Die Technik der wir täglich begegnen entwickelt sich schnell und auch die in Firmen und Betrieben eingesetzten Technologien werden immer besser und komplexer. Um da noch mitzuhalten ist es wichtig sich regelmäßig über die neusten Entwicklungen zu informieren und auch den Umgang mit ihnen zu lernen und üben. Denn wer nicht auf dem aktuellen Stand ist, verliert auf dem Arbeitsmarkt schnell an Wert und ist so einer größeren Gefahr von Kündigung und dem nicht Finden von Jobs ausgesetzt. Damit auch das Wissen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern fortschreiten kann, gibt es das Qualifizierungschancengesetz.
Was bringt das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz ist bereits am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und dennoch nicht so verbreitet, wie es sein sollte. Erschaffen wurde es, um allen Menschen – auch im Erwachsenenalter und unabhängig von der aktuellen Lebenssituation und dem Betrieb in dem man angestellt ist – die Chance auf eine kostengünstige bis kostenfreie Weiterbildung zu ermöglichen. Dies soll durch einen finanziellen Zuschuss von Seiten der Agentur für Arbeit geschehen, damit die Kosten einer Fortbildung kein Hindernis für die Durchführung dieser darstellen. Durch eine solche Förderung werden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber entlastet. In vielen Fällen geschieht dies in Form eines Vermittlungsgutscheins.
Das Ziel des Qualifizierungschancengesetz besteht darin, Arbeitnehmer soweit fortzubilden, dass sie mit dem digitalen Fortschritt stets mithalten können. Das kann zum Beispiel in Form vom Erlernen des Umgangs mit neuen, für die ausgeführte Tätigkeit aber immer mehr relevanten Techniken, passieren. Ein Dachdecker, der lernt wie man mit Drohnen arbeitet, eine Krankenpflegerin, die die neusten Geräte bedienen kann und eine Sekretärin, die das aktuellste Computerprogramm beherrscht, haben eine deutlich bessere Chance auch in Zukunft noch einen hohen Wert in der Arbeitswelt zu behalten und durch ihr Wissen ihre Karriere zu stärken.
Was jedoch nicht Ziel solcher Weiterbildungen ist, ist der Wechsel in andere Berufsfelder und das Ausnutzen der Gelegenheit, um sich zu aktuell vorhandenen Gegebenheiten im Beruf weiterzubilden. Es soll ein Fokus auf die Zukunft in Anbetracht der Digitalisierung liegen.
Allerdings sagt das Qualifizierungschancengesetz nicht aus, dass Anspruch auf eine definitive Übernahme der Kosten besteht. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der Beratung zum Thema Weiterbildung, denn auf diese soll jeder ein Recht haben. Die Beratung geschieht durch die Agentur für Arbeit und soll über mögliche Sinn – machende Fortbildungen, deren Planung und Fördermöglichkeiten informieren.
Es ist sogar möglich, dass die Kosten der Fortbildung zum Teil oder ganz übernommen werden.
Wem steht der Vermittlungsgutschein zu?
Beinahe jeder, der Anspruch auf ALG 1 hat, hat auch einen Anspruch auf den Vermittlungsgutschein. Voraussetzungen sind allerdings
- mindestens sechs Wochen Arbeitslosigkeit
- keine erfolgreiche Vermittlung
Stellenweise können auch ALG 2-Bezieher den Vermittlungsgutschein nutzen. Auch Personen, die noch arbeiten, aber bereits gekündigt wurden, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Vermittlungsgutschein.
Tipp: Es ist möglich, eine Weiterbildung auch ohne vorherige Beratung durch das Arbeitsamt zu beantragen. Trotzdem muss der Antrag bei der Agentur für Arbeit und dem (neuen) Arbeitgeber eingehen, da diese beiden Parteien sich die Kosten teilen.
Wie viel letztendlich der Arbeitgeber zahlt und wie hoch der Anteil der übernommenen Kosten ist, hängt zum Großteil von der Größe des Unternehmens ab. Kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern haben sogar eine Chance auf 100 % Förderung. Großkonzerne können meist mit bis zu 15 % rechnen.
Plant ein Betrieb eine Weiterbildung für seine Angestellten, müssen für eine Unterstützung durch die Agentur für Arbeit einige Voraussetzungen erfüllt werden. Um sicherzustellen, dass mit den geförderten Fortbildungen diejenigen erreicht werden, deren Wissen noch nicht auf dem neusten Stand der Technologie ist oder deren Fähigkeiten für den Umgang mit dieser noch nicht ausreichen, muss die Berufsausbildung mindestens vier Jahre zurück liegen. Gleiches gilt für eine vorherige Weiterbildung zu einer selben oder sehr ähnlichen Thematik.
Die Weiterbildung selbst muss mindestens eine Länge von vier Wochen haben, um eine erfolgreiche Vermittlung und das verstehen und praktische anwenden der vermittelten Kenntnisse zu garantieren. Durchgeführt werden muss das Ganze extern oder, wenn eine Durchführung in der Firma gewünscht wird, zumindest durch einen externen Anbieter.
Selbstständige haben leider keine Vorteile durch das Qualifizierungschancengesetz und das damit einhergehende Recht auf Beratung und eventuell sogar eine Förderung von Fortbildungen. Diese können sich jedoch zu anderen Möglichkeiten bei der Agentur für Arbeit beraten lassen.
Weiterbildungen sind das A und O auf dem Arbeitsmarkt
Weiterbildungen und Förderungen sind das A und O auf dem Arbeitsmarkt und sorgen dafür, dass selbst in Zeiten der Digitalisierung so manch einer seinen Job behalten oder gar aufsteigen kann. Selbst in Schulen ist die Digitalisierung ein großes und wichtiges Thema.
Mit Hilfe des Qualifizierungschancengesetzes soll sichergestellt werden, dass jeder alle nötigen Kenntnisse erlangen kann.
Die Vorteile des Qualifizierungschancengesetz für Unternehmen und Arbeitnehmer
Es gibt viele Dinge, bei denen sich das Gesetz positiv für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auswirkt. Dazu gehören zum Beispiel:
- mehr Möglichkeiten die Digitalisierung zu nutzen
- anbieten von Waren und Dienstleistungen auf dem neusten Stand
- ggf. mehr Umsatz durch das Anbieten und korrektem Bedienen neuster Technik
- Einarbeitung von neuen Kräften entfällt durch das ausreichende Wissen der vorhandenen Angestellten
- teilweise bis vollständige Förderung der Fortbildung
Zudem ist das Anbieten und Durchführen von Weiterbildungen eine gute Möglichkeit für den Arbeitgeber um seine Mitarbeiter an den Betrieb zu binden. Denn wenn ihnen neue Techniken erklärt und vertraut gemacht werden, steigt auch ihre Zufriedenheit und Motivation. Wer mit komplizierten und Systemen arbeiten muss, die er nicht versteht, kann seine Arbeit wohl kaum genießen und empfindet mehr Stress als Spaß an der Tätigkeit.
Das Gesetz bietet also großartige Chancen für alle Parteien der Arbeitswelt – führende und ausführende. Zudem ermöglicht es uns, der Gesellschaft, die uns zu Verfügung stehenden Technologien zu ihrem Besten zu nutzen um damit gutes zu erstellen und zu erreichen. Umso mehr Menschen dem Fortschritt des digitalen Zeitalters folgen können umso sinnvoller wird die weitere Erforschung und Verbesserung dieses.
Detaillierte Informationen zum Vermittlungsgutschein und dem Qualifizierungschancengesetz gibt auch das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) preis.
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