Seit dem 6. Februar 2012 kann man sich an der elektronischen Unterschriftenaktion "Forderung eines Nachtflugverbots zwischen 22 und 6 Uhr" auf elektronischen Wege beteiligen. Lärm bedroht die Gesundheit der Menschen und gefährdet die Entwicklung unser Kinder. Nicht ohne Grund sind Städte in Deutschland mittlerweile verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen. Nur der Fluglärm scheint eine Extrawurst zu bekommen.

Bürgerinitiativen, die gegen Fluglärm in Berlin, Frankfurt, München oder Leipzig demonstrieren, scheitern immer wieder an Behörden, die sich nicht verantwortlich fühlen, Flughafenbetreibern, die keinen Grund zum Ärger sehen, Gerichten, die auf eine Gesetzeslage verweisen, die den vom Lärm Betroffenen keine wirklichen Schutzrechte einräumen.

“Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wie auch das Umweltbundesamt erkennen längst die gesundheitlichen Gefahren durch Fluglärm. Diese Erkenntnis muss nun endlich auch Berücksichtigung in der Gesetzgebung finden”, erklärt Inke W. Schumacher vom Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V., der die Aktion gestartet hat. “Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) fordert gesetzliche Maßnahmen, um die Beschränkung des Flugbetriebs in der Nacht nicht zur Regel werden zu lassen. Würde das Luftverkehrsgesetz entsprechend der Forderungen der ADV geändert, würde der Schutz der Nachtruhe der Bevölkerung dem Betrieb von Luftfahrzeugen untergeordnet. Ein Nachtflugverbot wäre gerichtlich nicht mehr durchsetzbar.”

Der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. fordert deshalb:

– Ein Nachtflugverbot von 8 Stunden zwischen 22 und 6 Uhr und Schutz der Tagesrandzonen zur Gewährleistung gesunden Nachtschlafs

– Keine Ausweichung der Nachtflugbeschränkungen im Luftverkehrsgesetz

– Begrenzung des Flugverkehrs und des Fluglärms über Wohngebieten

– Belastung des Luftverkehrs mit allen Steuern und Gebühren, wie andere Verkehrsträger auch.

Mehr zur Unterschriftenaktion findet man hier:
www.fluglaerm.de/bvf/petitionen/w_petition.php?id=2

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar