Spielplätze, Museen, Außensportanlagen, Zoos und einige weitere Einrichtungen dürfen ab Montag, 4. Mai 2020, wieder öffnen – sofern sie Hygiene- und Abstandsregeln einhalten. Zudem gibt es Lockerungen für Versammlungen und Gottesdienste. Sächsische Verwaltungsgerichte entschieden unterdessen erneut für Asylbewerber/-innen, die nicht länger in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen möchten. Die L-IZ fasst zusammen, was am Donnerstag, den 30. April 2020, in Leipzig und Sachsen wichtig war.
Das sächsische Sozialministerium hat am späten Donnerstagabend über die ab 4. Mai geltenden Regeln im Umgang mit dem Coronavirus informiert. In Anbetracht von zuletzt nur noch 30 neuen Fällen pro Tag sollen dann weitere Lockerungen in Kraft treten.
Dies betrifft unter anderem: Spielplätze, Museen, Außensportanlagen, Zoos, Friseurläden, Galerien und Gedenkstätten. Sie alle sollen mit entsprechenden Hygiene- und Abstandskonzepten wieder öffnen dürfen. Auch Gottesdienste werden wieder erlaubt. Versammlungen unter freiem Himmel dürfen stattfinden, wenn sie nicht länger als eine Stunde dauern und höchstens 50 Personen teilnehmen. Gegenüber dem MDR gab zudem Sozialministerin Petra Köpping an, dass es ab Montag keine Namenslisten von Teilnehmern an Versammlungen mehr geben soll.
Auch bei den Kontaktverboten gibt es eine kleine Lockerung. Derzeit ist es nur erlaubt, sich im öffentlichen Raum mit Mitbewohner/-innen oder einer anderen Person zu treffen. Ab Montag darf auch der Partner beziehungsweise die Partnerin einer solchen anderen Person dabei sein.
Weitere Lockerungen in Aussicht
Restaurants, Hotels, Kindergärten und viele kulturelle Einrichtungen bleiben – bis auf Ausnahmefälle – also weiterhin geschlossen. Während letztere wohl noch etwas Geduld und Durchhaltevermögen benötigen, könnte es für die anderen Einrichtungen in den kommenden Wochen ebenfalls Lockerungen geben.
Die neuen Regeln für Versammlungen kollidieren etwas mit den von der Stadt Leipzig verhängten Auflagen für Kundgebungen am 1. Mai. Davon soll es morgen mindestens sieben geben; allerdings mit jeweils maximal 25 Teilnehmer/-innen. Die Höchstgrenze von 50 gilt zwar erst ab Montag, aber vielleicht lassen die Mitarbeiter/-innen des Ordnungsamtes ja morgen dennoch mit sich reden. Denn im Moment existiert überhaupt keine gesetzliche Regelung zur Größe von Demos.
Geflüchtete dürfen ausziehen
Unklar ist derweil, wie es mit den Asylbewerber/-innen in den sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeht. Wie der Flüchtlingsrat heute mitteilte, haben die Verwaltungsgerichte in zwei weiteren Fällen entschieden, dass Bewohner/-innen aus Infektionsschutzgründen nicht weiter dort wohnen müssen. Alle vier Anträge gingen somit zu Gunsten der klagenden Asylbewerber/-innen aus.
Was heute außerdem wichtig war: Die Stadt informiert darüber, dass Leipzig-Pässe, die im April, Mai oder Juni ablaufen, automatisch um drei Monate verlängert werden. Eine ähnliche Regelung gab es zuvor bereits für im Februar und März auslaufende Pässe. Diese dienen Leipziger/-innen mit geringem Einkommen als Nachweis für Ermäßigungen, etwa beim Kauf eines LVB-Monatstickets.
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