Was wurde eigentlich alles seitens Stadt und LVB an der Karl-Liebknecht-Straße an Geldern bereits verbaut? Und wer hat es wie gefördert? Die Verquickungen der einzelnen Fördermöglichkeiten zwischen Stadt, Bund und Land und den Leipziger Verkehrsbetrieben sind nicht leicht zu durchschauen. Die Linke fragte am 17. September 2014 nach, wie der Stand bei den einzelnen Finanzierungsformen ist und ob die gesamte Finanzierung steht. Es antwortete Baudezernentin Dorothee Dubrau.
Die Linke sieht den Grund für ihre Nachfragen deshalb gegeben, da es offen scheint, ob wirklich alles gefördert wird, was da an der Karl-Liebknecht Straße gebaut wird und werden soll. Während der Auskunft der Baudezernentin wurden nicht nur die einzelnen Förderungen und ein Rechtsstreit benannt – auf Nachfrage von Jens Herrmann-Kambach (Die Linke) kam ein Schwebezustand zu Tage.
Beim Punkt Lärmschutzmaßnahmen an der KarLi wird im Zweifel die Stadt auf den Kosten sitzenbleiben. Wenn auch das Risiko gering sei, wie Dorothee Dubrau betonte. Neue Post sei gekommen.
Die Anfrage der Linken im Wortlaut
“In der Ratsversammlung am 15.05.2013 bestätigte der Stadtrat die Vorlage “Bau- und Finan-zierungsbeschluss Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße zwischen Martin-Luther-Ring und Körnerstraße…”. In dieser Vorlage wird u. a. ausgeführt: “Die LVB GmbH und die Stadt Leipzig stellen für ihre Finanzierungsanteile jeweils getrennte Fördermittelanträge – für den städtischen Teil nach EntflechtG (Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen). Die Kostenteilung ist mit der LVB GmbH vorabgestimmt und wird endgültig in der noch abzuschließenden Kostenteilungsvereinbarung geregelt.”
Dazu stellte die Linke folgende Fragen Welche Fördermittelanträge in welcher Höhe wurden wann durch die Stadt Leipzig und durch die LVB an wen gestellt? Wurden diese Fördermittelanträge schon beschieden und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, welche Gründe wurden seitens der Fördermittelgeber für die Nichtbescheidung angegeben?
Bei einem negativen Bescheid bzw. bei einem Bescheid unterhalb der erwarteten Höhe – welche finanziellen bzw. baulichen Auswirkungen hat dieser Bescheid auf die beschlossene Baumaßnahme?
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