Das Hauptportal ist violett angeleuchtet. Auf den Stufen parkt ein hochwertiger Pkw. Hinter der Windschutzscheibe baumelt ein Preisschild. Der Leipziger Anwaltsverein hatte am 7. März zum Juristenball ins Neue Rathaus eingeladen. Fremdveranstaltungen in Wandelhalle, Ratsplenarsaal und Tagungsräumen sind keine Seltenheit. L-IZ.de hat sich nach den Saalmieten erkundigt.
Einen Saal im Neuen Rathaus anzumieten ist gar nicht so einfach. “Die Vergabe der zentralen Sitzungs- und Veranstaltungsräume erfolgt auf der Grundlage der ‘Satzung über die Widmung der Verwaltungsliegenschaften der Stadt Leipzig'”, erklärt ein Pressesprecher der Stadtverwaltung.
Zu den Nutzungsberechtigten zählen politische Parteien und Wählervereinigungen, die im Stadtrat oder einem Ortschaftsrat vertreten sind. Außerdem können anerkannte Träger der freien Wohlfahrtspflege, Selbsthilfegrupppen, Vereine, Körperschaften öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kirchen und Kammern) und die Handwerkskammer die Räumlichkeiten nutzen.
“Die Vergabe selbst regelt die ‘Benutzerordnung für die Zentralen Beratungsräume’, inbegriffen die entsprechende Entgeltordnung”, so der Rathaus-Sprecher. Zuständig für die Vermietung ist das Hauptamt. Die Mietpreise sind von der Art der Nutzung abhängig. Kommerzielle Nutzer zahlen beispielsweise mehr als gemeinnützige Vereine. Der Ratsplenarsaal ist für vier Stunden ab 95 Euro zu haben. Der repräsentative Sitzungssaal nebenan kostet für denselben Zeitraum bis zu 681 Euro. Bewachungskosten, Garderobenkräfte oder die Bereitstellung eines Konzertflügels werden gesondert berechnet.
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