Seit dem 1. Januar 2013 sind die Beiträge für die Pflegeversicherung von 1,95 Prozent auf 2,05 Prozent (Kinderlose 2,2 Prozent) gestiegen. Das spült 2013 bis 2015 zusätzlich etwa 3,5 Milliarden Euro in die Pflegekassen. Dafür soll es mehr Hilfe unter anderem für Demenzkranke geben. Allerdings sollen die Verbraucher auch in Zukunft selbst privat vorsorgen.
“Erstmals werden in der ambulanten Versorgung Demenzkranker Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in einer sogenannten Pflegestufe 0 gezahlt”, informiert Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Das heißt, dass zusätzlich zu den bislang möglichen 100 oder 200 Euro ein Pflegegeld von 120 Euro für die Betreuung durch Angehörige oder bis zu 225 Euro monatlich für den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes möglich sind. In den Pflegestufen I und II wird der bisherige Betrag aufgestockt, so dass nunmehr für demenzkranke Pflegebedürftige 665 Euro statt 450 Euro für ambulante Pflegedienste gezahlt werden. Das Pflegegeld steigt von 235 Euro auf 305 Euro monatlich in der Pflegestufe 1 und von 440 auf 525 Euro in der Pflegestufe 2.
Mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz werde es möglich, dass die ambulanten Pflegedienste neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung speziell auf demenzkranke Pflegebedürftige zugeschnittene Leistungen anbieten können.
In teilstationären Pflegeeinrichtungen der Tages- und Nachtpflege könnten nunmehr zusätzliche Betreuungskräfte eingesetzt werden. Das beträfe aber nur die ergänzende Betreuung und Aktivierung von in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkten Pflegebedürftigen. Die Kosten würden vollständig von der Pflegeversicherung finanziert werden.
Pflegebedürftige mit ihren Angehörigen können neben den heutigen verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen auch ein Zeitkontingent für die Pflege mit dem Pflegedienst vereinbaren. Dabei könne entschieden werden, welche Leistungen in diesem Zeitkontingent erbracht werden sollen. Auch unterschiedliche Betreuungsmöglichkeiten können integriert werden.
Neu sei, dass neben den an Demenz erkrankten Menschen auch alle Pflegebedürftigen der Pflegestufen I bis III Betreuungsleistungen der ambulanten Pflegedienste in Anspruch nehmen können.
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