Der Landesdirektion Sachsen wurden von der Stadt Leipzig insgesamt acht Beschwerden gegen das Zulassungsverfahren von Wahlvorschlägen für die Leipziger Oberbürgermeisterwahl vorgelegt. Die Landesdirektion Sachsen hat nun am Dienstag, 8. Januar, alle Beschwerden zurückgewiesen und darüber die Beschwerdeführer in Kenntnis gesetzt.
Die Beschwerde von Jürgen Kasek richtete sich gegen die Nominierung von Horst Wawrzynski durch die CDU. Entgegen der Auffassung von Jürgen Kasek verstoße das Nominierungsverfahren weder gegen kommunalwahlrechtliche Vorschriften noch gegen Bestimmungen der “Verfahrensordnung für die Aufstellung der Bewerber zu den Kommunalwahlen im CDU-Landesverband Sachsen”, teilt die Landesdirektion mit. Diese Verfahrensordnung enthalte lediglich eine Beschränkung des aktiven Wahlrechtes, das sich an die Mitglieder richtet, die in der Nominierungsversammlung über den Kandidaten abstimmen.
Eine Beschränkung des passiven Wahlrechtes mit der Folge, dass nur wahlberechtigte Mitglieder der CDU mit Hauptwohnsitz im Wahlkreis bzw. im Wahlgebiet als Kandidaten für die Oberbürgermeisterwahl nominiert werden dürfen, enthalte die Verfahrensordnung hingegen nicht.
Zur Entscheidung der Landesdirektion über den Einspruch gegen die Nominierung von Horst Wawrzynski durch die CDU Leipzig erklärte unmittelbar nach der Verkündung Wawrzynskis Sprecher Andreas Nowak: “Rechtsfragen sollten die Grünen künftig vielleicht besser Profis überlassen. Dann bliebe ihnen manche Peinlichkeit erspart. Denn nun haben sie es amtlich bestätigt: Die Nominierung von Horst Wawrzynski durch die Leipziger Union war rechtlich vollkommen in Ordnung. Wie schon vermutet, verwechselt der Grünen-Chef Rechtsanwalt Kasek aktives und passives Wahlrecht. Aktives Wahlrecht bedeutet, dass man selbst wählen darf, passives Wahlrecht, dass ein Kandidat gewählt werden darf.”
Für die CDU-Nominierung heißt es also: Horst Wawrzynski durfte als Parteiloser kandidieren und gewählt werden. Darüber abstimmen durften nur Parteimitglieder mit Wahlrecht in Leipzig. Nowak weiter: “Das Getöse der Grünen, die Union sei unprofessionell und habe die Rechtslage nicht im Griff, ist ein veritabler Rohrkrepierer. Wir laden die Grünen nun ein, sich nun endlich den Inhalten zuzuwenden.” Dazu habe man Horst Wawrzynskis 100 Lösungen ins Netz gestellt (L-IZ berichtete) und würde über diese nun gern die Debatte führen.
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Von den anderen sieben Beschwerdeführern wurde als Hauptbeschwerdegrund vorgebracht, die Stadt Leipzig habe die Möglichkeit zur Abgabe von Unterstützungsunterschriften in rechtswidriger Art und Weise dadurch eingeschränkt, dass die Unterstützungsverzeichnisse nicht zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung im Neuen Rathaus ausgelegen hätten.
Dies ist nach Auffassung der Landesdirektion Sachsen nicht der Fall. Für die Abgabe der Unterstützungsunterschriften sei auf die allgemeinen Öffnungszeiten des Amtes für Statistik und Wahlen abzustellen, da es nach der internen Verwaltungsorganisation der Stadt Leipzig für die Planung, Organisation und Durchführung von Wahlen zuständig ist und die Unterstützungsunterschriften entgegenzunehmen hat.
Mit den im Rahmen der Bekanntmachung der Oberbürgermeisterwahl im Leipziger Amtsblatt vom 10. November 2012 bekanntgegebenen Öffnungszeiten (Montag und Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr, am 31. Dezember 2012 bis 18:00 Uhr) sei das Amt für Statistik und Wahlen über seine allgemeinen Öffnungszeiten hinausgegangen, um den unterschiedlichen zeitlichen Bedürfnissen der Bürger, hier insbesondere auch der berufstätigen Bevölkerung, außer durch die ortsüblichen Besucherstunden am Vormittag durch eine zusätzliche Verkehrszeit am Morgen, Nachmittag oder Abend Rechnung zu tragen.
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Entscheidung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Oberbürgermeisterwahl rechtskonform
Die Entscheidung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge am 2. Januar 2013 ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies befand die Landesdirektion Sachsen nach Prüfung der eingegangenen Beschwerden. Insbesondere wurden auch die Beanstandungen der Zeiten zur Leistung der Unterstützungsunterschriften zurückgewiesen.
Demnach kann die Oberbürgermeisterwahl wie geplant am 27. Januar 2013 stattfinden.
Der Gemeindewahlausschuss, der unabhängig von Weisungen des Oberbürgermeisters für die Leitung der Wahl zuständig ist, ist in seiner Sitzung den öffentlich erhobenen Vorwürfen, die festgelegten Öffnungszeiten seien eine “gezielte, rechtswidrige Behinderung” gewesen, nicht gefolgt.
Seitens der Verwaltung sind zum Leisten der Unterstützungsunterschriften auch in diesem Jahr die Zeiten und der Ort wie zu den Oberbürgermeisterwahlen 2005 und 2006 sowie zu den Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen 2009 festgelegt worden, wobei der frühestmögliche Termin zum Einreichen der Wahlvorschläge und damit auch zum Leisten von Unterstützungsunterschriften der 12. November 2012 war – eine Woche früher als es gemäß Kommunalwahlgesetz erforderlich gewesen wäre.
Die Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen und damit auch zum Leisten der Unterstützungsunterschriften hängt vom Termin der Wahl ab. Dieser wiederum richtet sich nach dem Ende der Amtszeit des Amtsinhabers. Zur Wahl standen in Leipzig demnach die Sonntage zwischen dem 28. Dezember 2012 und dem 28. Februar 2013. Unter Berücksichtigung beispielsweise auch der Ferientermine hat der Stadtrat den 27. Januar 2013 als Wahltermin ausgewählt, da dieser ein rechtzeitiges Feststehen des Wahlergebnisses und damit der Amtsbesetzung ermöglicht. Die Behauptung, der Oberbürgermeister habe unzulässig Einfluss auf die Termine genommen, ist falsch.
Die Prüfung der Wahlvorschläge obliegt dem Gemeindewahlausschuss, dessen Mitglieder vom Stadtrat im September vergangenen Jahres gewählt wurden. In seiner Sitzung am 2. Januar 2013 hat der Ausschuss die eingereichten Wahlvorschläge für die Oberbürgermeisterwahl ausführlich geprüft. Dabei hatten alle anwesenden Vertrauenspersonen der Bewerber die Gelegenheit, sich zu dem von ihnen vertretenen Wahlvorschlag zu äußern. Insgesamt sechs Bewerber wurden zur Oberbürgermeisterwahl am 27. Januar zugelassen.
Alle Informationen zu Wahlen in Leipzig – auch zu den Wahlergebnissen der letzten Oberbürgermeisterwahl von 2006 – sind unter www.leipzig.de/wahlen zu finden.
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