Egal, was man von den Beschlüssen der letzten Woche zum Sondervermögen für die Infrastruktur und der Änderung der Schuldenbremse für Verteidigung hält, es bleiben Fragen: Wer ist für diese Gelder verantwortlich und wer kontrolliert die Ausgaben? Und wenn es im Gesetzestext heißt, dass das Sondervermögen für Infrastruktur „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ verwendet wird: Wer verhindert, dass im „normalen“ Haushalt des Bundes Klientelpolitik mit Steuergeschenken finanziert wird?
Das alles mag akademisch klingen, aber wenn wir in die Vergangenheit schauen, dann sehen wir eine große Lücke bei diesem Thema.
Reden wir über Verantwortung und Haftung
Im Arbeitsrecht, welches für den normalen Arbeitnehmer gilt, ist die Verantwortung verbunden mit der Haftung eindeutig geregelt, so sagt das Bundesarbeitsgericht:
„Bei grober Fahrlässigkeit hat der Arbeitnehmer in aller Regel den gesamten Schaden zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht, während bei normaler Fahrlässigkeit der Schaden in aller Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer quotal zu verteilen ist, wobei die Gesamtumstände von Schadensanlass und Schadensfolgen nach Billigkeitsgrundsätzen und Zumutbarkeitsgesichtspunkten gegeneinander abzuwägen sind.“
In der Politik ist das anders, eine Haftung gibt es so nicht, es gibt Gründe dafür. Die Risiken jeder politischen Entscheidung und der damit verbundenen finanziellen Aufwendungen lassen sich nicht immer eindeutig abschätzen. Da ist die Frage von Vorsatz und Fahrlässigkeit nicht so einfach zu klären wie bei einem alkoholisierten Unfallverursacher.
Für durch Amtsträger verursachte Schäden gilt der grundgesetzlich geregelte Amtshaftungsanspruch, der ebenfalls Vorsatz und Fahrlässigkeit und die, wenn auch nicht eindeutig benannte, Haftung des Amtsträgers kennt. Das nennt sich dort „Rückgriff“.
Nehmen wir als Beispiel die Causa „Scheuer und die Pkw-Maut“, dort liegt eindeutig ein zumindest grob fahrlässiges Verhalten vor. Es gab Rechtsgutachten, die eine solche, von Andreas Scheuer vorangetriebene Maut als nicht rechtskonform bezeichneten. Vergleichbar wäre das mit dem Alkoholverbot für den Pkw-Fahrer in § 24a der StVO.
Scheuer ist also verantwortlich, verantwortlich gemacht wird er nicht. Juristisch gilt der Amtshaftungsanspruch bei „Verletzungen der Amtspflicht gegenüber Dritten“, der Staat ist kein Dritter, das müsste eine juristische Person sein, also muss er für den Schaden voraussichtlich nicht aufkommen.
Gleiches gilt für Jens Spahn und den Maskendeal, wobei hier noch nicht einmal die Frage Vorsatz oder Fahrlässigkeit juristisch geklärt ist. Belassen wir es dabei und kommen zur anderen Frage.
Wer kontrolliert die Ausgaben?
Das klingt seltsam, gibt es doch Vergabeverfahren, den Bundesrechnungshof und ähnliche Kontrollmechanismen. Aber greifen diese immer? Im Falle der Masken und Jens Spahn konnte dieser alles umgehen und eine freihändige Vergabe durchführen. Ja, es war eine besondere Situation, das macht es aber nicht unbedingt besser.
Nehmen wir aber das Thema sachgerechte Vergabe: Hier konnte Ursula von der Leyen in ihrer Amtszeit als Ministerin für Verteidigung, statt vom Wehretat Waffen und Ausrüstung für die Bundeswehr zu beschaffen, allein 2019 rund 155 Millionen Euro für externe Berater ausgeben. Es steht also die Frage nach einer Kontrolle der sachgerechten Verwendung im Raum.
Fazit: Der alte Bundestag hat der neuen Regierung, von der noch nicht feststeht, wer ihr angehört, ein enormes Finanzvolumen in die Hand gegeben. Dieses ist zweckgebunden für Infrastruktur und Verteidigung, wie genau die Mittel verwendet werden und wer in den Ressorts für die Verwendung zuständig sein wird, ist noch nicht bekannt.
Wird eventuell Jens Spahn für einen Löwenanteil zuständig, aber letztendlich nicht haftbar sein? Wird der Bundestag in seiner parlamentarischen Verantwortung sichern, dass die Mittel wirklich zusätzlich zum Haushalt eingesetzt werden? Wir dürfen gespannt bleiben, beobachten und berichten.
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Keine Kommentare bisher
Finanzrevisor Klaus vielleicht? Aber T.K. geht es nicht mehr um das warum nur noch um das wie und wie gut / effizient. Die Kriegstreiber von SPD (exemplarisch z.B. Pistorius, Gabriel), die transatlantisch dienenden olivgrünen Freunde, CDU/CSU/AfD sowieso und auch Teile der Linken Partei missachten nicht nur das Friedensgebot des GG (mit Behauptungen der Russe stehe in 3-5 Jahren vor der Tür), sondern stehen damit auch für weiteren sozialen Kahlschlag / Radikalisierung / Demokratieschwächung. Spannend wie Eichenlaub.