Da hat sich also das Landratsamt Leipzig mit einer Meldung über die Weitergabe von Katzen und Hunden einen hörbaren Protest in den sozialen Medien eingehandelt. Am 21. Juni teilte es (via L-IZ.de-Melder) mit, dass es am 27. Juni ab 11 Uhr im Berufsschulzentrum Wurzen zu einer „Veräußerung“ von Tieren kommen wird, welche vor über einer Woche in Obhut genommen, also einem überforderten Tierhalter entzogen werden mussten. Eine Meldung, welche ein wenig nach Versteigerung von gefundenen Rädern oder Koffern klingt und mittlerweile Tierfreunde auf die Barrikaden treibt. Auf Nachfrage der L-IZ.de entschuldigte man sich nun seitens der Behörde für die unglückliche Wortwahl und versucht die mögliche Weitergabe von 12 Katzen und zwei Hunden zu erklären.
Brigitte Laux, Pressesprecherin des Landratsamtes im Landkreis Leipzig weiß schon Bescheid, als sie den Telefonhörer abnimmt. Eine schriftliche Erläuterung der Hintergründe der angesetzten Verkaufsaktion am 27. Juni hat sie ebenfalls bereits am Freitag, 23. Juni 2017 versandt (diese am Ende zum Nachlesen). Im Gespräch räumt sie ein, dass die Passage „folgende Tiere werden einzeln versteigert …“ unglücklich und auch das Wort „Veräußerung“ nicht schön sei. Aber aus juristischer Sicht leider korrekt. „Wir müssen, anders als bei aufgefundenen Tieren, hier eine Art ,Wertfeststellung’ durchführen, weil der Gesetzgeber sagt, dass die Tiere immer noch dem Vorbesitzer gehören. Dieser hat also ein Anrecht darauf, im Zweifel und nach Abzug aller Kosten noch Geld für sein Eigentum zu erhalten.“
Allerdings sei wohl nicht zu vermuten, dass beim Veräußerungsversuch große Gelder zusammenkommen, unter den 12 Katzen und zwei Hunden seien keine reinrassigen Tiere. In der Tat werden für diese gern tausende Euro bezahlt, während so manches andere Tier als gedankenloses Weihnachtsgeschenk unterm Christbaum landet.
Auf das genaue Prozedere des Verkaufs am 27. Juni angesprochen, heißt es: Interessenten müssten nicht nur ihren Ausweis vorlegen, sondern sich auch mit dem Tier gemeinsam ablichten lassen. Mitnehmen könne man die Tiere vor Ort nicht. Anschließend würde das Veterinäramt sich die zukünftige Wohnumgebung für das Tier ansehen, also den Interessenten vor der Weitergabe eines Tieres zu Hause besuchen. Das sofortige Mitnehmen der Tiere scheint demnach vom Tisch zu sein.
Was nicht so ganz zu den Informationen in der ersten Presse-Mitteilung passen will. Da hieß es noch: „Es ist mind. 20 % des Kaufpreises bar anzuzahlen, spätestens zum Zeitpunkt der Übergabe der Tiere ist der vollständige Kaufpreis in bar zu zahlen. Für den Transport der Tiere sind eigene geeignete Transportbehälter sowie Leinen mitzubringen.“ (Unterstreichungen wie im Original).
Weiter heißt es nun auf Nachfrage: „Wenn es zu keiner Vermittlung der Tiere kommt, werden diese anschließend weiter im Tierheim bleiben.“, so Laux.
Starke Kritik an der öffentlichen Verkaufsaktion
Dass es sich um keinen gewohnten Weg der Vermittlung von Tieren handelt, ist dennoch klar. Seit der Veröffentlichung der Informationen rotiert auf der Facebookseite der L-IZ.de die Debatte, es gab Anrufe im Landratsamt, Bürger beschweren sich über die Art der Tierbehandlung. Denn normalerweise wird vor allem bei Hunden aus dem Tierheim ein Prozess des Kennenlernens vorangestellt, eine schnelle Weitergabe der Tiere ist in seriösen Heimen nicht möglich – auch, um den neuen Besitzer und damit den maßgeblichen Punkt der tierischen Zukunft genau unter die Lupe zu nehmen.
Der Interessent und das Tier gehen dann erst einmal spazieren, manchmal ist sogar ein gemeinsames Hundetraining vonnöten, um sich aneinander zu gewöhnen. Bei Katzen geht dies zwar meist schneller, doch schon so mancher merkt auch bei den schnurrenden Kollegen, dass man es mit mancher Eigenart zu tun bekommt, wenn man zusammen lebt.
Doch auch Tierheime verlangen eine gewisse Kostenerstattung für Impfungen, Kastrationen und Pflege bei Abgabe eines Tieres. So argumentiert auch das Landratsamt Leipzig auf den Vorwurf der „Versteigerung“ aus finanziellen Gründen: Die Tiere „ …wurden medizinisch betreut, die Gesundung überwacht, gefüttert und betreut. Mittlerweile sind die Tiere vermittlungsfähig. Es geht nicht darum, mit den Tieren Gewinn zu machen: Auch Tierheime geben Tiere gegen eine Vermittlungsgebühr ab, um die Kosten für Tierarzt, Entwurmung, Futter etc. zumindest etwas zu decken. Etwas anderes ist nicht gewollt!“
„Hauruckaktionen“, wie Silvia Gogollok von der Facebookinitiative „Gegen Welpenimporte“ die Verkaufsaktion hingegen nennt, sind gleich in mehrerlei Hinsicht fragwürdig. Ob zum Beispiel Nachkontrollen mit dem Veterinäramt auch nach dem Einzug ins neue Heim erfolgen, ist für die Hamburgerin nicht sichergestellt. Vor allem aber regt es die Tierschützerin auf, was für sie hinter der Eile steckt.
