Die Broschüre "Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten" ist jetzt in einer aktualisierten Neuauflage erschienen. Sie informiert über die gesetzlichen Bestimmungen und Grundlagen zur Beteiligung von Grundstückseigentümern an den Kosten der Aufwertungsmaßnahmen, die die öffentliche Hand in Sanierungsgebieten realisiert und die zur Steigerung des Bodenwertes von Grundstücken führen.

Der Ausgleichsbetrag wird in der Regel nach Abschluss einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme – das heißt nach der Aufhebung der Sanierungssatzung – per Bescheid von den Eigentümern erhoben. Die Eigentümer haben aber auch die Möglichkeit, den Ausgleichsbetrag auf der Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung mit der Stadt Leipzig vorzeitig abzulösen. Die Broschüre informiert über die entsprechenden Modalitäten.

Leipzig hatte seit 1991 insgesamt 15 Sanierungsgebiete ausgewiesen mit dem Ziel, die Wohn- und Lebensqualität in diesen Quartieren nachhaltig zu verbessern. Das Hauptaugenmerk lag dabei in der Rettung der gründerzeitlichen Bausubstanz in den von Abwanderung geprägten Stadtquartieren. Im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen wurden und werden Gebäude saniert, Innenhöfe entkernt und begrünt, Straßenräume gestaltet und öffentliche Grünflächen neu geschaffen.Dadurch ist es gelungen, die meisten gründerzeitlichen Quartiere der Stadt so attraktiv zu entwickeln, dass diese ehemals benachteiligten Stadtgebiete heute starke Bevölkerungszuwächse verzeichnen. Mittelfristig steht nun die Aufhebung der Sanierungssatzungen an.

Die Broschüre ist erhältlich beim Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung im Technischen Rathaus (Prager Straße 118, Haus C, 6. Etage, Zi. C.6035). Als Download steht sie unter www.leipzig.de/stadterneuerung als PDF zur Verfügung. Unter dem Menüpunkt Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten sind hier auch Informationen zu häufig gestellten Fragen und wichtige Hinweise für interessierte Bürger und Grundstückseigentümer abrufbar.

www.leipzig.de/stadterneuerung

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