Seit Wochen mobilisieren nun die โBewegung Leipzigโ und zuletzt auch Pegida fรผr ihre zweite Reise nach Berlin am 29. August 2020. Zum zweiten โTag der Freiheitโ gibt es Bustickets zu kaufen, die T-Shirts der Bewegung sind bereits gedruckt und die Vorfreude groร. Ob es zu einem weiteren maskenlosen Happening kommt, ist seit heute Morgen รคuรerst fraglich. Der Berliner Senat hat heute in Konsequenz des 1. August 2020 und die zu schon durch das Ziel der Demonstrationen am 29.8. zu erwartenden Verstรถรe gegen die Infektionsschutzverordnung des Landes mehrere Versammlungen untersagt.
So heiรt es auf der Internetseite des Berliner Senats: โDie Versammlungsbehรถrde hat heute mehrere Demonstrationen verboten, die am kommenden Wochenende in Berlin stattfinden sollten. Die Verbote werden maรgeblich damit begrรผndet, dass es bei dem zu erwartenden Kreis der Teilnehmenden zu Verstรถรen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung kommen wird. Besondere Auflagen โ wie zum Beispiel das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung โ als milderes Mittel seien bei den angemeldeten Versammlungen nicht ausreichend.โ
So hรคtten โdie Versammlungen vom 01.08.2020 (โฆ) gezeigt, dass die Teilnehmenden sich bewusst รผber bestehende Hygieneregeln und entsprechende Auflagen hinweggesetzt haben.โ
Damit wird also nun der Zweck der ersten Groรdemo in Berlin der Grund fรผr das Verbot der zweiten, ging es schlieรlich vielen Teilnehmenden vor allem darum durch fehlende Masken gegen diese zu protestieren. Dabei wurden auch Journalisten attackiert, welche selbst Masken trugen.
Berlins Innensenator Andreas Geisel betonte am Morgen, dies sei keine Entscheidung gegen die Versammlungsfreiheit, โsondern eine Entscheidung fรผr den Infektionsschutz. Wir sind noch mitten in der Pandemie mit steigenden Infektionszahlen. Das kann man nicht leugnen. Wir mรผssen deshalb zwischen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit und dem der Unversehrtheit des Lebens abwรคgen. Wir haben uns fรผr das Leben entschieden.โ
Versammlungsfreiheit bedeute nicht, sich รผber geltendes Recht hinwegsetzen zu kรถnnen, so Andreas Geisel weiter. โDie Anmelder der Versammlungen, die Anfang August in Berlin stattfanden, haben ganz bewusst die Regeln gebrochen, die sie vorher in Gesprรคchen mit der Polizei akzeptiert hatten โ dazu gehรถrten das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und das Einhalten des 1,5-Meter-Abstands. Ein solches Verhalten ist nicht akzeptabel. Der Staat lรคsst sich nicht an der Nase herumfรผhren.โ
Man darf nun gespannt sein, ob die Versammlungsanmelder gegen diese Entscheidung klagen werden, um zumindest noch eine stationรคre Kundgebung mit Hygienekonzept zu erzwingen. Der Rechtsweg steht, wie immer bei solchen auรergewรถhnlichen Entscheidungen, offen.
Zu allem anderen warnte Innensenator Geisel schon mal vor. Und kรผndigte ein konsequentes Vorgehen der Polizei an, sollten sich dennoch groรe Menschenansammlungen bilden. โIch bin nicht bereit ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bรผhne fรผr Corona-Leugner, Reichsbรผrger und Rechtsextremisten missbraucht wird. Ich erwarte eine klare Abgrenzung aller Demokratinnen und Demokraten gegenรผber denjenigen, die unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit unser System verรคchtlich machenโ, so Berlins Innensenator.
Auch das im Vorfeld angekรผndigten Zeltlager in Berlin werde nicht geduldet. โWir dรผrfen nicht zulassen, dass Berlin zu einem groรen Campingplatz fรผr vermeintliche Querdenker und Verschwรถrungsideologen gemacht wird.โ, so Geisel abschlieรend.
Zur vollstรคndigen Mitteilung des Berliner Senats vom 26. August 2020.
Dienstag, der 25. August 2020: Ab September kosten Maskenverstรถรe 60 Euro
Dienstag, der 25. August 2020: Ab September kosten Maskenverstรถรe 60 Euro
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