Am Telefon erklärt sie gegenüber L-IZ.de: „Es geht doch darum, dass das Amt hier die Kosten der Unterbringung und der Gesundheitspflege für die Tiere tragen muss und nicht wie sonst ein Tierheim.“ Logisch, denn mit der Entziehung der Tiere vom Vorbesitzer ist der Steuerzahler aufgefordert, die Unterbringung zu übernehmen. Deshalb will man die Tiere so schnell an den Mann oder die Frau bringen, so Gogollok, für sie entgegen aller sonstigen Regeln.
Denn hinzu käme die für sie unvorstellbare Situation einer solchen „Massenveräußerung in einer Schule“ – eine Verkaufsart, wie sie sie bereits bei Pferden kennengelernt hat. „Da gingen dann auch gleich mal fünf Tiere auf einmal an die Interessenten, um anschließend in der Schlachterei zu landen.“ Zudem hat sie die Befürchtung, dass solche schnellen Verkäufe – für sie ausschließlich aus Kostengründen – Schule machen könnten und die Kontrollen der zukünftigen Halter durch das Veterinäramt dadurch immer lascher werden, als sie es jetzt schon wären.
Dass die ganze Aktion des Landratsamtes trotz leider sachsenweit voller Tierheime auch aus deren Perspektive eher falsch ist, kann man auf der Webseite des Wurzener Tierheims nachlesen. „Wir distanzieren uns hiermit von der Art und Weise der Tierveräußerung durch das Veterinäramt Leipzig Land.“
Erste Tierschützer denken nun bereits über eine Demonstration am 27. Juni vor der Wurzener Berufsschule nach. Auch Frau Laux wird der Vorgang wohl noch bis zum 27. Juni intensiv beschäftigen und die Presse hat das Thema bereits für sich als interessant erkannt. Beim Clickbait-Boulevard “Tag24” dürfte man schon über die rasanten Klickzahlen erfreut sein – kaum ein Thema „funktioniert“ in Zeiten schneller Erregungswellen im Netz besser als gequälte Katzen. Allein die erste Pressemitteilung des Landratsamtes auf der L-IZ.de wurde mittlerweile knapp 40.000 Mal gelesen.
Man darf also auch gespannt sein, ob sich in all dem medialen Trubel am Ende noch ein „liebevolles Zuhause“ für die Katzen und Hunde finden lässt. Zumindest sind nun ja sehr viele Tierfreunde auf die Notlage aufmerksam geworden und weiterhin ist über kurz oder lang eine neue Perspektive für die Tiere gesucht.
Die 2. Pressemitteilung des Landratsamtes vom 23. Juni 2017
Veräußerung der Hunde und Katzen – Hintergründe
Die Hunde und Katzen, die am Dienstag in Wurzen veräußert werden sollen, sind seit längerem in unserer Obhut. Sie wurden medizinisch betreut, die Gesundung überwacht, gefüttert und betreut. Mittlerweile sind die Tiere vermittlungsfähig. Es geht nicht darum, mit den Tieren Gewinn zu machen: Auch Tierheime gegen Tiere gegen eine Vermittlungsgebühr ab, um die Kosten für Tierarzt, Entwurmung, Futter etc. zumindest etwas zu decken. Etwas anderes ist nicht gewollt!
Mit den künftigen Haltern wird ein Vertrag geschlossen, diese müssen sich daher auch ausweisen. Die Halter sind also bekannt und können jederzeit kontrolliert werden. Dies ist auch geplant.
Hintergründe
Schweine, Pferde, Esel, Geflügel… werden ebenfalls aus Tierschutzgründen den Haltern weggenommen. Die Regel ist, dass diese Tiere (wenn sie nicht zurückkönnen – es gibt ja auch Fälle in denen der Halter durch Krankheit verhindert ist o.ä.) weiter veräußert werden. Damit werden auch die Kosten gesenkt, die der Halter zu bezahlen hätte. Weil das (gilt auch für Bußgelder) in den seltensten Fällen gelingt, zahlt die öffentliche Hand und damit der Steuerzahler die Kosten der Tierarztbehandlung, Unterbringung, Verpflegung, Betreuung. Stichwort Rechnungshof: Die Veräußerung ist vom Gesetzgeber gewollt, auch wenn klar ist, dass dies keinen Gewinn einbringt. Es geht daher nicht um Kasse machen.
Wir arbeiten natürlich mit den Tierheimen, Gnadenhöfen u.ä. zusammen. Alle Tiere, die keinen Besitzer finden, wurden und werden dort auch weiterhin untergebracht und die Betreuung bezahlt. Diese sind in der Regel voll – hier wie auch anderswo. Auch Tierheime geben die gegen eine Gebühr (bei Katzen i.d.R. etwa 20 Euro).
Impfung und Tierarztkosten
Dass jeder über die Kleinanzeigen im Internet ohne irgendeinen Nachweis günstig oder kostenlos an Katzen und Hunde herankommen können, ist bekannt Sie auch. Wer Geschäfte oder Unredliches will wird wohl eher nicht seinen Personalausweis dem Landratsamt vorlegen. Zumal der Landkreis hier wesentlich mehr Möglichkeiten der Kontrollen hat als dies Tierheime über die Schutzverträge erreichen können.
Die neue LZ Ausgabe Juni 2017 ist seit Freitag, 16. Juni 2017, im Handel
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