In allen städtischen Eigengesellschaften oder Mehrheitsbeteiligungen sollen zukünftig entsprechend der Petition betriebsbedingte Beendigungskündigungen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn betriebliche Gründe keine andere Möglichkeit mehr für eine zwingend nötige Personalreduzierung bieten, insbesondere wenn die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens massiv bedroht ist. Die Betroffenen sollen über freie vergleichbare Stellen im Stadtkonzern (Eigengesellschaften oder Mehrheitsbeteiligungen) informiert und der Verwaltungsausschuss des Stadtrates soll Beteiligungsausschuss in jedem dieser Fälle informell beteiligt werden.

V/P 124/13: Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen in städtischen Unternehmen bzw. Beteiligungen

Ingo Sasama (B ’90/Die Grünen) kritisiert die zu kurzfristige Vorlage des Verwaltungsstandpunktes. Auch Margitta Hollick (Die Linke) wirft Oberbürgermeister Jung und seiner Verwaltung vor, dass der Umgang mit der Petition “kein guter Stil” war. Die Linke-Fraktion lehnt den Verwaltungsvorschlag ab und unterstützt den Petitionsausschuss. Weiterhin spricht Axel Dyck (SPD), der den Verwaltungsausschuss unterstützt. Katharina Krefft (B ’90/Die Grünen) sieht die Verantwortung nicht bei den Tarifpartnern, sondern bei der Stadt als Gesellschafter und unterstützt die Forderungen der Petition. Margitta Hollick und William Grosser (beide Die Linke) kritisieren die Aussagen und Argumente Axel Dycks.Der Standpunkt von Reik Hesselbarth (FDP) ist klar gegen den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und befürchtet einen zu starken Eingriff in die Autonomie der einzelnen Unternehmen. Weitere Wortmeldungen von Heike Böhm (SPD), Naomi-Pia Witte (Die Linke), Stefan Billig (CDU) und OBM Burkhard Jung, der mit klaren Worten die Gefahren einer solchen Entscheidung ohne zeitliche Einschränkung bewusst macht. Es gibt eine kurze fünfminütige Unterbrechnung.Ingo Sasama bringt anschließend als Vorsitzender des Petitionsausschusses einen Vorschlag ein: Die Vorlage wird durch eine zeitliche Einschränkung bis zum Jahr 2018 begrenzt. Die anschließende namentliche Abstimmung ergibt nach einer fast einstündigen Diskussion und dem eingebrachten Änderungsvorschlag ein klares Votum: 52 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.

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