Im Rechtsstreit der Klägerin Iris Wagner gegen die Stadt Leipzig und gegen die Richard-Wagner-Stiftung, Bayreuth, wegen Feststellung des Eigentums an einem Tafelklavier hat die Klägerin den am 19. März geschlossenen Vergleich widerrufen. Das teilte jetzt das Oberlandesgericht Dresden mit. Die Gründe für diesen Widerruf sind der Stadt Leipzig nicht bekannt.
Nach Ankündigung der Richard-Wagner-Stiftung soll das Tafelklavier dennoch in den kommenden Tagen zurück nach Leipzig in das Stadtgeschichtliche Museum gebracht werden.
Kulturbürgermeister Michael Faber: “Wir sind etwas irritiert über den Umstand, dass offenbar kein Interesse an einer gütlichen Einigung besteht; wir bedauern den Widerruf des Vergleichs durch Frau Wagner und sehen der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden zur Frage des Eigentums an dem Tafelklavier mit Interesse entgegen.”
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