In unglaublicher Geschwindigkeit wurde das am 18. November 2020 beschlossene „Infektionsschutzgesetz“ durch Bundestag und Bundesrat gebracht und hat seine Rechtskraft noch am gleichen Tag durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2020, Teil I Nr. 52) am 18. November 2020 erlangt. Dies und die Erfahrungen mit den „Querdenkern“ vom 7. und 18. November 2020 lassen für eine weitere „Querdenken“-Anmeldung eines mutmaßlich Thüringer Veranstalters am 21. November 2020 nun drastischere Maßnahmen seitens Stadt und Polizei zu.
Fügen Sie diese URL in Ihre WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Fügen Sie diesen Code in Ihre Website ein, um ihn einzubinden