Das Jobcenter Leipzig warnt vor falschen Bedarfsfeststellern, die sich als Mitarbeiter des Jobcenters ausgeben. Die Jobcenter-Mitarbeiter, die im Außendienst als Bedarfsfesteller unterwegs sind, nennen bei jedem Hausbesuch grundsätzlich ihren Namen, das Anliegen und zeigen ihren Dienstausweis vor. Die Bedarfsfeststeller weisen auch immer auf das Zutrittverweigerungsrecht hin.

Augenscheinlich sind in letzter Zeit Kriminelle mit diese ganz besonderen Masche unterwegs, um die Wohnungen von Leipzigern unter dem Deckmantel einer Kontrolle durch das Jobcenter auszuspähen.

Ganz ungewöhnlich sind solche Besuche aus dem Jobcenter nicht, teilt dieses mit. “Hausbesuche von Außendienstmitarbeitern des Jobcenters können notwendig sein, um Bedarfe und Leistungsfragen zu klären”, erklärt Jobcenter-Pressesprecher Martin Richter dazu. “In begründeten Einzelfällen können die Hausbesuche auch unangekündigt erfolgen. Die Duldung eines Hausbesuchs ist grundsätzlich freiwillig.

Das heißt, jeder hat das Recht, den Zutritt zur Wohnung zu verweigern und bestehende Bedarfe anderweitig nachzuweisen. Das Gesetz sieht vor, dass ein Leistungsantrag nicht allein aufgrund eines verweigerten Hausbesuchs abgelehnt werden darf. Wenn ein geltend gemachter Bedarf aber nur anhand eines Hausbesuchs feststellbar ist, kann dies zur Ablehnung der beantragten Leistung führen.”

Doch Mitarbeiter des Jobcenters können sich ausweisen und sollten es auch.

Der Dienstausweis der Bedarfsfeststeller weist folgende Merkmale auf:

Es handelt sich um eine blaue Faltkarte.

Auf der ersten Seite befindet sich das Leipziger Stadtwappen.

Der Ausweis enthält ein gesiegeltes Lichtbild des Jobcenter-Mitarbeiters.

Im Ausweis werden die Befugnisse des Bedarfsfeststellers definiert.

Auf der letzten Seite ist die Gültigkeitsdauer des Ausweises angegeben.

Und, betont Martin Richter: “Die Bedarfsfeststeller kontrollieren grundsätzlich keine Schwarzarbeit, denn hierzu ist nur das Hauptzollamt befugt.”

www.leipzig.de/jobcenter

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