Die NPD zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter sollen den Kameraden bescheinigen, dass ihre Partei nicht verfassungswidrig sei. In der Geschichte der deutschen Justiz ein einmaliger Vorgang, der zugleich die miserable Lage der Partei beschreibt. Denn 2012 war gewiss kein gutes Jahr für die rechte Kleinpartei, die sich zunehmend zu einer Regionalpartei entwickelt. Ernsthaften Zuspruch, so scheint es, erhalten die Kameraden nur noch im Osten, wo sie in zwei Landtagen sitzen.
Seit Auffliegen des NSU hat der staatliche Repressionsdruck gegen die braune Szene zugenommen. Mehrere parteifreie Kameradschaften wurden verboten. Während sich die NPD unter ihrem neuen Vorsitzenden Holger Apfel der nebulösen Worthülse “seriöse Radikalität” verschrieben hat, ohne mit neuen Gesichtern und aufgepeppten Logo nennenswerte Erfolge verbuchen zu können, schwebt die Forderung nach ihrem Verbot wie ein Damoklesschwert über der Partei.
Die Innenministerkonferenz möchte Anfang Dezember entscheiden, ob sie die Weichen für ein neues Verbotsverfahren stellt. Die NPD ist derweil selbst in die Offensive gegangen. Am Montag dieser Woche reichte sie in Karlsruhe einen ungewöhnlichen Antrag an. Die Richter sollen feststellen, dass die Partei “nicht verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes ist.” Als Begründung führen die Einreicher an, dass ihre Rechte durch die ständige Behauptung ihrer Verfassungsfeindlichkeit durch Mitglieder von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung verletzt würden.
Ob das Gericht die Klage überhaupt zur Entscheidung annimmt, ist ungewiss. Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz sieht einen solchen Antrag nicht vor. Die Partei kündigte für diesen Fall bereits an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen zu wollen. Dass ausgerechnet Neonazis in Straßburg klagen möchten, mutet in der Tat obskur an. Die NPD-Funktionäre treten insbesondere das Asylrecht seit jeher mit Füßen. Die Religionsfreiheit ist den Kadern stets ein Dorn im Auge, sobald jüdische oder islamische Belange auf der Agenda stehen. Ebenso die Pressefreiheit, die ihre Anhänger regelmäßig einschränken, indem sie Journalisten bei ihrer Arbeit behinderten, wenn nicht gar bedrohten und einschüchterten.
Spannend bleibt hingegen, wie sich das eigentliche Verbotsverfahren entwickeln wird. Nicht zuletzt, da man Gesinnung schlecht untersagen und neue Strukturenfindungen, wie zuletzt bei einigen Kameradschaften kaum unterbinden kann. Einzig der Entzug von Gelder wäre ein Punkt, welcher wohl für eine Auflösung der NPD als wählbare Partei stehen könnte.
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