Das Verwaltungsgericht Leipzig hat entschieden, dass der Vater des mittlerweile 20-jรคhrigen Luan Zejneli aus gesundheitlichen Grรผnden in Deutschland bleiben darf โ und damit auch der Rest der Familie. Vor zwei Jahren hatten bereits Luan, der Sรคchsische Flรผchtlingsrat und tausende Unterstรผtzer ein Bleiberecht fรผr den damaligen Schรผler erkรคmpft. Ein Bruder hat Deutschland jedoch bereits verlassen und ein weiterer muss bald um sein Aufenthaltsrecht bangen.
Eine Initiative zahlreicher Schรผler/-innen aus Leipzig sorgte im Februar 2017 รผberregional fรผr Aufmerksamkeit: Mit einer Online-Petition wollten sie erreichen, dass ihr aus dem Kosovo stammender Mitschรผler Luan Zejneli in Deutschland bleiben darf. Sein Asylantrag war zuvor abgelehnt worden. Mehr als 6.000 Menschen unterzeichneten die Petition.
Drei Monate spรคter sprach sich die sรคchsische Hรคrtefallkommission dafรผr aus, Luan ein Bleiberecht zu gewรคhren. Das Innenministerium gab diesem Ersuchen statt. Offen blieb, wie es nach dem Ende der schulischen Ausbildung weitergeht. Doch mittlerweile absolviert der nun 20-Jรคhrige eine Ausbildung zum Zahnarzthelfer.
Anfang 2018 rรผckte die Familie von Luan in den Fokus. Wรคhrend ein volljรคhriger Bruder mangels Erfolgsaussichten auf ein Bleiberecht mehr oder weniger freiwillig in den Kosovo zurรผckkehrte, kรคmpfte der Rest der Familie โ bestehend aus den Eltern sowie einem minderjรคhrigen Bruder und einer minderjรคhrigen Schwester โ weiter.
Im Mรคrz 2018 befasste sich die Hรคrtefallkommission damit โ und entschied sich gegen ein Aufenthaltsrecht. Damit drohte den รผbrigen Familienmitgliedern die Abschiebung. Der Sรคchsische Flรผchtlingsrat, der die Familie betreut, zeigte sich pessimistisch.
Doch ein weiteres Jahr spรคter dรผrfen sich Luan und seine Familie doch noch freuen. Nach einer mรผndlichen Verhandlung am 2. April 2019 entschied das Verwaltungsgericht Leipzig, dass der Staat ein Abschiebungsverbot festzustellen habe. Zuvor hatte der Vater der Familie gegen die Ablehnung seines Asylfolgeantrags geklagt.
Gericht folgt รคrztlichen Gutachten
Das Gericht begrรผndete seine Entscheidung damit, dass im Falle einer Rรผckkehr โmit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine ernsthafte konkrete Gefahrโ fรผr Leib und Leben drohe. Ein รคrztliches Gutachten habe gezeigt, dass sich der jetzt schon schlechte Gesundheitszustand nach einer Rรผckkehr in den Kosovo wohl โwesentlichโ verschlechtern wรผrde. Das Gericht schloss sich dieser Einschรคtzung an.
Bereits bei einer Abschiebung drohe dem Vater eine โzu irreparablen Gesundheitsschรคden fรผhrende (Re-)Traumatisierungโ. Die รคrztlichen Gutachten hรคtten eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes in den vergangenen Jahren โnachvollziehbarโ dargelegt. Weil das zustรคndige Bundesamt auf Rechtsmittel verzichtete, ist das Urteil rechtskrรคftig.
Der L-IZ sagte Luan einige Wochen nach der Urteilsverkรผndung, dass er โsehr erleichtertโ sei. โDas Gefรผhl kann man nicht beschreiben.โ Auch den Eltern gehe es den Umstรคnden entsprechend gut. Sie mรผssten nun nicht mehr jeden Tag mit der Angst vor einer Abschiebung leben.
Ein uneingeschrรคnktes Happy End ist die Gerichtsentscheidung jedoch nicht. In wenigen Wochen wird Luans jรผngerer Bruder volljรคhrig. Damit ist sein Verbleib in Deutschland wieder in Gefahr.
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