Im vergangenen Jahr sorgte der Fall des damals 18-jährigen Schülers Luan bundesweit für Aufsehen. Sein Asylantrag war abgelehnt worden; er sollte deshalb das Land verlassen. Mitschüler starteten daraufhin eine Online-Petition für seinen Verbleib und hatten damit Erfolg: Luan durfte bleiben. Nun enden bald die Duldungen für seine Eltern. Um diesen ebenfalls einen dauerhaften Aufenthalt zu ermöglichen, hat der Sächsische Flüchtlingsrat erneut einen Antrag in der Härtefallkommission eingereicht.

Eine Online-Petition mit dem Titel „Luan soll bleiben!“ sorgte im vergangenen Februar für Aufsehen. Der damals 18-jährige Schüler des Max-Klinger-Gymnasiums war zuvor von der Ausländerbehörde dazu aufgefordert worden, aus Deutschland auszureisen – anderenfalls drohe ihm die Abschiebung. Sein Mitschüler Benjamin startete daraufhin die Petition, die innerhalb weniger Tage mehr als 6.000 Unterschriften erhielt. Der Sächsische Flüchtlingsrat nahm sich der Sache an und konnte über die Härtefallkommission ein mehrjähriges Aufenthaltsrecht für Luan erreichen.

Seit Donnerstag, dem 4. Januar, gibt es eine neue Online-Petition. Nun lautet die Forderung: „Auch Luans Eltern sollen bleiben!“. Bereits im vergangenen Jahr hatten sich mögliche Probleme für den Rest der Familie abgezeichnet. Diese sollte nach Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten. Doch ein entsprechender Antrag wurde abgelehnt. Die Duldungen für beide Elternteile gelten nur noch für wenige Wochen. Danach droht ihnen – so wie einst Luan – die Abschiebung.

Erneut ist es der Sächsische Flüchtlingsrat, der sich für Luan und dessen Familie einsetzt. Er hat Anfang der Woche einen neuen Antrag in der Härtefallkommission eingereicht, der die gesamte Familie umfasst: die Eltern und mehrere Kinder.

Insbesondere der Gesundheitszustand des Vaters sei so miserabel, dass der Familie eine Rückkehr in den Kosovo nicht zuzumuten sei. Laut Flüchtlingsrat belegt dies auch ein Gutachten eines Psychotherapeuten. Während des Kosovokriegs in den Jahren 1998 und 1999 habe der Vater ein Massaker in seinem Dorf erlebt und sei anschließend dafür zuständig gewesen, die Leichen wegzuräumen. Ein Sprecher des Flüchtlingsrats, der sich kürzlich mit der Familie getroffen hat, beschreibt den Vater als „apathisch“ und kaum kommunikationsfähig.

Unterstützung für den Antrag kommt aus dem Stadtrat. Juliane Nagel und Werner Kujat, zwei Mitglieder der Linksfraktion, argumentieren, dass die Gesundheitsversorgung im Kosovo teuer sei und die Kinder dort nur geringe Bildungschancen hätten. Weiter sagen sie: „Abschiebungen sind immer ungerecht. In diesem Fall wären sie unverantwortlich, denn die Abschiebung der Familie von Luan würde nichts anderes als eine Familientrennung bedeuten.“

Laut Flüchtlingsrat entscheidet die Härtefallkommission spätestens Anfang März, vielleicht sogar schon Anfang Februar. Der sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth (CDU), zugleich Vorsitzender der Kommission, muss vorher jedoch prüfen, ob Ausschlussgründe vorliegen. Ist dies nicht der Fall, landet der Antrag auf der Tagesordnung der Kommission. Mit einer Entscheidung des Vorsitzenden ist in der kommenden Woche zu rechnen. Für sämtliche Familienmitglieder gilt während des Verfahrens ein Abschiebungsstopp.

Sächsisches Innenministerium bestätigt Aufenthaltsrecht für Luan

Sächsisches Innenministerium bestätigt Aufenthaltsrecht für Luan

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