Nachdem die Zahl der Abschiebungen pandemiebedingt 2020 deutlich gesunken war, von 1.100 in 2019 auf 472, zog die Zahl im vergangenen Jahr wieder an. Bis Ende Dezember 2021 wurden insgesamt 605 Personen aus Sachsen abgeschoben. Geplant waren fast doppelt so viele – jedoch konnten einige betreffende Personen nicht angetroffen werden oder eine Rückführung wurde aus humanitären Gründen abgebrochen. Und auch die Dunkelziffer könnte laut des Sächsischen Flüchtlingsrats deutlich höher liegen.

Als human würde dieser die Abschiebepraxis im Freistaat nicht betiteln: „Der Brutalitätsfaktor der sächsischen Polizei- und Ausländerbehörden hat ganz massiv zugenommen.“ Vier Familien wurden 2021 getrennt, vier verheiratete Personen wurden abgeschoben, während ihre Ehepartner/-innen in Deutschland blieben.

„Merklich verschärft haben sich die Abschiebungen erkrankter Personen“, heißt es seitens des Flüchtlingsrats. Während 2020 insgesamt 24 Erkrankte abgeschoben wurden, waren es vergangenes Jahr gleich 453.

Nicht minder kritisiert ist die Abschiebung in angeblich sichere Herkunftsländer. Schwerpunkte der Rückführungen bildeten letztes Jahr die Herkunftsländer Georgien (306 Personen), Tunesien (121 Personen) und die Russische Föderation (41 Personen).

Georgien, Tunesien, Russland: Geschwärzte Lageberichte

Wann immer der deutsche Staat Menschen in ihr Herkunftsland abschieben will, greifen Behörden mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ein besonderes Dokument zurück: den vertraulichen Lagebericht des Auswärtigen Amts für das jeweilige Land. Einen Einblick in Lageberichte des Auswärtigen Amts haben neben Behörden bisher allerdings nur Rechtsanwält/-innen; die Öffentlichkeit und ehrenamtlich Engagierte in Geflüchteten-Initiativen hingegen nicht. Das Projekt „Frag den Staat“ macht geschwärzte Lageberichte öffentlich – und zeigt, dass auch Georgien, Tunesien und Russland für viele Personen nicht sicher sind.

Trotz des 2014 verabschiedeten Anti-Diskriminierungsgesetzes kann eine Abschiebung nach Georgien schwerwiegende Folgen haben. „In einigen Bereichen der Gesellschaft sind insbesondere Minderheitenrechte wenig akzeptiert, sodass Minderheiten und Andersdenkende mit Benachteiligung und Diskriminierung rechnen müssen“, heißt es im Georgien-Lagebericht von 2019. Vereinzelt komme es auch zu gewalttätigen Handlungen.

Dabei müssen vor allem religiöse Minderheiten und LGBTQ-Personen mit Intoleranz und Nachteilen rechnen: „Angehörige sexueller Minderheiten sind deshalb oft gezwungen, ihre sexuelle Identität und Orientierung zu verbergen.“ In Georgien wird beispielsweise in Bezug auf den Wehrdienst Homosexualität als „mentale Störung“ angesehen.

Auch Gewalt gegen Frauen gilt weiterhin als ein ernstes Problem. „Fälle häuslicher Gewalt werden von Gesellschaft und Behörden meist als interne Familienangelegenheit betrachtet“, heißt es im Bericht weiter. Und auch die Lage in den abtrünnigen, von Russland unterstützten und als unabhängig anerkannten Gebiete Abchasien und Südossetien bleibt gespannt, so das Auswärtige Amt in seiner Einschätzung.

Große Teile des Lageberichts zu Tunesien sind derweil geschwärzt. Die Neuerung der tunesischen Verfassung von 2014 soll umfassende bürgerliche und politische Rechte sowie demokratische und rechtsstaatliche Grundsätze garantieren.

„Der zur Erleichterung der Terrorabwehr seit November 2015 immer wieder verlängerte Ausnahmezustand gestattet den Sicherheitsbehörden [jedoch] weitreichende Eingriffe in die Freizügigkeit und dadurch mittelbar in weitere Grundrechte“, heißt es im Bericht. Die Todesstrafe wird bei schweren Straftaten weiterhin verhängt. „[Auch] sexuelle Minderheiten werden gesellschaftlich erheblich diskriminiert und strafrechtlich verfolgt“, so das Auswärtige Amt.

In Russland ist Homosexualität zwar nicht mehr strafbar, allerdings ist die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der russischen Gesellschaft gering. „Es kommt immer wieder zu Übergriffen auf Homosexuelle, z. B. bei öffentlichem Zeigen gegenseitiger Zuneigung“, so der Lagebericht zur Russischen Föderation. Das Gesetz gegen „Propaganda für nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen gegenüber Minderjährigen“ macht die Diskriminierung von sexuellen Minderheiten deutlich.

Hier geht es zu den Statistiken, veröffentlicht vom Sächsischen Flüchtlingsrat.

„Mehr Abschiebungen und unsichere Herkunftsländer“ erschien erstmals am 29. April 2022 in der aktuellen Printausgabe der Leipziger Zeitung (LZ). Unsere Nummer 101 der LZ finden Sie neben Großmärkten und Presseshops unter anderem bei diesen Szenehändlern.

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