In den Tarifverhandlungen der Länder gibt es eine Einigung in der dritten Verhandlungsrunde. Gewerkschaften und der Arbeitgeber, die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), einigten sich darauf, die Entgelte der Beschäftigten in zwei Schritten zu erhöhen: Zum 1. November 2024 werden die Löhne um 200 Euro angehoben, zum 1. Februar 2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent.
Auch die Ausbildungsentgelte erhöhen sich zum 1. November 2024 um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro. Zudem erhalten die Beschäftigten eine steuerfreie Inflationsauslgeichsprämie in Form einer Einmalzahlung in Raten von 3.000 Euro. Diese überträgt sich nicht, anders als die Erhöhung der Löhne, auf die nächsten Tarifverhandlungen in zwei Jahren.
Auswirken wird sich die Einigung auf Beschäftigte der Universitäten, wie auch Auszubildende des Uniklinikums und Mitarbeitende der Landesdirektion Sachsen. Ursprünglich hatten diese 10,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 500 Euro mehr (beziehungsweise 200 Euro für Auszubildende und Praktikant*innen) gefordert.
Ver.di startet nun eine Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis. Im Anschluss entscheidet die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst abschließend.
Absage an TVStud
Einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte, für den in der Tarifrunde ebenfalls gekämpft wurde, wird es dagegen in dieser Runde nicht geben. Die Arbeitgeber gaben lediglich eine Verhandlungszusage für die Tarifrunden in zwei Jahren, sowie eine Vereinbarung über Mindestvertragslaufzeiten von 12 Monaten, um Kettenbefristungen zu verhindern. In vielen Bundesländern hatten sich Grüne, Linke und SPD solidarisch mit der Forderung nach einem TVStud gezeigt. Schlussendlich stimmte die TdL-Mitgliederversammlung, in der die Finanzminister*innen aller Bundesländer außer Hessen vertreten sind, jedoch einstimmig gegen einen TVStud.
Auf Instagram schreibt die bundesweite Vernetzung für einen TVStud: „Auch wenn das Ergebnis nicht vollständig unseren Erwartungen entspricht, ebnet es uns den Weg für einen TVStud und enthält konkrete Verbesserungen unserer Arbeitsbedingungen. Wir haben in dieser Tarifrunde eindrücklich bewiesen, dass wir kämpfen können: Lasst uns das auch weiterhin tun!“
Die studentischen Beschäftigten hatten einen Tarifvertrag gefordert, da viele am Existenzminimum leben und arbeiten. In der Studie „Jung, akademisch, prekär“ berichteten sie von Kettenbefristungen, unbezahlten Überstunden und nicht genommenem Urlaub. Studentische Beschäftigte werden nach Mindestlohn bezahlt.
Schwieriger Kompromiss
Ver.di betonte, dass nur durch die starke Streikbewegung dieser Kompromiss möglich gewesen sei.
„Mit diesem Ergebnis knüpfen die Beschäftigten der Länder an die Tarifentwicklung bei Bund und Kommunen an. Gleichzeitig konnten eine Reihe weiterer wichtiger Regelungen vereinbart werden, darunter ein erster wichtiger Schritt hin zu einem zukünftigen Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte“, so Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
Laut Hamburgs Finanzsenator und Vorsitzendem der TdL Dr. Andreas Dressel sei der Kompromiss für beide Seiten nicht einfach gewesen, man habe jedoch eine faire Lösung gefunden: „Die öffentlichen Haushalte befinden sich im Krisenmodus, gleichzeitig wird es für uns als Länder schwieriger, Personal zu gewinnen und zu halten. Mir ging es um einen für die Beschäftigten insgesamt fairen und für die Länderhaushalte gerade noch machbaren Abschluss – das haben wir gemeinsam nach sehr schwierigen und langwierigen Verhandlungen erreicht.“
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