Der sächsische Verfassungsschutz darf die Punkband Dr. Ulrich Undeutsch nicht mehr als linksextremistische Band führen. Die Band gab Mitte der Woche das Ergebnis einer Klage vor dem Verwaltungsgerichts Dresden bekannt, wonach der Behörde die Weiterverbreitung der ursprünglichen Fassung des Verfassungsschutzberichts von 2018 als auch die Nennung der Band untersagt wird.

Wer sich bis vor kurzem beim sächsischen Verfassungsschutz über die linksextremistische Musikszene informierte, konnte dort unter anderem etwas über die Band Dr. Ulrich Undeutsch in Erfahrung bringen: „Die Texte der Band beinhalten die Themenfelder ,Antirepression‘ und ,Antifaschismus‘ sowie die Ablehnung des demokratischen Rechtsstaates“, wusste der Geheimdienst zu berichten. Erklärend wurde nachgeschoben, dass „Antirepression“ hier als Reaktion auf vermeintliche „Gewalt des Systems“ verstanden werde und somit als legitimes Mittel propagiert würde, um die „herrschende Gewalt“ aufbrechen zu wollen.

Die Band selbst fand diese Einordnung der Behörde nicht zutreffend. So gar nicht undeutsch zogen die Punker im Eilverfahren vor Gericht. „Unserem Antrag wurde nun vollumfänglich stattgegeben“, schrieb die Band in einer Stellungnahme Mitte der Woche zum Ergebnis ihrer Klage. „Das bedeutet, dass der Verfassungsschutz (VS) verpflichtet ist, uns vorläufig aus den online abrufbaren Dateien zu entfernen. Zudem darf der Verfassungsschutzbericht 2018 nur weiterverbreitet werden, wenn unsere Eintragung unkenntlich gemacht wird.“

Die Konsequenzen, wenn man in den Fokus der Behörde geraten ist, schildert die Band auf ihrer Website: Der Verfassungsschutz informiere im Vorfeld Konzertorganisatoren und ansässige Behörden über anstehende Konzerte, worauf dann diese mitunter aktiv werden. „Dies zieht nach sich, dass die Polizei Gespräche mit den Clubs führt und/oder am Abend vor Ort ist, dass das Bauamt plötzlich und ,zufällig‘ die Begebenheiten des Auftrittsortes prüft oder die Auftritte gar abgesagt oder verboten werden“, gibt Dr. Ulrich Undeutsch an. Weiter müssten Veranstaltungsorte sich quasi zur Band bekennen und würden damit ihre Existenz aufs Spiel setzen.

Das Gericht kam daher zur Schlussfolgerung, dass die Art und Weise der Berichterstattung die Band unverhältnismäßig benachteilige und dies sei bereits rechtswidrig.

Dr. Ulrich Undeutsch sieht sich durch die Entscheidung darin bestärkt, dass sie ihr staatlich verankertes Recht auf Kunstfreiheit ausüben. Die Interpretationen der Verfassungsschützer deklarieren die Punker in ihrer Stellungnahme als Wunschdenken. „Bei allem was vonseiten des VS über uns geschrieben wurde, besteht auch nicht der Eindruck, dass sich in dieser Behörde schon einmal eine Person wirklich mit Punkrock auseinandergesetzt hat“, wird die Einschätzung des Geheimdienstes kritisiert. „Der Beschluss des VG Dresden [Verwaltungsgericht Dresden – Anm. des Autors] unterstreicht aus unserer Sicht die Verpflichtung des VS, Gefahren real einzuschätzen und diese auf Tatsachengrundlagen und nicht lediglich Vermutungen zu stützen.“

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Aus dem Kontext gerissen: Wie der MDR über eine „linksextreme“ Band berichtet

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