In den vergangenen Wochen durfte man sich durchaus wundern. Während die offiziellen Infektionszahlen mit dem Coronavirus wieder zu steigen begannen, tauchten immer mehr Menschen ohne Maske in Bussen und Bahnen auf. Ganz so, als wären sie gegen jede Ansteckung gefeit und der Auftritt ohne Maske in teils mehr als rappelvollen Bahnen geradezu ein Mutbeweis. Ist es aber nicht. Es ist eine ziemlich sichere Art, sich das Virus trotzdem einzufangen. Nun soll die Maskenpflicht wieder kontrolliert werden.
Denn sie war im ÖPNV nie abgeschafft, eben weil dabei viele Menschen oft auf engstem Raum, ziemlich lange in einem geschlossenen Gefährt unterwegs sind. Die Bahndurchsagen, die auf die Maskenpflicht hinwiesen, waren auch nie abgeschaltet.
Aber wahrscheinlich hört sich so etwas weg. Und nach so vielen Monaten mit immer neuen Wellen mit immer neuen Virusvarianten sind zumindest einige Menschen der täglichen Mühe leid, beim Nutzen von Bussen und Bahnen die Maske aufzusetzen. Vielleicht tatsächlich aus dem Gefühl heraus, dass ihnen nichts passieren kann.
Aber nachdem die Infektionen pünktlich mit dem Münchner Oktoberfest wieder deutlich zunehmen, will das Leipziger Ordnungsamt auch wieder die Maskenpflicht in den Fahrzeugen kontrollieren.
Kontrollen ab der ersten Oktoberwoche
In der nächsten Woche sind deshalb verstärkte Kontrollen der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen durch das Ordnungsamt und die Leipziger Verkehrsbetriebe geplant. Man habe mit den Kontrollen gute Erfahrungen gemacht, betonen die Stadt Leipzig und die LVB.
Gemeinsam werden in zwei Schichten am Tag drei gemischte Teams aus Bediensteten der Polizeibehörde und Kontrolleurinnen und Kontrolleuren der Leipziger Verkehrsbetriebe Verstöße gegen die Maskenpflicht bzw. Fahren ohne Fahrausweis aufnehmen und entsprechend ahnden. Mit der Intensivierung von Kontrollen wird einerseits auf die steigende Zahl der nachgewiesenen Corona-Infektionen und andererseits auf den Anstieg von Beschwerden und Hinweisen aus der Bevölkerung reagiert.
„Durch die Kontrollen und Gespräche in der Vergangenheit wissen wir, dass viele Fahrgäste ganz selbstverständlich einen Mund-Nasen-Schutz tragen, um sich und andere zu schützen“, sagt Matthias Laube, Leiter des Ordnungsamtes. „Gemäß Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung besteht jedoch, abgesehen von den klar geregelten Ausnahmen, für jeden Fahrgast die Pflicht dazu.“
Unter anderem sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres von der Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes ausgenommen.
Im öffentlichen Nahverkehr in Sachsen gilt weiterhin die Pflicht zum ordnungsgemäßen Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Darüber informieren die Leipziger Verkehrsbetriebe an den Türen und in den Fahrzeugen mit Ansagen. Aufgrund der stetig ansteigenden Zahlen gemeldeter Corona-Infektionen werden die Kontrollen in Bussen und Straßenbahnen nun deutlich verstärkt.
Für Verstöße gegen die geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (siehe Paragraf 3 zur Maskenpflicht) können Bußgelder verhängt werden – die Regelsätze ergeben sich aus dem aktuellen Bußgeldkatalog.
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