Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist in der Stadt Leipzig grundsätzlich nicht gestattet. Darauf weist aktuell mit Herbstbeginn das Ordnungsdezernat hin. Entsprechend der Pflanzenabfallverordnung dürfen pflanzliche Abfälle nur durch Verrotten, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren auf dem Grundstück, auf welchem sie anfallen, entsorgt werden.
Können die Pflanzenabfälle nicht selbst verwertet werden, bestehen in der Stadt Leipzig zahlreiche weitere Entsorgungsmöglichkeiten. So dürfen Gartenabfälle in einer Menge bis zu 200 Litern pro Jahr auf den Wertstoffhöfen kostenlos abgegeben werden. Notwendig ist dazu der Besitz von Mengenbons für Gartenabfall aus der Berechtigungskarte zur Nutzung der Wertstoffhöfe der Stadt Leipzig. Zu beachten ist dabei, dass die Menge pro Anfuhr auf einen Kubikmeter Gartenabfall begrenzt ist.
Reines Laub wird im Oktober und November kostenlos an den Wertstoffhöfen entgegengenommen. Auch hier ist die Annahme pro Anfuhr aus Kapazitätsgründen auf einen Kubikmeter begrenzt und die Berechtigungskarte vorzuweisen. Für größere Mengen können bei der Stadtreinigung unter der Rufnummer (0341) 6571-400 kostenpflichtige Gartenabfallcontainer bestellt werden. Auch die privaten Kompostieranlagen im Umkreis dürfen benutzt werden. Die Adressen dieser Anlagen sind über das Bürgertelefon Abfall (0341) 6571-111 zu erfragen.
Das Amt für Umweltschutz hat zum Thema “Entsorgung pflanzlicher Abfälle” ein Merkblatt erarbeitet, welches unter www.leipzig.de/umwelt im Bereich “Publikationen” als Download zur Verfügung steht. Neben einer Zusammenstellung der Entsorgungsmöglichkeiten pflanzlicher Abfälle sind auch Informationen zur Kompostierung enthalten.
Weitere Informationen zu Gartenabfall, Wertstoffhöfen, Wertmarkenverkauf und zum Bürgertelefon “Abfall” gibt es auch im Bereich “Leistungen” der Internetseite www.stadtreinigung-leipzig.de unter “Abfallentsorgung” und weiterführend “Gartenabfall”.
Keine Kommentare bisher