Ab dem 7. Mai tritt in der Lortzingstraße zwischen Humboldtstraße und Emil-Fuchs-Straße eine neue Parkregelung in Kraft, teilt das Verkehrs- und Tiefbauamt mit. Künftig ist hier das Parken von 9 bis 18 Uhr außer an Sonn- und Feiertagen gebührenpflichtig.
Die Anwohner haben freilich die Möglichkeit, durch eine Ausnahmegenehmigung von der Gebührenpflicht befreit und damit gegenüber anderen Parkern bevorrechtigt zu werden. Damit verbessern sich die Parkmöglichkeiten für Besucher und Anwohner, meint das Amt. Die entsprechenden Anträge auf Ausnahmegenehmigung können die Anwohner formlos in jedem Bürgeramt und beim Sachgebiet Genehmigungen des Ordnungsamtes stellen.
Weitere Informationen und Angaben zu den vorzulegenden Nachweisen unter: www.leipzig.de/genehmigungen
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