LEIPZIGER ZEITUNG/Auszug Ausgabe 80, seit Freitag, 26. Juni im HandelSeit März gilt ein bundesweites Verbot von Sexarbeit, das laut der aktuellen sächsischen Corona-Schutzverordnung bis einschließlich 29. Juni gilt. Andreas Friedrich, Pressesprecher des sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt, führt aus, Sexarbeit sei eine Tätigkeit, „bei der in der Regel das Abstandsgebot nicht gewahrt werden kann“.
Es gebe aber keine Bußgelder für Sexarbeiter/-innen: „Die Arbeit als Prostituierte stellt keine Ordnungswidrigkeit dar.“ Damit ist die Situation in Sachsen derzeit ähnlich wie in Schweden, wo durch das sogenannte Nordische Modell die Kund/-innen von Sexarbeit bestraft werden, die Arbeiter/-innen selbst aber nicht.
Welche Konsequenzen hat das Arbeitsverbot?
Linda Apsel ist Sozialarbeiterin bei der Fachberatungsstelle Sexarbeit, Sexuelle Bildung und Prävention der Aidshilfe Leipzig. Sie berät und begleitet Sexarbeiter/-innen bei allem, was über das 2016 erlassene Prostituiertenschutzgesetz hinausgeht. Dieses schreibt unter anderem eine Anmeldungs-, Beratungs- und Kondompflicht vor.
Apsel hingegen unterstützt die Arbeiter/-innen vor allem bei gesundheitlichen und behördlichen Problemen. Dabei liegt der Fokus auf Sexarbeiter/-innen in prekären Situationen oder mit wenig Sprachkenntnissen. Apsel erzählt, dass diese häufig keinen Zugang zur deutschen Gesundheitsversorgung haben. Um sie zu schützen, habe sie die Sexarbeiter/-innen zu Pandemiehochzeiten nicht aufgesucht.
Apsel erhält derzeit viele Anrufe mit Fragen zu Corona und finanzieller Unterstützung. Die Sozialarbeiterin kritisiert: „Bei den Hilfefonds wurden die Menschen entweder schlichtweg oder gezielt nicht mitgedacht.“
Wie zum Beispiel Lady Salome, Professional FemDom mit Spezialisierung auf Rollenspiele und verschiedene Fesselpraktiken. Seit März kann sie diese Arbeit nicht mehr ausführen. Eine Verlegung ins Digitale sei für sie nicht möglich: „Zum einen fehlt der direkte persönliche Kontakt mit seiner Körperlichkeit, der für mich und die Begegnung essentiell ist, zum anderen würde ich die Kontrolle über Bildmaterial verlieren.“ Als Selbstständige ist sie berechtigt, Corona-Soforthilfen zu beantragen, aber diese dürfen nur für Betriebsausgaben genutzt werden ─ die sie nicht hat.
Auch Tamara Solidor ist soloselbstständige Sexarbeiterin. Sie arbeitet als Escort, Sexualbegleiterin und im Bordell und leitet außerdem beim Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) das Generalsekretariat und die Finanzen. Bei dem städtischen Programm „Leipzig hilft Solo-Selbstständigen“ hat sie eine Förderung beantragt.
Zwar werden davon unter anderem „Vergnügungsstätten und Ähnliches, zum Beispiel Spielhallen, Erotikgeschäfte, Bordelle, Nachtlokale, Strip- und Swingerclubs/Tabledance und Massagesalons“ ausgeschlossen, aber nicht Selbstständige. Nach drei Wochen hat Solidor auf Nachfrage erfahren, dass ihr Antrag abgelehnt wurde. Am Telefon hieß es: „Es besteht ein Branchenausschluss.“
Solidor legt nun Widerspruch ein. „Ein Musiker ist kein Konzerthaus und ein Schauspieler kein Theater; ich als soloselbstständige Sexarbeiterin bin keine Prostitutionsstätte – auch nicht nach dem Prostituiertenschutzgesetz“, begründet sie diesen Schritt. Inzwischen ist Sexarbeit seit vier Monaten nicht mehr möglich, Solidor rechnet mit zwei weiteren.
„Wir sind eine der wenigen Branchen, die gerade grundsätzlich nicht arbeiten darf. Dass diese Branche von Förderungen ausgeschlossen wird, ist kühn.“ Solidor betont, dass das Grundproblem aber ein anderes ist: „Wenn mein Beruf nicht stigmatisiert wäre, könnte ich meinem Vermieter ohne Weiteres sagen, dass ich meine Miete nicht zahlen kann.“
Beim BesD betreut sie unter anderem einen Nothilfe-Fonds. Auf der Website heißt es dazu: „Ein hoher Anteil von Menschen in der Sexarbeit lebt von der Hand in den Mund. Viele sind nicht krankenversichert, nicht angemeldet und bereits von Armut betroffen. Wir wollen helfen.“
Sexarbeiter/-innen könnten durch das Arbeitsverbot in die Illegalität gedrängt werden, berichtet die Sozialarbeiterin Apsel. „Es kann sein, dass es über informelle Wege Kundenanfragen gibt. Die Nachfrage kann dazu führen, dass das Angebot wieder aufgenommen wird – aufgrund des finanziellen Drucks.“
Das größte Problem derzeit: „Es gibt keine Planungssicherheit und keine Auskünfte. Für viele andere Branchen gibt es zumindest einen Richtwert.“ Apsel ergänzt, dass viele Sexarbeiter/-innen den Leipziger Sozialarbeiterinnen derzeit nicht die Tür öffnen würden, aus Angst, verdächtigt zu werden, nach wie vor zu arbeiten. Dieser Zustand sei ein Ausblick darauf, was bei einem allgemeinen Sexkaufverbot passieren würde: „Dass die Menschen alleine gelassen werden.“
Weitere Verbotsforderungen
Bundestagsabgeordnete von CDU und SPD forderten, das Verbot weiter aufrechtzuerhalten. Karl Lauterbach, SPD-Mitglied und Mediziner, begründet das mit einem hohen Infektionsrisiko und der Gefahr von „Superspreadern“. Sexuelle Handlungen seien kaum vereinbar mit Abstandsregeln und die Kontakte könnten durch ihre Anonymität nicht nachverfolgt werden.
