Mit Stand von heute, 13 Uhr, sind in Leipzig 13 Schulen und eine Kindertagesstätte mit Fällen von Gastroenteritis betroffen. Die teilt die Stadt leipzig mit. Von insgesamt 1.957 Kindern seien 319 erkrankt. Seit dem 27. September stiegen die Zahlen offenbar deutlich an, so dass nun das Gesundheitsamt ermittelt, die betroffenen Kinder vorerst zu hause bleiben müssen und die Stadt ein Merkblatt verteilt (siehe Download).
Obwohl laut Stadtverwaltung die ersten Erkrankungen bereits am 25. September auftraten, hat sich die Lage seit gestern offenkundig zugespitzt. Die meisten Kinder erkrankten mit vorrangig Erbrechen, einige hatten Durchfall. Das Krankheitsbild spricht für Noroviren, die akute Brechdurchfälle hervorrufen können (siehe Merkblatt Download).
Weiter heißt es: “Nach Infektionsschutzgesetz wurden die Erkrankungsfälle dem Gesundheitsamt durch die Leiter der Gemeinschaftseinrichtungen gemeldet. Das Gesundheitsamt nahm die Ermittlung dazu auf. Alle betroffenen Einrichtungen erhielten ein Merkblatt zum Umgang mit Brechdurchfall in Gemeinschaftseinrichtungen. Bestätigte Stuhlproben liegen dem Gesundheitsamt bisher nicht vor. Erst am Montag ist mit Ergebnissen zu rechnen.”
Unterdessen hat das Gesundheitsamt ermittelt, dass die Einrichtungen nicht alle von der gleichen Lieferfirma Essen erhielten.
Zum weiteren Verhalten in der aktuellen Situation informiert Dr. Ingrid Möller, Abteilungsleiterin Hygiene im Gesundheitsamt: “Wer an Brechdurchfall erkrankt ist, darf laut Infektionsschutzgesetz nicht in die Gemeinschaftseinrichtung gehen. Zwei Tage lang sollte die betroffene Person wieder gesund sein, dann ist ein Besuch wieder möglich. Die wichtigste Präventionsmaßnahme ist häufiges und gründliches Händewaschen”. (siehe Merkblatt)
Im Weiteren seien vom Vom Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt bereits zwei große Speisenhersteller (Küchen) intensiv überprüft, von denen Essenausgabestellen beliefert wurden, in denen Kinder versorgt wurden, die an Gastroenteritis erkrankten.
Die Prüfung umfasste laut Stadt Leipzig die Überprüfung der Betriebs-, Personal- und Produkthygiene, die Überprüfung des Reinigungs- und Desinfektionsregimes, die Prüfung auf Vorliegen erforderlicher Mitarbeiterschulungen, die Anamnese zu Erkrankungen bei Beschäftigten, die Überprüfung betrieblicher Eigenkontrollsysteme und nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt die Einleitung von Umgebungsuntersuchungen von Beschäftigten (Stuhlproben).
Die Untersuchungsergebnisse hierzu stehen noch aus.
Außerdem wurden betriebliche Unterlagen und Dokumentationen eingesehen und Proben von Speisen und Speisenkomponenten (vor Auslieferung und Rückstellproben) und Proben von Lebensmittelbedarfsgegenständen, Ausrüstungen, Einrichtungen (Tupferproben) entnommen. Auch diese Untersuchungsergebnisse stehen noch aus.
“Im Ergebnis der bislang durchgeführten Überprüfungen der Betriebsstätten konnte ein Verdacht, wonach ein Lebensmittel ursächlich für die Erkrankungen ist, bislang nicht bestätigt werden”, stellte Dr. Frank Stephan, Abteilungsleiter Lebensmittelüberwachung im Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt fest. “Zum Zeitpunkt der jeweiligen Begehung wurden keine Sorgfaltspflichtverletzungen hinsichtlich der Einhaltung hygienischer Vorgaben ermittelt. Eine abschließende Bewertung dazu ist jedoch erst nach Vorliegen der Analyseergebnisse aller beprobter Medien möglich”.
Das Merkblatt zu Noroviren als PDF zum download.
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