Viele Menschen machen mindestens einmal in ihrem Leben die Erfahrung, arbeitslos zu sein – ob sie nun aus irgendwelchen Gründen selbst ihr Beschäftigungsverhältnis aufgeben oder der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht. In beiden Fällen kann eine Arbeitslosigkeit finanziell und mental zu einer großen Herausforderung werden.
Trotzdem ist es so, dass viele nur aus so einem Grund später dann doch noch ihren Traumjob fanden, denn manchmal muss erst jemand eine Tür zuschlagen, damit man neue Türen öffnet. Jetzt ist es erst einmal wichtig, schnellstmöglich entsprechende Schritte einzuleiten, um sich abzusichern. Die Zeit, bis ein neuer Job gefunden ist, kann dann ein wenig entspannter verbracht werden. Die Bundesagentur für Arbeit steht in dieser Phase von Anfang bis Ende unterstützend zur Seite und ist der erste Ansprechpartner nach Eintreten einer Arbeitslosigkeit.
Was sind nun aber konkret die wichtigsten Schritte, die zu Beginn der Arbeitslosigkeit gegangen werden müssen und was ist dabei auf keinen Fall zu vernachlässigen? Das stellen wir Ihnen nachfolgend gerne ausführlich vor.
Schritt Nr. 1: Arbeitslos melden
Sofort nach Erhalt der Kündigung bzw. wenn man die eigene Kündigung eingereicht und noch keine neue Beschäftigung hat, muss die Arbeitslos-Meldung an die Bundesagentur für Arbeit erfolgen. In diesem Fall gilt: Je früher, desto besser. Wenn also beispielsweise ein befristeter Vertrag ausläuft und man weiß, dieser wird nicht verlängert, kann man sich bereits frühzeitig arbeitslos melden – auch schon drei Monate vorher.
In der Regel macht man hierfür telefonisch einen Termin aus und stellt sich dann persönlich vor. Manchmal kann die Arbeitslosigkeit aber auch online oder rein telefonisch gemeldet werden. Dieser Schritt ist in jedem Fall unerlässlich, um später auch Arbeitslosengeld erhalten zu können und über das Arbeitsamt krankenversichert zu werden.
Es ist wichtig zu wissen, dass man sich auch während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses arbeitssuchend melden kann, wenn man sich nach einem neuen Job umsehen möchte. Auch dabei kann das Jobcenter nämlich unterstützen. Arbeitslos hingegen meldet man sich erst, wenn bekannt ist, dass man in naher Zukunft gekündigt wird oder selbst kündigt und man nicht schnell genug eine neue Stelle antreten kann. Zwischen den Begrifflichkeiten arbeitslos und arbeitssuchend besteht somit ein Unterschied, auch wenn man natürlich während der Arbeitslosigkeit stets auch arbeitssuchend ist.
Schritt Nr. 2: Arbeitslosengeld beantragen
Um nach der Meldung der Arbeitslosigkeit bzw. dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses übergangslos Arbeitslosengeld (ALG 1) zu erhalten, muss nun schnellstmöglich der entsprechende Antrag gestellt werden. Das erfolgt meist online. Hierzu müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Kopie des Personalausweises mit aktuell gültiger Adresse
- Alternativ ggf. ein Reisepass und eine Meldebestätigung oder eine Aufenthaltserlaubnis sollte man keinen Personalausweis besitzen (bei ausländischen Mitbürgern manchmal der Fall)
- Kopie des Sozialversicherungsnachweises
- Aktueller Lebenslauf
- Nachweise über bislang erhaltene Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld etc.)
- Arbeitsbescheinigungen oder -verträge bzw. Kündigungen
Sollte man unsicher sein, welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, steht natürlich die Agentur für Arbeit mit Rat und Tat zur Verfügung. Alle Unterlagen sollten dann jedoch zeitnah eingereicht werden, damit Ihre Voraussetzungen geprüft und der Antrag auf Arbeitslosengeld auch schnellstmöglich bearbeitet wird. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Unterlagen verzögert sich die Bearbeitung und somit auch die Auszahlung des Geldes.