Sarah Buddeberg, parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Gleichstellungs- und Queerpolitik der Linksfraktion im sächsischen Landtag, entgegnete im Rahmen des Internationalen Hurentags am 2. Juni: „Ganz neu sind solche Diffamierungen nicht. Auch in den 1980er-Jahren hatte man schnell Prostituierte im Verdacht, für die Ausbreitung von AIDS verantwortlich zu sein.“ Sie fordert anstatt eines Verbotes, eine Investition in gut ausgestattete Hilfe- und Beratungsstrukturen.
Seit Jahren setzt sich Sandra Norak, die selbst von Menschenhandel betroffen war, für ein Sexkaufverbot ein. Zusammen mit Ingeborg Kraus, Traumatherapeutin mit Fokus auf den Zusammenhang zwischen Trauma und Sexarbeit, hat sie angesichts der Corona-Epidemie eine Forderung nach Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen bezüglich Prostitution verfasst: „Deutschland braucht ein neues Modell. In der Corona-Pandemie verbirgt sich nun eine Chance, diese Missstände der Betroffenen endlich anzugehen und zu ändern.“ Die beiden fordern die Einführung eines Sexkaufverbots nach nordischem Modell, verbunden mit effektiven Ausstiegshilfen.
„Das nordische Modell ist nichts anderes als ein indirektes Verbot mit Heiligenschein, eine Mogelpackung mit dem Etikett der pseudohumanen und moralinsauren Weltverbesserungsmanie, die undurchdachter nicht sein könnte“, kritisiert Lady Salome. Damit könne man Menschenhandel und Prostitution aus Zwang und Armut nicht bekämpfen, sondern würde sie lediglich unsichtbarer machen. Zuhälterei und kriminelle Strukturen könnten sich vermehrt etablieren.
Unter #RotlichtAus hatte die Zeitschrift „Emma“, nachdem das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft trat, eine Kampagne gestartet, die mit Plakaten auch in die reale Welt gebracht wurde. Am Internationalen Hurentag dieses Jahres forderte der BesD hingegen #RotlichtAn. Auch unter #sexkaufverbot wird seit Anfang Juni von Gegner/-innen und Befürworter/-innen bei Twitter über jenes diskutiert.
Salomé Balthus, Berliner Escort und bekannt für ihre „Welt“-Kolumne, twitterte dazu: „Ich finde es einfach irre, dass in den Twittertrends gerade ernsthaft eine Diskussion darüber stattfindet, ob meine Bürgerrechte zur Disposition stehen. Einer ganzen Berufsgruppe die Existenzgrundlage per Gesetz zu entziehen, wäre verfassungswidrig.“
Die Sozialarbeiterin Apsel hält ein Verbot für unwahrscheinlich, schließlich wurde erst vor einigen Jahren das Prostituiertenschutzgesetz eingeführt, „eine neue Gesetzeslage, in die viel Geld geflossen ist“.
Wie wird es weitergehen?
Rheinland-Pfalz wollte als erstes Bundesland ab dem 10. Juni Bordelle wieder öffnen. Die Erlaubnis wurde kurzfristig zurückgezogen, denn die lokalen Ordnungsämter könnten die Einhaltung von Hygienevorgaben nicht kontrollieren. „Viele Sexarbeiter/-innen haben das als letzten Notnagel gesehen und ihre finanziellen Ressourcen zusammengekratzt, um nach Rheinland-Pfalz zu reisen und dort zu arbeiten“, berichtet Apsel. „Zwei Tage vor Arbeitsbeginn wurde ihnen gesagt: Es findet doch nicht statt.“
Das sächsische Sozialministerium diskutiert nach eigenen Angaben derzeit darüber, ob Sexarbeit mit einem Hygienekonzept nach dem 29. Juni wieder ermöglicht werden könnte. Solch ein Konzept hat der BesD zusammen mit verschiedenen Gesundheitsämtern erstellt. Es bezieht sich allerdings nur auf Sexarbeit, die nicht in Prostitutionsstätten stattfindet. Das neunseitige Konzept umfasst Regelungen, die man auch von Geschäften und Restaurants kennt, wie Desinfektionsmittel, Rückverfolgung von Kund/-innen und Mund-Nasen-Schutz.
Orale Dienstleistungen sind dementsprechend ausgeschlossen, auch die Gesichter dürfen sich nicht nahekommen. Auf dem Straßenstrich, wo häufig Menschen aus marginalisierten Gruppen arbeiten, sollten Beratungsstellen und Gesundheitsämter mit öffentlichen Mitteln für Schutz sorgen.
Das Hygienekonzept könnte dazu beitragen, Sexarbeit wieder zu ermöglichen. Lady Salome wünscht sich von der Politik derzeit vor allem eine Gleichstellung mit anderen körpernahen Dienstleistungen, denn: „COVID-19 ist keine Geschlechtskrankheit.“
Freitag, der 17. Juli 2020: Einzelhandel erholt sich, Sexarbeit bleibt verboten
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Machtgefälle im Kopf. Die neue „Leipziger Zeitung“ Nr. 80 ist da: Was zählt …
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