Sachsens derzeit heftig umstrittener Innenminister Roland Wöller (CDU) hat heute Rückdeckung von Ministern von SPD und Grünen erhalten. Diese sagten, dass es bei der Fehleranalyse nicht vorrangig um Wöller gehen solle. Unterdessen hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen heute seine schriftliche Begründung vorgelegt. Außerdem: Der Rahmen für den Landeshaushalt steht. Die L-IZ fasst zusammen, was am Dienstag, den 10. November 2020, in Leipzig und Sachsen wichtig war.

Mit einer weiteren Rücktrittsforderung aus der SPD begann auch dieser Tag. Diesmal war es die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen, die öffentlich forderte, die Amtszeit des sächsischen Innenministers Roland Wöller (CDU) zu beenden. Dieser müsse die Verantwortung dafür übernehmen, „dass die Sicherheitsbehörden in Leipzig vor massenhaftem Rechtsbruch kapituliert haben“.

Nach einem Rücktritt sieht es momentan allerdings nicht aus. Sowohl der sächsische Umweltminister Wolfram Günther (Grüne) als auch der Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) sagten heute auf einer Pressekonferenz, dass es bei der Aufarbeitung der Fehler nicht vorrangig um Wöller gehe.

Dieser wiederum hatte nach einer bemerkenswerten Pressekonferenz am Sonntag heute allen Rücktrittsforderungen nochmals Futter gegeben, indem er sagte, dass er am Sonntag nicht über Neonazi-Angriffe gesprochen hat, weil er nicht gewusst habe, welchen politischen Hintergrund die Angreifer/-innen haben. Darüber wiederum hatten in den 24 Stunden zwischen Demo und Pressekonferenz unzählige Journalist/-innen und antifaschistische Rechercheteams berichtet.

Weitere Einschränkungen für Versammlungen

Die einzige politische Konsequenz war bislang also nicht ein Rücktritt oder eine Entlassung, sondern eine erneute Verschärfung der Möglichkeiten, Versammlungen durchzuführen. Wer mit mehr als 1.000 Personen demonstrieren möchte, muss besondere organisatorische Maßnahmen treffen, um das Infektionsrisiko zu reduzieren.

Für verantwortungsvolle Demonstrant/-innen dürfte so etwas schon jetzt eine Selbstverständlichkeit gewesen sein. Unter anderem der Leipziger SPD-Vorsitzende Holger Mann weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass es entscheidend sei, Auflagen durchzusetzen. Bei den „Querdenkern“ ist das nicht der Fall gewesen. Mann gehört zu jenen SPD-Mitgliedern, die am Wochenende Wöllers Rücktritt gefordert hatten.

Zusätzlich ist heute noch die Begründung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen veröffentlicht worden, in der man nachlesen kann, warum sich „Querdenken“ auf dem Augustusplatz versammeln durfte – und nicht wie von der Stadt beabsichtigt auf der Neuen Messe. Das Gericht beklagt unter anderem, eine falsche Gefahrenprognose seitens der Polizei erhalten zu haben. So schieben sich Gerichte, Polizei und Politiker/-innen nun gegenseitig die Verantwortung zu.

Rechnungshof und Radfahrstreifen

Worüber die L-IZ heute berichtet hat: über den Bericht des sächsischen Rechnungshofes und über den Radfahrstreifen in der Dresdner Straße, der nach dem Vorbild der Richard-Lehmann-Straße besser geschützt werden soll.

Was heute außerdem wichtig war: Das Landeskabinett hat den Rahmen für den Doppelhaushalt 2021/22 beschlossen. Die SPD betonte, dass es im Sozialbereich keine Kürzungen geben werde. Entsprechende Befürchtungen hatten viele Vereine in den vergangenen Wochen formuliert. Im Dezember will das Kabinett den Haushalt in den Landtag geben, der später darüber abstimmen muss.

Sächsischer Rechnungshofbericht: Ausgerechnet in Sachsen befürchtet der Präsident eine üppige Verdreifachung der Schulden

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