Hier noch einige aktuelle Ergänzungen zu meinem Artikel „Defizitäre Demokratie: ‚Wir brauchen Offenheit und Demokratie, wie die Luft zum Atmen!‘“. Im zweiten Prozess gegen drei Mitglieder der Letzten Generation, die an der Protestaktion am Brandenburger Tor in Berlin beteiligt waren, gab es harte Urteile: Acht Monate auf Bewährung und das wegen Sachbeschädigung …
Ganz aktuell: Ist die Reform des Klimaschutzgesetzes verfassungswidrig? – „Umwelt- und Klimaschützer halten die Ampel-Reform des Klimaschutzgesetzes für verfassungswidrig. Maßnahmen für mehr Klimaschutz würden damit auf die Zeit nach 2030 verschoben, das missachte Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, argumentierten die Deutsche Umwelthilfe, Fridays for Future, Greenpeace, Germanwatch und der Solarenergie Förderverein am Donnerstag. Der Klimaschutz werde durch das Gesetz massiv geschwächt.“
Zum Artikel „Defizitäre Demokratie: ‚Wir brauchen Offenheit und Demokratie, wie die Luft zum Atmen!‘“
Es gibt aber auch Erfolge mit Signalwirkung und Folgen, auch für Deutschland:
Klimaschutz ist ein Menschenrecht
„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gab den Klimaseniorinnen recht. Damit hatte erstmals eine Klimaklage in Straßburg Erfolg: Die aufgrund des Klimawandels immer häufigeren und intensiveren Hitzewellen seien eine reale und ernsthafte Gefahr für die Gesundheit und das Privat- und Familienleben der Klimaseniorinnen. Das Gericht sah auch einen Zusammenhang zwischen diesen negativen Auswirkungen und den Schweizer Klimaschutzmaßnahmen. Denn Art. 8 EMRK umfasse auch ein Recht, vor den schwerwiegenden nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität geschützt zu werden. Dieses Recht habe die Schweiz verletzt“, meldete Legal Tribune Online am 9. April.
„Unter anderem habe die Schweiz es versäumt, die nationalen Begrenzungen für Treibhausgase beispielsweise durch ein CO₂-Budget zu quantifizieren. Außerdem habe die Schweiz in der Vergangenheit ihre Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen nicht erreicht. Zwar hätten die nationalen Behörden bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften einen Ermessensspielraum, jedoch sei die Umsetzung zu spät und vor allem nicht in geeigneter Weise erfolgt.“
Diesen Protest kann man nicht ignorieren
Abschließend einige Auszüge aus der Stellungnahme von Regina Stephan, einer der Angeklagten im Brandenburger Tor-Prozess:
EINLASSUNG am 23.04.2024 Prozess zum BBT-Protest vom 17.09.2023
„Mein Name ist Regina Stephan, und ich bin 22 Jahre alt. Das Wissen um die Klimakatastrophe ist doppelt so alt wie ich.
Ich studiere Medizin und arbeite nebenbei auf einer Intensivstation.
Und ich habe am 17.09. 2024 gemeinsam mit anderen Menschen das Brandenburger Tor orange eingefärbt. …
Die Klimakatastrophe ist da, und wir könnten sie noch aufhalten. Aber das Zeitfenster, in dem wir sie noch aufhalten können, schließt sich gerade. Und Klimaschutz ist ein Menschenrecht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gerade die Schweiz dafür verurteilt, mit ihrer mangelhaften Klimapolitik gegen die Menschenrechte zu verstoßen. Nichts gegen die Klimakatastrophe zu unternehmen ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte …
Es geht um Menschenleben. Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Wir dürfen die Klimakatastrophe nicht länger ignorieren, weil jede Minute, in der wir nicht handeln, tödlich ist.
Der Protest am Brandenburger Tor war unignorierbar.
Wir haben damit unübersehbar auf die Klimakatastrophe aufmerksam gemacht.
Darauf, dass seit 40 Jahren die Wissenschaft ignoriert wird und keine notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden.
Darauf, dass unsere Bundesregierung es noch nicht einmal schafft, das Ausmaß der Katastrophe ehrlich zu kommunizieren.
Darauf, dass die Regierung jedes Jahr 65 Milliarden Euro in fossile Subventionen, in die Befeuerung der Klimakatastrophe investiert. 65 Milliarden Euro, an denen Menschen sterben. …
Wir haben mit dem Protest unignorierbar darauf aufmerksam gemacht, dass die Klimakatastrophe uns alle etwas angeht.
Darauf, dass es unser Grundgesetz und unsere Menschenrechte sind, die jeden Tag gebrochen werden. Darauf, dass es unsere Demokratie ist, die in Gefahr ist.
Wir haben unignorierbar darauf aufmerksam gemacht, dass wir das nicht länger akzeptieren dürfen. …
Hedwig Richter, Professorin für neue und neuere Geschichte an der Universität der Bundeswehr München, hat unsere Aktion „einen würdigen Gebrauch unseres Nationaldenkmals genannt“.
Es ist schon ein wenig absurd, dass wir jetzt hier vor Gericht stehen und angeklagt werden, weil wir auf die Grund- und Menschenrechtsverletzungen der Bundesregierung aufmerksam gemacht haben. …
Es ist mir nicht leicht gefallen, diesen Protest zu machen.
Das Wissen um die Klimakatastrophe ist doppelt so alt wie ich, und die Untätigkeit der Regierungsverantwortlichen auch.
Was soll ich tun, als 22-jährige Person, wenn 40 Jahre Petitionen und angemeldete Demonstrationen nichts gebracht haben gegen eine Katastrophe, in die ich ungefragt hineingeboren wurde, die ich nicht verursacht habe?
Was soll ich tun, wenn ich weiß, dass die Bundesregierung gerade nichts tut, um meine Lebensgrundlagen zu schützen?
Wenn ich weiß, dass ihr das anscheinend egal ist? …
Wenn sie vom Bundesverfassungsgericht verurteilt wird, und trotzdem weitermacht, wenn die Regierung gegen Grund- und Menschenrechte verstößt und auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts sie nicht davon abbringt.
Wenn Sie sich für Profite von Konzernen und den Luxus von Superreichen entscheidet und damit Menschen umbringt …
Es geht um die Frage, ob es – in Anbetracht der Gefahr, die die Klimakatastrophe für die Menschheit, die Demokratie und das Leben darstellt – legitim ist, darauf aufmerksam zu machen …“
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