Der neue Tarif für Taxifahrten in Leipzig wurde am heutigen Dienstag, 15. Mai, auf den Weg gebracht. Wie aus der heutigen Sitzung der Verwaltungsspitze hervorgeht, wird dem Leipziger Stadtrat am 20. Juni eine neue Verordnung über Beförderungsbedingungen im Taxiverkehr Leipzigs zum Erlass vorgelegt.
Ziel sei neben der Anpassung der bestehenden Tarife an die aktuellen Gegebenheiten auch die Einführung eines einheitlichen und übersichtlichen Mitteldeutschen Tarifs für die Städte Leipzig und Halle sowie die Landkreise Leipzig, Nordsachsen und Saalekreis.
Demnach wird die Grundgebühr von 2,10 Euro auf 2,50 Euro erhöht. Zwischen 5 und 22 Uhr gelten die folgenden Preise:
– der erste und zweite Kilometer: 2,10 Euro (vorher 1,90 Euro)
– der dritte bis zehnte Kilometer: 1,50 Euro (vorher 1,25 Euro)
– und ab dem 11. Kilometer: 1,40 Euro (vorher 1,25 Euro).
Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen werden folgende Tarifarten erhöht:
– der erste und zweite Kilometer: 2,20 Euro (vorher 1,90 Euro)
– der dritte bis zehnte Kilometer: 1,60 Euro (vorher 1,35 Euro)
– und ab dem elften Kilometer: 1,50 Euro (vorher 1,35 Euro).
Wartezeiten kosten künftig 20 Euro statt bisher 15 Euro pro Stunde. Unverändert bei einmalig 5 Euro bleibt der Großraumzuschlag bei Bestellung des Großraumtaxis oder mehr als vier Fahrgästen. Der Fortschaltbetrag (stufenweiser Fortschritt des Preises) bleibt ebenfalls wie bisher bei 0,10 Euro.
Die gemäß Personenbeförderungsgesetz PbefG (Paragraf 51) ermächtigte Landesregierung hatte 2008 per Verordnung die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen zu Beförderungsentgelten und -bedingungen auf Landkreise und kreisfreie Städte übertragen.
Die Auswertung eines 2009 von der Firma ISUP erstellten Gutachtens hatte die prekäre wirtschaftliche Situation des Leipziger Taxigewerbes belegt. Tarifänderungen gab es seit 2006 nicht, obwohl die Kosten zur Betreibung eines Taxiunternehmens kontinuierlich anstiegen.
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