LZ/Auszug aus Ausgabe 53Wussten Sie schon, dass Sie am Karfreitag (und anderen christlichen Feiertagen) angeblich keine Tanz- oder Sportveranstaltung ausrichten dürfen? Und auch keine „anderen öffentlichen Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieser Tage zuwiderlaufen“. So steht es in § 6 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen.
In den anderen Bundesländern existieren ähnliche Regelungen. Wenn Sie jetzt überlegen, ob deshalb das vergnügliche Ostereiersuchen stets erst am Ostersonntag und nicht schon am Karfreitag stattfindet – dies kann ich Ihnen leider auch nicht beantworten, denn um die Osterbräuche ranken sich viele Erklärungsversuche. Fest steht jedoch, dass das Christentum sich ein einst heidnisches Frühlingsfest einverleibt hat und dass die Mehrheit der Sachsen es (inzwischen wieder) als volkstümliches Familienfest feiert. Ostern begeht der überwiegende Teil unserer Gesellschaft, weil es ein gesetzlicher Feiertag ist.
Die Mehrheit feiert das Erwachen des Frühlings und nicht die angebliche Wiederauferstehung eines Drittels des behaupteten dreifaltigen Gottes. Daran ändert auch nicht, dass die Kirchenbänke ausnahmsweise mal wieder für ein paar Stunden voll sind.
Wenn man schon – wie unser neuer Heimat- Horst – von einer „christlichen Prägung Deutschlands“ sprechen will, dann sollte man auch die gewandelten Realitäten berücksichtigen: Über 70 Prozent der Sachsen sind konfessionsfrei und viele davon wollen sich nicht die kollektive „Jesus starb für unsere Sünden“-Trauer aufzwingen lassen.
Selbst im überwiegend katholisch geprägten Italien ist Karfreitag ein normaler Arbeitstag. Nur in Deutschland will man katholischer als der Papst sein. Christen entgegnen darauf gerne „Na dann sollen die Atheisten auch arbeiten gehen, wenn sie unsere Ruhevorschriften nicht akzeptieren wollen.“ Doch das ist nichts mehr als eine billige Parole, denn zum einen feiern auch Atheisten Ostern, nur eben anders und aus einem anderen Grund. Darüber könnte man die Ruhevorschriften streichen, ohne den kompletten Feiertag abzuschaffen.
Die Ordnungsbehörden wissen schon lange, dass diese Verbote Relikte längst vergangener Zeiten sind, als die Mehrheit der Bevölkerung noch christlich war. Daher wird nicht immer scharf kontrolliert. Wenn Sie in die Veranstaltungskalender blicken, werden Sie deshalb einiges finden, was eigentlich verboten ist. Aber manchmal setzt der Staat die christliche Ideologie eben doch durch: So durfte beispielsweise 2016 ein Schach-Turnier an Karfreitag nicht stattinden, denn auch das zählt als (verbotene) „Sportveranstaltung“.
In Bochum erhielt die Gruppe „Religionsfrei im Revier“ einen Bußgeldbescheid, weil sie alljährlich an Karfreitag den (religionskritischen) Film „Das Leben des Brian“ zeigt. Und schon 2007 hatte der (nicht-religiöse) „Bund für Geistesfreiheit (BfG) München“ von dieser christlichen Bevormundung genug und wollte eine „Heidenspaß-Party“ veranstalten. Sie war in geschlossenen Räumen geplant und hätte Christen nicht in ihrer Religionsausübung beeinträchtigt. Denn nur das ist es, wozu ein säkularer Staat seine Bürger per Gesetz verplichten dürfte.
Dennoch meinten die bayerischen Ordnungshüter, die Weltanschauungsfreiheit des BfG ignorieren und dem christlichen Glauben den Vorzug geben zu können: Die Party wurde verboten. Zu Unrecht, wie das Bundesverfassungsgericht nach über 9 Jahren Rechtszug
durch die Instanzen entschied: Der Gesetzgeber muss die Möglichkeit einer Ausnahme vorsehen, wenn die Veranstalter sich selbst auch auf die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit oder die Versammlungsfreiheit berufen können (Az. 1 BvR 458/10).
Die sächsische Landesregierung sieht dennoch keinen Bedarf, das Feiertagsgesetz zu reformieren. Aus Protest hiergegen lädt die gbs Leipzig am Karfreitag zu einer Heidenspaß-Party in die Moritzbastei. Philipp Möller wird dann noch einmal erklären, weshalb wir „gottlos glücklich“ sind (mehr Infos unter www.gbs-le.de).
Um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu genügen, müssen Sie mit dem Zutritt zur Heidenspaß-Party versichern, dass jede noch so kleine rhythmische Zuckung ihres Körpers während der Veranstaltung Ausdruck Ihres „humanistischen Unglaubens“ ist.
Es gibt 3 Kommentare
Warum sollte man den immer wieder kehrenden Kreislauf des Lebens aus Sterben und Neuanfang nicht im ‘Diesseits’ feiern?
Alpha und Omega stehen auch für Anfang und Ende und wenn dem Ende kein neuer Anfang folgen würde, das wäre dann ein Grund zur Trauer.
Den Gläubigen ist es ja unbenommen, auf eine jenseitige Erlösung zu hoffen.
Das Erwachen des Frühlings nach dem Vergehen des Winters ist ein Grund zur Freude, der alle Menschen einen könnte, ihrer Steblichkeit bewusst, das Leben zu feiern.
Nicht vorgegeben durch eine Religion sondern als Ausdruck der Freude am Leben und der Natur.
Und wenn aus dieser Freude mehr Menschlichkeit und das Bedürfnis zum Schutze der uns umgebenden Natur erwächst, nun das wäre dann ein weiterer Grund zu feiern, um die Freude des Lebens mit anderen zu teilen und als Botschaft in die Welt zu tragen.
Interessant:
Das “so abendländisch” geprägte Deutschland schert sich einen Dreck darum, warum es diese Feiertage – besonders diesen Feiertag – gibt.
Feiern ja! – Arbeitsfrei ja! – Rücksicht nein!
Atheisten feiern Ostern, nur anders? Aha, und warum feiern sie?
Wenn man die christlichen Feiertage dermaßen missachtet, dann kann man diese christlichen Feiertage auch gleich ganz abschaffen.