Es macht traurig, eine solche Überschrift schreiben zu müssen, aber es ist notwendig. Am 29. Januar 2025 stimmte der Deutsche Bundestag, mit den bekannten Mehrheiten, dem Fünf-Punkte-Papier der CDU zu und viele Menschen in Deutschland finden, dass die Mehrheitsfindung das einzige Problem darstellt.

Nein, man darf den Schulterschluss mit rechts nicht kleinreden, aber schauen wir mal auf die fünf Punkte, besonders Punkt 3, der da lautet: „Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, dürfen nicht mehr auf freien Fuß sein. Sie müssen unmittelbar in Haft genommen werden. Die Anzahl an entsprechenden Haftplätzen in den Ländern muss dafür signifikant erhöht werden. 

Der Bund wird die Länder dabei unterstützen und schnellstmöglich alle verfügbaren Liegenschaften, darunter leerstehende Kasernen und Containerbauten, zur Verfügung stellen. Die Zahl der Abschiebungen muss deutlich erhöht werden. Abschiebungen müssen täglich stattfinden. Abschiebungen auch nach Afghanistan und Syrien werden regelmäßig durchgeführt.“

Der 5-Punkte-Plan.

Das „vollziehbar ausreisepflichtig“, gemäß §58 Absatz 2 AufenthG, umfasst einen großen Personenkreis, insbesondere in Satz 2. Dieser lautet:

(2) Die Ausreisepflicht ist vollziehbar, wenn der Ausländer:
2. noch nicht die erstmalige Erteilung des erforderlichen Aufenthaltstitels oder noch nicht die Verlängerung beantragt hat oder trotz erfolgter Antragstellung der Aufenthalt nicht nach § 81 Abs. 3 als erlaubt oder der Aufenthaltstitel nach § 81 Abs. 4 nicht als fortbestehend gilt

So weit, so juristisch verklausuliert – machen wir das an einem Beispiel fest.

Mit aktuellem Stand unterschrieben fast 89.000 Menschen, unter ihnen wahrscheinlich auch Wählerinnen und Wähler von CDU, CSU, FDP und rechter Parteien, die Petition „Stoppt die Abschiebung der Pflegekräfte im Haus Wilstedt! Rettet das Zuhause unserer demenzerkrankten Mütter, Väter & Ehepartner!“ 

Das ist nachvollziehbar, geht es doch um Verwandte und Bekannte, da kann man ja auch mal für Migration sein.

Was war passiert? Zehn kolumbianischen Pflegekräften eines Heims für Demenzkranke wurden die Asylanträge abgelehnt, somit erloschen nach Meinung der zuständigen Behörden die Aufenthaltsgenehmigungen und sie wurden vollziehbar ausreisepflichtig.

Nach dem vom Bundestag beschlossenen 5-Punkte-Plan der CDU, der allerdings keine Rechtskraft hat, wären diese zehn Menschen „unmittelbar in Haft“ genommen worden. Man hätte sich die Petition sparen können, das Haus wäre geschlossen worden und die Patientinnen und Patienten hätten irgendwo hin verlegt werden müssen.

Klingt völlig überzogen, aber wenn in einem solchen Papier, wie dem 5-Punkte-Plan, mit Worten gespielt wird, dann muss man sich auf einen Worst Case einrichten.

Der konkrete Fall wurde, auf Umwegen, geklärt. Es wird weitere solche Fälle geben – wenn es nach der CDU geht, eben nicht. Es wird keine Petitionen und Lösungen geben, wenn Menschen vollziehbar ausreisepflichtig sind, dann sind diese auch gleich weg.

Fazit: Der 5-Punkte-Plan und das Zustrombegrenzungsgesetz werden uns allen auf die Füße fallen, wenn sie Rechtswirkung erlangen. Justitia ist bekanntlich blind und es wird, wenn eine sofortige Handlung gesetzlich festgeschrieben ist, gehandelt werden, ohne Rücksicht auf die Folgen.

Das ist von Seiten der CDU, in Person von Friedrich Merz, keine Wahlkampf-Move mehr, es ist einfach Irrsinn.

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