"Auf Vorschlag des Schlichters Dr. h.c. Eckart Hien haben sich Stadt und Erbenvertreter in zwei Fällen der gesetzlichen Vertretung heute auf eine Lösung geeinigt. Den Vorschlägen müssen noch die städtischen Gremien zustimmen." Dies teilt die Stadt Leipzig heute mit.

Beim Grundstück in der Etkar-André-Straße 30 sieht laut einer heutigen Mitteilung der Vorschlag vor, “dass die Stadt den den Erben entstandenen Schaden, verursacht durch ein fehlerhaftes Wertgutachten aus dem Jahr 1997, in Höhe eines unteren sechsstelligen Betrages ersetzt.” Den entsprechenden Vertrag wird man dazu beim Amtsgericht hinterlegen, bis sich die Erbengemeinschaft intern geeinigt hat.

Der Vertreter der Erben, Herr Hermann Neumann, erklärte am Donnerstag: “Nach mühsamen Verhandlungen ist damit eine Lösung gefunden worden, die auch von den Erben als fair empfunden wird”.

Beim Grundstück in der Pfaffendorfer Straße 1 sieht der Vorschlag von Herrn Hien vor, dass die Stadt als Schadensersatz einen mittleren fünfstelligen Betrag an die Erben auszahlt. Der Anwalt der Erbengemeinschaft, Herr Dr. Gerd Rohde, sagte, die jetzt getroffene Einigung sei zur Zufriedenheit aller von ihm vertretenen Erben.

In einer ersten Reaktion zu diesem Ergebnis erklärte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Leipziger Stadtrat und Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss René Hobusch: “Die Tatsache, dass es in zwei bekannten Schadensfällen zwei fehlerhafte Wertgutachten gab, sollte Anlass genug sein, auch in allen anderen Veräußerungsfällen noch einmal kritisch auf die Gutachten zu blicken. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung der Gutachter sollte niemand als Persilschein betrachten. Das zeigen die beiden Fälle deutlich. Gleichwohl begrüße ich die Einigung mit den Erbenvertretern außerordentlich: Es wurde Zeit!”

Laut Stadtveraltung waren den Einigungen in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche vorausgegangen.

Hintergrund:

Das Sonderprojekt “Gesetzliche Vertretung” entstand im Ergebnis des Prüfungsberichtes zu den sogenannten herrenlosen Grundstücken, in dem das Rechnungsprüfungsamt gravierende Bearbeitungsmängel bei Grundstücken mit unbekannten Eigentümern bzw. Eigentümern unbekannten Aufenthaltes feststellte.

Seine Aufgabe ist es, sämtliche Veräußerungen vollumfänglich nachzuprüfen. Nicht oder nicht vollständig durchgeführte Eigentümerermittlungen werden nachgeholt. Ausgekehrte Beträge werden überprüft und ggf. korrigiert; bei Minderzahlungen erfolgt eine Nachzahlung an die Betroffenen. Umgekehrt werden Überzahlungen, soweit rechtlich möglich, zurückgefordert. Fehlende Zinsbeträge werden nachgezahlt.

Das Projekt ist räumlich und sachlich getrennt vom Rechtsamt der Stadt Leipzig tätig und dem Oberbürgermeister direkt unterstellt.

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