Sollten Sie selbst gekündigt haben, müssen Sie die Gründe hierfür plausibel benennen können. Dennoch wird Ihnen die Agentur für Arbeit in der Regel eine dreimonatige Sperrzeit auferlegen, in der Sie keine Leistung erhalten. Schließlich haben Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufgegeben und sich so bewusst in die Arbeitslosigkeit begeben.
Das ALG1 erhalten Sie nach der Bewilligung Ihres Antrags für maximal ein Jahr, sofern Sie nicht zwischenzeitlich einen neuen Job gefunden haben. Dann fallen Sie in die Grundsicherung, erhalten also Hartz4, wofür wiederum ein neuer Antrag nötig ist. Die Höhe des ALG1 liegt bei 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts.
Neben den genannten Unterlagen müssen Sie für den Antrag auf ALG1 keine Nachweise über eventuelles Vermögen erbringen. Stattdessen müssten Sie jedoch, sollten Sie eine Nebentätigkeit beginnen, diese Einkünfte sofort melden. Auch der Erhalt von Abfindungen, Provisionen oder ähnlichem ist meldepflichtig. Diese Gelder werden dann entsprechend mit Ihrer Auszahlung verrechnet. Versäumen Sie diese Meldung, kann die Auszahlung des Arbeitslosengeldes unmittelbar gestoppt werden.
Schritt Nr. 3: Neue Beschäftigung suchen
Eine Bedingung für den Erhalt des Arbeitslosengeldes ist auch, dass Sie umgehend mit der Jobsuche beginnen. Das Jobcenter setzt voraus, dass Sie dies eigenständig tun, wird Sie natürlich aber auch dabei unterstützen. Das bedeutet jedoch, dass Sie auch zu allen Terminen mit Ihrem Sachbearbeiter erscheinen und Ihre Bereitschaft, schnellstmöglich eine neue Beschäftigung zu finden, demonstrieren müssen.
Zunächst wird also eine Beratung mit Ihrem Sachbearbeiter erfolgen, in der Sie beide gemeinsam herausfinden, ob Sie in ihren ursprünglichen Job zurückkehren oder eine andere Beschäftigung aufnehmen können. Sie erhalten dann sowohl Vorschläge für Bewerbungen als auch anderweitig Unterstützung – beispielsweise in Form von bezahlten Bewerbungstrainings oder sogar Weiterbildungen. An diesen müssen Sie teilnehmen.
Sie können diesen Prozess jedoch beeinflussen, in dem Sie sich auf das Gespräch gut vorbereiten, sich schon vorab darüber im Klaren sind, welche beruflichen Ziele Sie anstreben und sich dahingehend klar äußern. Ein Sachbearbeiter kann dann darauf eingehen und Sie bezüglich Ihrer Perspektiven beraten.
Während der Bewerbungsphase müssen Sie dokumentieren, bei welchem Unternehmen und auf welche Stelle Sie sich wann beworben haben und welche Rückmeldungen Sie dahingehend erhalten haben. All das müssen Sie als Nachweis jederzeit vorzeigen können. Vergessen Sie also nicht, alle versendeten Bewerbungen aufzulisten.
Den Kopf nicht hängen lassen
Eine Kündigung zu erhalten, ist kein schönes Gefühl – erst recht nicht, wenn man mit dieser nicht gerechnet hat. Auch wenn man selbst kündigt, aus welchen Gründen auch immer, und nicht sofort eine neue Beschäftigung antreten kann, wird man schnell von Zweifeln geplagt. Schließlich fehlt nun ein Einkommen und viele Menschen möchten auch nicht untätig zu Hause herumsitzen. Daher ist es enorm wichtig, die genannten Schritte schon vor oder spätestens zu Beginn der Arbeitslosigkeit zu gehen und so die Sicherheit zu gewinnen, dass man unterstützt wird.
Melden Sie sich daher schnellstmöglich arbeitslos, reichen Sie alle relevanten Unterlagen ein und richten Sie sich dann nach den Vorgaben des Arbeitsamtes. Ihnen bleibt nichts anderes übrig, als sich nun kontinuierlich für neue Jobs zu bewerben. Schließlich wird das für den Erhalt des Arbeitslosengeldes vorausgesetzt und Sie möchten doch sicherlich schnell wieder unabhängig von den Leistungen der Arbeitsagentur werden, oder? Vielleicht finden Sie ja auf diese Weise Ihren Traumjob!
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