Nachdem die sächsische Härtefallkommission im vergangenen Jahr bereits dem damals 18-jährigen Schüler Luan Zejneli ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verschafft hat, wird sie sich in wenigen Wochen auch mit dessen Familienangehörigen befassen. Insbesondere dem Vater sei wegen psychischer Probleme eine Rückkehr in den Kosovo nicht zuzumuten, argumentiert der Sächsische Flüchtlingsrat. Den Eltern und drei Geschwistern droht die Abschiebung.
Die sächsische Härtefallkommission wird sich voraussichtlich am 2. März mit einem Antrag befassen, der ein Aufenthaltsrecht für die Familie des heute 19-jährigen Schülers Luan Zejneli zum Ziel hat. Das teilte der Sächsische Flüchtlingsrat (SFR) auf L-IZ.de-Anfrage mit. Der Verein hatte den Antrag zu Beginn des Jahres eingereicht. Bislang war unklar, ob der Vorsitzende der Kommission einen Ausschlussgrund geltend macht; der Antrag wäre in diesem Fall gescheitert.
Die Duldungen für Luans Eltern waren nicht verlängert worden und enden in wenigen Wochen. Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen hatten sie nicht erhalten. Der SFR argumentiert nun mit einer psychischen Erkrankung des Familienvaters infolge des Kosovokrieges in den Jahren 1998 und 1999. Laut einem Sprecher ist der Vater „apathisch“ und kaum kommunikationsfähig. Zur Familie gehören neben Luan und den Eltern noch drei weitere Kinder.
Sowohl die Linksfraktion im Leipziger Stadtrat als auch der Leipziger „Courage“-Preisträger Benjamin Heinsohn unterstützen das Anliegen. Benjamin hatte sich im vergangenen Jahr mit einer Online-Petition dafür eingesetzt, dass sein Mitschüler Luan in Deutschland bleiben darf. Ein entsprechender Antrag des SFR war in der Härtefallkommission erfolgreich. Für Luans Eltern läuft derzeit ebenfalls eine Online-Petition. Diese hat nach etwa zwei Wochen knapp 500 Unterschriften.
Die neun Mitglieder der Härtefallkommission entscheiden mit Zweidrittelmehrheit. Sollten „trotz vollziehbarer Ausreisepflicht des Ausländers dringende humanitäre oder persönliche Gründe seine weitere Anwesenheit im Bundesgebiet rechtfertigen“, muss in letzter Instanz der sächsische Innenminister entscheiden. In den meisten Fällen entspricht dieser dem Ersuchen der Härtefallkommission. Sollte der Antrag scheitern, müsste fast die gesamte Familie ausreisen – nur Luan dürfte in Deutschland bleiben.
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