Seit vergangener Woche schlägt ein Foto in sozialen Netzwerken im Zusammenhang mit dem Überfall vom 11. Januar 2016 auf die Connewitzer Heinze-Straße hohe Wellen. Die Aufnahme zeigt den Kampfsportler Brian E. in halbnackter Pose. Auf dem Oberkörper trägt der Leipziger eine Tätowierung. Das großflächige Motiv beinhaltet nicht nur Anleihen an nordische Mythologie, sondern auch reichlich rechtsextreme Symbolik. Das Problem: Der Mann steht als Rechtsreferendar im Staatsdienst.
Suchte man entlang der über 200 Personen, die am 11. Januar 2016 in Leipzig-Connewitz nicht nur einen ganzen Straßenzug demolierten, sondern auch mehrere Menschen verletzten, nach so etwas wie einer tragischen Figur, wäre Brian E. der perfekte Kandidat. Der damalige Jura-Student sollte später Opfer einer Racheaktion werden. Erst wurde er auf einem linken Nachrichtenportal geoutet. Dann ging sein Motorrad in Flammen auf.
Das Rechtsreferendariat durfte der 26-Jährige, der zurzeit die Strafstation absolviert, am Landgericht Chemnitz erst mit Verspätung beginnen. Und unter strengen Auflagen. Kein Einsatz bei der Staatsanwaltschaft. Keine Berührung mit Staatsschutzfällen. Dazu das Damoklesschwert: Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen des schweren Landfriedensbruchs zu Freiheitsstrafe oberhalb eines Jahres werde er aus dem Vorbereitungsdienst entlassen.
Die Kündigung vor dem 2. Staatsexamen würde für den gebürtigen Freitaler das Ende einer juristischen Karriere bedeuten, bevor diese überhaupt so richtig begonnen hat. Teilnehmen an der Prüfung darf nämlich nur, wer das Referendariat vollständig absolviert hat. Spätestens seit seiner erstinstanzlichen Verurteilung im November 2018 ist Brian E. angezählt. In der Hauptverhandlung vor dem Leipziger Amtsgericht bemühte sich der Referendar mit dilettantischen Ausflüchten vergebens um ein mildes Urteil.
Er habe ein Zeichen gegen Gewalt setzen wollen. Er sei selbst Opfer geworden. Er, der durchtrainierte Kampfsportler, habe sich wegen der Hünen in der Gruppe nicht getraut, die Szenerie zu verlassen. Er räumte das Tragen eines Thor-Steinar-Shirts ebenso ein wie eine Begegnung mit einem Hallenser Identitären-Kader, den er persönlich aber gar nicht gekannt habe, ist in einem Medienbericht zu lesen. Ein Jahr und vier Monate auf Bewährung, urteilte Amtsrichterin Jana Höhme.
E. legte prompt Berufung ein und durfte seine Ausbildung zunächst fortsetzen.
Das Foto könnte alles ändern
Seit Montag dieser Woche prüft das Oberlandesgericht E.‘s Entlassung. Auf der Aufnahme, die den Sportler neben seinem Trainer Marko Z. zeigte und zuerst auf der Facebook-Seite von dessen Kampfsportstudio veröffentlicht wurde, sind deutlich tätowierte Hakenkreuze und eine Schwarze Sonne zu erkennen, wie sie nur von Neonazis als Erkennungszeichen benutzt wird. Mittlerweile wurde das Bild aus dem Netz genommen.
Vor seiner Einstellung musste E. unterschreiben, er bejahe die „Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ und sei jederzeit bereit, sich „jederzeit“ durch sein „gesamtes Verhalten zu ihnen zu bekennen und für ihre Erhaltung einzutreten.“
Weiterhin versicherte er dem Oberlandesgericht schwarz auf weiß, „Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes oder gegen eines ihrer oben genannten grundlegenden Prinzipien gerichtet sind“, nicht zu unterstützen und binnen der letzten fünf Jahre „auch nicht Mitglied einer hiergegen gerichteten Organisation“ gewesen zu sein.
Er wäre nicht der erste Nachwuchsjurist, der das Oberlandesgericht über seine Verfassungstreue angelogen hätte. Manuel Tripp leistete sein Referendariat ebenfalls in Chemnitz ab. Inzwischen betreibt der frühere JN-Kader eine Anwaltskanzlei. Die Lüge wird für den Geithainer Kommunalpolitiker ohne nennenswerte Folgen bleiben. Eine nachträgliche Aberkennung des 2. Staatsexamen ist deshalb jedenfalls nicht möglich.
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