Zwei Badeunfälle im Raum Leipzig in den letzten Tagen haben die Wasserwacht des DRK alarmiert. Zu einem Tauchunfall kam es am Kulkwitzer See. Tödlich ging ein Badeunfall am Markkleeberger See aus. Immer mehr Seen haben Badebetrieb, aber bei der Absicherung mit professionellen Rettungskräften halten sich die Kommunen eher zurück.
Den Tauchunfall am Kulkwitzer See hat die Wasserwacht des DRK-Kreisverbandes Leipzig-Land e.V. fast direkt miterlebt: Sie war am Samstag, 21. Mai, im Rahmen des Promenadenfestes und sächsischen Familientags am Strandabschnitt Markranstädt am Kulkwitzer See im Einsatz. Dabei ereilte die Kameraden ein Hilferuf von der Tauchbasis II am Kulkwitzer See. Eine 31-jährige Frau bekam während eines Tauchganges Panik und leitete einen Notaufstieg aus 15 Meter Wassertiefe ein. Die Wasserretter konnten die verunglückte Taucherin aufnehmen und medizinisch betreuen bis der angeforderte Rettungsdienst vor Ort eintraf. Die junge Frau wurde zur Behandlung in der Druckkammer ins Krankenhaus geflogen.
Für die Wasserretter trotzdem ein Vorgang mit Achtungszeichen, denn am stark frequentierten Kulkwitzer See erfolgt nur in den Sommerferien eine tägliche Absicherung durch eine andere Wasserrettungsorganisation.
Noch bedauerlicher dann der tödliche Badeunfall am Auenhainer Strand des Markkleeberger Sees am selben Wochenende. Hier wird ein Thema sichtbar, das von den Betreibern der Seenlandschaft aus Sicht der Wasserwacht viel zu fahrlässig bedacht wird.
Denn am Markkleeberger See gibt es, wie an vielen Gewässern im Südraum des Leipziger Neuseenlands, keine Badebewachung.
Die DRK-Wasserwacht sieht Handlungsbedarf in dieser Angelegenheit. Schon im Jahr 2013 habe man sich mit dem Betreiber des Sees verständigt und Vorschläge für eine Badebewachung unterbreitet.
Leider wurden diese nicht angenommen, kommentiert die Wasserwacht den Zustand.
Joachim Weiß, Landesreferent der Wasserwacht, sieht das Problem der mangelnden Absicherung zunehmend in Sachsen: „In den letzten Jahren beobachten wir die Tendenz, dass die Betreiber der Badegewässer in den Ausschreibungen allein auf den Preis und nicht auf die Qualität der Dienstleistung schauen. Im Zweifelsfall, wie im Fall des Cospudener Sees, wo unsere Leipziger Kameraden über Jahre hervorragende Arbeit geleistet haben, wird der Wachtdienst lieber ganz eingespart. Nun ist der stark durch Familien und Jugendliche frequentierte Südstrand seit 2012 komplett unbewacht!“
Nur zur Erinnerung: Traditionelle Badegewässer – wie etwa die Leipziger Naturbäder Südwest und Nordost – wurden immer mit Rettungskräften abgesichert. Abgezogen wurden sie erst, als die Seen im Süden die Badegäste anlockten und der Betrieb an den alten Naturbädern zum Erliegen kam.
80 Prozent aller tödlichen Badeunfälle geschehen in Deutschland an Binnengewässern. Doch es existiert für Betreiber von Badegewässern keine gesetzliche Pflicht, eine Absicherung bzw. Wasserrettung an diesen Gewässern zu gewährleisten. Den sogenannten Wachtverträgen gehen in der Regel Ausschreibungen voraus, welche neben der Wirtschaftlichkeit auch technische und personelle Ausstattung zum Gegenstand haben.
Tatsächlich wird da aber über Aufwand und Professionalität der Retter entschieden. Viel ist es nicht, wie die DRK-Wasserwacht feststellt. Sie zahlt aus den vereinbarten Vergütungsleistungen ihren sehr gut ausgebildeten ehrenamtlichen Wasserrettern unter anderem eine Aufwandsentschädigung in Höhe von wenigen Euro am Tag.
Doch andererseits habe sie den Anspruch, an den sächsischen Gewässern eine möglichst hohe Absicherungsquote zu erreichen. Doch dabei ist sie auf den Willen der kommunalen bzw. politischen Entscheidungsträger angewiesen.
Das Potenzial, aus dem sie schöpft, ist eine ambitionierte Nachwuchsarbeit und rund 5.000 Ehrenamtliche, womit sie der mitgliederstärkste Wasserrettungsdienst Sachsens ist.
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