In Sachsen ist zwar weiterhin nicht klar geregelt, wo genau man sich außerhalb der eigenen Wohnung aufhalten darf, doch dafür steht nun fest, was man zahlen muss, wenn man gegen die neue Rechtsverordnung verstößt. Diese gilt bis zum Ende der übernächsten Woche. Das diesjährige „Courage“-Konzert sollte zwar erst danach stattfinden, wurde aber bereits jetzt verschoben. Die L-IZ fasst zusammen, was am Dienstag, den 31. März 2020, in Leipzig und Sachsen wichtig war.

Falls morgen ein Polizist ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro verhängen möchte, weil er keinen „triftigen Grund“ für einen Aufenthalt im Freien gehört hat, handelt es sich nicht um einen Aprilscherz, sondern um einen möglichen Verstoß gegen die heute vom Regierungskabinett Sachsen beschlossene „Corona-Schutz-Verordnung“ (hier auf L-IZ.de nachzulesen).

Diese ersetzt die bislang in Sachsen gültige Allgemeinverfügung, ändert aber im Wesentlichen nicht viel. Nun ist es jedoch nicht mehr erlaubt, sich im „Umfeld des Wohnbereichs“ zu bewegen, um Sport zu treiben oder spazieren zu gehen, sondern im „Umfeld der häuslichen Umgebung“. Ob das nun mehr oder weniger Freiräume bietet, mögen irgendwann vielleicht einmal die Gerichte entscheiden, wenn von Bußgeldern betroffene Menschen Einspruch dagegen einlegen.

Noch zur Allgemeinverfügung hatte die Polizeidirektion Leipzig einräumen müssen, dass sogenannte „Kilometerregeln” nicht praktikabel seien.

Begleitung für Senior/-innen erlaubt

Staatsministerin Petra Köpping. Foto: Pawel Sosnowski
Sozialministerin Petra Köpping (SPD). Foto: Pawel Sosnowski

Im „Ausnahmefall“ ist es nun laut Sozialministerin Petra Köpping (SPD) zudem erlaubt, alleinstehende Senior/-innen zu begleiten. Grundsätzlich darf man mit Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, jedoch weiterhin nicht spazieren gehen oder Sport treiben. Längst mahnen hier auch Sozialverbände die damit gegebene Isolierung allein lebender Menschen an.

Sollte die Polizei feststellen, dass kein „triftiger Grund“ dafür vorliegt, warum man sich außerhalb der eigenen Wohnung befindet – dazu zählen weiterhin auch Einkaufen, Arztbesuche, Wege zur Arbeit und einiges mehr –, kann sie ein Bußgeld von bis zu 150 Euro verhängen. Verstößt man gegen das Besuchsverbot in bestimmten Einrichtungen oder hält man sich in Gruppen auf, können es sogar einige hundert Euro mehr sein.

Auf der Homepage des Freistaates gibt es als PDF eine Übersicht mit Fragen und Antworten zu zahlreichen konkreten Fällen. Verboten bleibt demnach weiterhin, Bekannten, die woanders wohnen, beim Umzug zu helfen. Immerhin darf man sich kurz auf eine Parkbank setzen, um vom Sport oder sonstiger Bewegung eine Pause zu nehmen. Langes Sitzen, um beispielsweise ein Buch zu lesen, bleibt aber weiterhin verboten.

Verordnung soll fast drei Wochen gelten

Die Rechtsordnung soll mindestens bis zum Ablauf des 19. April gelten. Wie es am darauffolgenden Montag weitergehen wird, ist bislang unklar. Vermutlich wird es nicht vor Ostern eine diesbezügliche Entscheidung geben, denn dann soll geprüft werden, ob und wie die bisher ergriffenen Maßnahmen gewirkt haben.

Die Stadt Leipzig hat unterdessen das für den 30. April geplante „Courage“-Konzert auf den 4. September verschoben. Ob dieses überhaupt hätte stattfinden dürfen, ist derzeit völlig unklar. Vernünftig wäre es wohl ohnehin nicht gewesen, angesichts der derzeitigen Maßnahmen.

Was heute außerdem wichtig war: Die Leipziger Polizei hat sich zur Sicherheitslage im vergangenen Jahr geäußert. Die Zahl der Straftaten sei „minimal gesunken“. In fast der Hälfte der knapp 100.000 Fälle ging es um Eigentumskriminalität. Während Diebstähle aus Wohnungen abnehmen, nehmen Fahrraddiebstähle deutlich zu.

Zum aktuellen Zustand der Leipziger Polizei selbst, also den Krankenstand wegen Conora und der derzeitigen Arbeit, ist hier auf L-IZ.de seit heute zu lesen.

Wie die Leipziger Krankenhäuser den eigenen Vorbereitungsstand und die Bedingungen vor der großen Welle derzeit einschätzen, haben wir heute hier zusammengetragen. Und in der Leipziger Haftanstalt an der Leinestraße gibt es noch keinen Erkrankungsfall, bezogen auf den Coronavirus.

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