Wer in Sachsen mit dem ÖPNV unterwegs ist oder ein Geschäft betritt, muss ab Montag eine Mund- und Nasenbedeckung tragen. Was in anderen Bundesländern nur dringend empfohlen wird, ist hierzulande also bald Pflicht. Kritik an anderen Punkten der neuen Corona-Verordnung kommt aus der FDP. Die Auszahlung der Soforthilfen des Bundes wurde unterdessen wegen Betrugsversuchen vorerst gestoppt. Die L-IZ fasst zusammen, was am Freitag, den 17. April 2020, in Leipzig und Sachsen wichtig war.
Das sächsische Sozialministerium (SMS) hat heute die Eckpunkte für die ab Montag geltende Corona-Schutz-Verordnung präsentiert. Diese sind weitgehend mit den zwischen Bund und Ländern beschlossenen Standards identisch, über die wir bereits am Mittwoch berichtet hatten.
Allerdings geht Sachsen auch diesmal teilweise einen eigenen Weg. Während der Mund- und Nasenschutz in anderen Bundesländern nur empfohlen wird, ist er in Sachsen ab Montag im ÖPNV und im Einzelhandel verpflichtend. Im Gegenzug hat Sachsen seine Ausgangsbeschränkungen an die anderen Bundesländer angepasst: Künftig ist es auch erlaubt, sich mit einer Person zu treffen, die nicht im selben Haushalt wohnt.
Bekanntermaßen ändert sich auch im Schulbetrieb etwas: Zwar wird es weiterhin keinen gewöhnlichen Unterricht vor Ort geben, doch sollen die Einrichtungen ab Montag für Schüler/-innen aller Abschlussklassen für Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen geöffnet werden.
FDP fordert mehr Lockerungen mit Auflagen
Aus der sächsischen FDP kam heute deutliche Kritik an der neuen Rechtsverordnung. Warum nur Geschäfte mit einer maximalen Fläche von 800 Quadratmetern öffnen dürfen, sei nicht nachvollziehbar, so der Landesvorsitzende Frank Müller-Rosentritt. Auch für Zoos und andere Freilufteinrichtungen sowie Gastronomie und Tourismus müsse es bald Lockerungen mit Auflagen geben.
Die Stadt Leipzig wies heute darauf hin, dass ihre Bibliotheken weiterhin geschlossen bleiben. In einer Pressemitteilung des sächsischen Sozialministeriums hieß es am Mittwochabend, dass unter anderem Museen, Gedenkstätten und Bibliotheken wieder öffnen dürften. Das SMS hatte sich bereits gestern dahingehend korrigiert, dass diese Einrichtungen vorerst doch nicht öffnen dürfen.
Uni und LVB mit Änderungen
An der Universität Leipzig soll es ab Dienstag jedoch eine „erste Phase der Bibliotheksöffnungen“ geben. Dann soll es an einigen Standorten – darunter die Albertina und die Campus-Bibliothek – möglich sein, Freihand- und Magazinbestände kontaktlos auszuleihen und zurückzugeben.
Eine Änderung wird es ab Montag auch bei den LVB geben. So sollen dann die Busse wieder im Regelfahrplan fahren. Ansonsten bleibt – abgesehen von der dann erforderlichen Gesichtsbedeckung – alles beim Alten: also beispielsweise automatisch öffnende Türen und Straßenbahnen im 15-Minuten-Takt.
Was heute außerdem wichtig war: In Sachsen werden die Corona-Soforthilfen des Bundes vorübergehend nicht mehr ausgezahlt. Grund seien gefälschte Webseiten, die im Internet aufgetaucht waren. Das sächsische Darlehensprogramm ist nicht betroffen. Zudem sei es weiterhin möglich, Anträge für die Soforthilfen zu stellen. (via MDR)
Stellt der Umgang mit der Sars-CoV-2-Ausbreitung nicht viel eher unser Verhältnis zu Alter und Tod infrage?
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Es gibt 8 Kommentare
Maskenpflicht beim Einkaufen – tut mir leid, das ist nicht mehr meine Corona-Krise. Ich weiß nicht warum, aber eine Maske über Mund und Nase zu ziehen, fühlt sich für mich wirklich wie ein schwerer Eingriff in meine persönliche Selbstbestimmung an.
