Im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben hat die Landesdirektion Sachsen jetzt mit der Kontrolltätigkeit zur Einhaltung des Gesetzes zur Aufspürung von Gewinnen aus schweren Straftaten (kurz Geldwäschegesetz, GwG) begonnen, teilt die Landesdirektion Leipzig mit. Hierzu wurden erste Unternehmen im Freistaat Sachsen schriftlich informiert und um ihre Mitarbeit gebeten.

Sie erhielten einen Fragebogen, bei dessen Beantwortung es hauptsächlich um das Verständnis der Pflichten, die sich aus dem Gesetz ergeben, geht. Der Fragebogen ist auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen (www.lds.sachsen.de/geldwaesche/index.asp?task=17 ) für Interessierte einsehbar.

Mit den momentan laufenden Kontrollen werde insbesondere das Ziel verfolgt, präventiv das Problembewusstsein bezüglich der Geldwäsche und der damit im Zusammenhang stehenden kriminellen Machenschaften weiter zu stärken und auf besonders gefährdete Bereiche aufmerksam zu machen. Um weitere Erkenntnisse sammeln und auswerten zu können, werden in nächster Zeit die Kontrolltätigkeit ausgeweitet, indem weitere Berufsgruppen schriftlich befragt und auch Kontrollen vor Ort stattfinden werden.

“Soweit die zur Mitwirkung gebetenen Kooperationsbereitschaft vermissen lassen oder drastische Verstöße festzustellen sind, können Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden”, warnt die Landesdirektion schon einmal präventiv. “Die Erkenntnisse aus den Kontrollen werden auch zur gezielten Überprüfung erkannter Schwachstellen und Risikogruppen führen. Insofern sind alle Beteiligten aufgerufen, sich aktiv einzubringen.”

Fragen und Anregungen werden per E-Mail an geldwaesche@lds.sachsen.de entgegen genommen.

Seit dem 1. März 2012 ist die Landesdirektion Sachsen zuständige Behörde zur Kontrolle der Einhaltung des Geldwäschegesetzes im Freistaat Sachsen.

www.lds.sachsen.de/geldwaesche/index.asp?task=17

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