Eigentlich gilt das Kosovo als „sicherer Herkunftsstaat“. Wer dennoch von dort nach Deutschland kommt, um Asyl zu beantragen, muss mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Ablehnung und – schlimmstenfalls – einer Abschiebung rechnen. Genau das konnten einige engagierte Jugendliche im Fall des 18-jährigen Luan Zejneli jedoch verhindern. War er im Februar noch zur Ausreise aufgefordert worden, hat nun das sächsische Innenministerium bestätigt: Luan darf bleiben – zumindest für einige Jahre.
Der 18-jährige Luan Zejneli darf mindestens für die Dauer seiner schulischen Ausbildung in Deutschland bleiben. Dies hat das sächsische Innenministerium entschieden und damit einem Ersuchen der Härtefallkommission stattgegeben. Das neunköpfige Gremium – bestehend unter anderem aus sächsischem Flüchtlingsrat, Vertretern mehrerer Landesministerien und sächsischem Ausländerbeauftragten – hatte sich bereits im Mai für Luan ausgesprochen.
Vor rund zwei Jahren war er gemeinsam mit seiner Familie aus dem Kosovo nach Deutschland gekommen. Seitdem besucht er das Max-Klinger-Gymnasium, wo er nach eigenen Angaben kürzlich erfolgreich die 9. Klasse abgeschlossen hat. Im Februar hatte Luan von der Ausländerbehörde eine Aufforderung erhalten, das Land wieder zu verlassen – anderenfalls drohe ihm die Abschiebung.
Sein Mitschüler Benjamin Heinsohn startete daraufhin eine Online-Petition für den Verbleib von Luan. Diese wurde mehr als 6.000 Mal unterschrieben. Der Fall erlangte bundesweite Aufmerksamkeit, nachdem der Schauspieler Til Schweiger auf seiner Facebookseite zur Unterzeichnung der Petition aufgerufen hatte. Zudem hatte sich ein Mitglied der CDU-nahen Leipziger Schüler-Union via Pressemitteilung gegen einen Verbleib von Luan in Deutschland ausgesprochen. Da es sich bei ihm ebenfalls um einen Mitschüler handelte, sorgte das Vorgehen in sozialen Medien für viel Empörung. Rückblickend scheint die große Aufmerksamkeit allerdings geholfen zu haben.
Im kommenden Schuljahr wird Luan die 10. Klasse besuchen. Anschließend möchte er eine Ausbildung beginnen oder Abitur machen und studieren. Sollte er diese Pläne in die Tat umsetzen, könnte er nach Ansicht von Experten ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten.
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