Noch ist es zwar ein paar Tage hin bis Silvester. Aber an diversen Orten im Stadtgebiet werden schon wieder die Böller losgelassen. Grund genug für das Amt für Umweltschutz der Stadt, jetzt schon einmal für einen vernünftigen Umgang mit Feuerwerk zum Jahreswechsel zu werben. Ein vernünftiger Umgang mit Feuerwerk schont die Gesundheit sowie die Tier- und Pflanzenwelt. Darauf weist das Amt für Umweltschutz frühzeitig vor den Silvesterfeierlichkeiten dieses Jahres hin.

Das Feinstaub-Problem: Feinstaubpartikel können aufgrund ihrer geringen Größe und ihrer chemischen Beschaffenheit den Menschen in seiner Gesundheit schädigen. Eine vorübergehende Beeinträchtigung der Atemwege und des Herz-Kreislauf-Systems sowie ein erhöhter Medikamentenbedarf bei Menschen mit Atemwegsproblemen zählen dabei zu den akut auftretenden Symptomen.

In den ersten Stunden eines neuen Jahres wurden in Leipzig bereits Feinstaub-Stundenwerte mit mehr als 1.000 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft registriert. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 hatte die mittlere Feinstaub-Konzentration an Leipzigs Messstationen bei zwischen 11 und 16 Mikrogramm pro Kubikmeter gelegen.

Wie schnell die hohe Belastung nach dem Feuerwerk wieder abklingt, hängt maßgeblich vom Wetter ab. Wind und Niederschlag führen rasch zu einer Minderung, wohingegen bei trockenem, windschwachem Wetter noch über Stunden vermehrt Feinstaub in der Luft verbleibt.

Rücksicht auf die Tiere

Vor allem Tiere werden durch die Knalleffekte erheblich gestört und befinden sich über mehrere Tage durchgehend im „Fluchtmodus“. Vor allem scheue Tierarten (Vogelarten) sind betroffen. Daher sind Feuerwerke in Naturschutzgebieten und Vogelschutzgebieten grundsätzlich untersagt. Die intensive und überdurchschnittliche Lärmbelastung strapaziert die Schutzgebiete und überschreitet das Landschafts-verträgliche Maß.

Davon betroffen sind allerdings nicht nur Tiere innerhalb der Schutzgebiete, sondern auch alle Tiere in den städtischen Parks. Zu diesen, speziell zu Vögeln, ist immer ein ausreichender Abstand zu halten, damit sie durch den Lärm nicht aufgescheucht werden. Zudem zersetzen sich die Feuerwerkskörper in ihre einzelnen Bestandteile wie Schwarzpulver, Kunststoff, Ton, Holz, Karton und gehen in Boden und Wasser über oder wandern in den einen oder anderen Tiermagen.

Gefüllte Notaufnahmen

Hinzu kommt, dass zum Jahreswechsel die Notaufnahmen aufgrund von Verbrennungen, Augenverletzungen, Hörschäden gefüllt sind. Laut Umweltbundesamt erleiden jedes Jahr rund 8.000 Menschen in Deutschland Verletzungen des Innenohrs durch Silvesterfeuerwerkskörper.

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist laut Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten. Darüber hinaus wird es in Leipzig keine extra ausgewiesenen Verbotsflächen geben. Das klassische Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 darf ab dem 18. Lebensjahr vom 28. bis 31. Dezember erworben und in der Silvesternacht verwendet werden.

Die wichtigsten Informationen zu Feuerwerk an Silvester finden die Leipzigerinnen und Leipziger jetzt schon auf der Seite www.leipzig.de/silvester. Detaillierte Informationen und Kontaktdaten zum Thema Feuerwerk stehen auch auf dem Flyer des Amtes für Umweltschutz der Stadt Leipzig: „Feuerwerk – Muss das sein?“, der im Foyer des Technischen Rathauses und in den Bürgerämtern ausliegt.

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