Den Nutzen der Maske (ich schädige niemanden, falls ich Corona habe ohne es zu wissen) erkenne ich zwar, aber dieser Nutzen tritt ja nur ein, falls all diese Eventualitäten zutreffen: FALLS ich infiziert bin UND mein Speichel beim Einkaufen auf Oberflächen kommt UND jemand diesen Speichel berührt UND sich ins Gesicht fasst UND diese Person durch Alter oder Vorerkrankungen besonders gefährdet ist.
Das Verhältnis zwischen meinem “Opfer” (so fühlt es sich tatsächlich an) und dem Ertrag ist mir tatsächlich zu gering. Ich bin sonst nicht so, pflanze auch gerne Bäume in der vagen Hoffnung, die Welt zu retten. Aber Maskenpflicht? – Wie gesagt, das ist nicht mehr meine Corona-Krise.
Also ÖPNV fahren und einkaufen konnte ich bis jetzt ohne Mundschutz. Gut und sicher.
Natürlich mit Abstandsachtung.
Und nun geht das nur noch mit Mundschutz?
Dafür, dass wir ja diesbezüglich föderalen Unfug genießen dürfen ist es – vor allem in Sachsen – völlig unverhältnismäßig, solcherlei Auflagen zu erteilen.
Die bundesweit so nicht vorgeschrieben werden.
In mir regt sich elementarer Unmut, weil man sich offensichtlich mit “wichtigen Maßnahmen” profilieren will.
Lieber Jens, Eltern müssen Homeschooling nicht können. Das dürfen sie ihren Kindern überlassen, die ja sonst auch allein mit Schule klarkommen müssen.
Nun, merkwürdig der Jens und der Dominik..
Da gibt es schon einige Merkwürdigkeiten bezüglich des Sozialministeriums und auch des Innenministeriums in Sachsen (vor allem der nicht demokratisch gewählten Verwaltungsbeamten).
Aber wenn jemand so ‘grundsätzlich’ ALLES in Frage stellt, schwindet in meinem Verständnis die Glaubwürdigkeit des vorgestellten Anliegens Desjenigen.
Kann mich ja täuschen, aber hilfreich für die Glaubwürdigkeit der Pauschal-Erzählung wäre schon,
warum ihr genau, ja DU, betroffen seid?
Bei ‘Jens’ würde mich vor allem interessieren,
welche konkreten Erfahrungen er mit Kindern hat.
So pauschal, ist das irgendwie nicht mehr als ein Rummotzen auf fremden Niveau..
und nimmt den wirklich Betroffenen den notwendigen Widerspruchs- bzw. ‘ist-gerade-so-ok’-Sprachraum.
Na klar doch!
https://youtu.be/8Lz_qPvKCsg
Familien kommen bei der Neuregelung nicht gut weg. Kitas und Schulen zu, Spielplätze zu, Treffen mit dem Nachbarskind verboten (falls noch ein Elternteil dabei ist). Die Eltern müssen irgendwie die Arbeit organisieren, soweit noch vorhanden. Die Kinder müssen ohne Sozialkontakte zu gleichaltrigen klarkommen und verpassen ein Teil ihrer Bildung, wenn die Eltern Homeschooling nicht können.
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-SaechsCoronaSchVO-2020-04-17.pdf
Bizarres Detail: Anspruch auf Notbetreuung in Kitas haben Kinder von Eltern, die im Einzelhandel arbeiten, z. B. in einem Schuhgeschäft oder Juwelier mit weniger als 800qm Ladenfläche, aber nicht Kinder von Handwerkern, Arbeitern, Angestellten …
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-AllgVerf-Schulen-Kitas-2020-04-17.pdf (Punkt 3)
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Anlage1-SMS-AllgVerf-Schulen-Kitas-2020-04-17.pdf
Lieber Dominik, alles gut. Ein Schal oder Tuch tut’s auch.
Genauso mehr oder weniger in der Wirkung, wie eine einfache Maske.
Wichtig bleibt der Abstand von mind. 1,5 – 2 Metern.
Und freundlich Lächeln.. nur mit den Augen!
Schöne (Gesellschafts-)Übung <3
PS: Und böse Clowns-Masken sind grundsätzlich verboten!!1!!11!
Jetzt reicht es langsam wirklich. Armutsrentner, Niedriglöhner, Hartz-4-Empfänger
sollen sich eigenverantwortlich, soll heißen auf eigene Kosten, mit entsprechenden Masken ausrüsten?
Ich glaube es hackt!