Geflüchtete klagen vor Gericht, weil sie die Corona-Schutz-Verordnung in Massenunterkünften verletzt sehen, und „Leipzig nimmt Platz“ strengt ein Normenkontrollverfahren an, weil es die Versammlungsfreiheit unzulässig eingeschränkt sieht. Erstere konnten heute schon einen Erfolg feiern: Ein Asylbewerber muss laut Gericht nicht mehr in Dölzig wohnen. Die L-IZ fasst zusammen, was am Mittwoch, den 22. April 2020, in Leipzig und Sachsen wichtig war.

Die verschiedenen Verfügungen und Verordnungen in der Coronakrise sind immer wieder auch ein Fall für die Gerichte. In den vergangenen Wochen klagten beispielsweise ein aus dem Kreißsaal ausgeschlossener Vater und von der 800-Quadratmeter-Regel ausgeschlossene Firmen.

Über eine weitere Klage hat heute das Verwaltungsgericht Leipzig entschieden: Ein aktuell noch in der Erstaufnahmeeinrichtung in Dölzig nahe Leipzig wohnender Asylbewerber darf nicht mehr gezwungen werden, dort zu leben. Er hatte unter anderem mit der durch die Corona-Schutz-Verordnung festgelegte Abstandsregelung argumentiert, die dort nicht eingehalten werden könne.

Der Sächsische Flüchtlingsrat geht nach eigener Aussage nach diesem Urteil davon aus, dass nun sämtliche Bewohner/-innen der Massenunterkünfte auf andere Einrichtungen verteilt werden müssen oder dezentral wohnen dürfen. Ähnliche Eilanträge gibt es derzeit auch an den Verwaltungsgerichten in Dresden und Chemnitz. Mit den Entscheidungen ist in den kommenden Tagen zu rechnen.

Teilnehmerlisten für Versammlungen

Über Beschäftigung darf sich auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen freuen. Dort möchte das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ (LNP) ein Normenkontrollverfahren anstrengen. Anlass ist eine Auflage für eine Versammlung, die eigentlich am vergangenen Montag stattfinden sollte: LNP hätte personenbezogene Daten der Teilnehmer/-innen aufnehmen müssen. Die Organisator/-innen bezeichneten diese Auflage als „nicht tragbar“ und sagten die Versammlung kurzfristig ab.

Dem Aktionsnetzwerk geht es auch darum, die Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung zu Demonstrationen grundsätzlich infrage zu stellen. Laut dieser Verordnung sind Versammlungen weiterhin verboten, könnten jedoch in „Ausnahmefällen“ erlaubt werden. Dies sei eine unzulässige Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, argumentiert „Leipzig nimmt Platz“.

Was heute außerdem wichtig war: Der Brand im Schönauer Park ist gelöscht. Laut Polizei war eine Fläche betroffen, die etwas sieben Fußballfeldern entspricht. Die Brandursache ist noch unklar. Und: Die Leipziger Ortsgruppe von „Fridays for Future“ ruft gemeinsam mit anderen Organisationen für Freitag zum globalen Klimastreik auf. Geplant sind virtuelle Hashtag- und analoge Plakataktionen.

(Nicht) Demonstrieren in Corona-Zeiten

(Nicht) Demonstrieren in Coronazeiten

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