Hervorragende Arbeiten leisten die Rechnungshöfe, weil sie die desaströsen Verteuerungen beim Flughafen Berlin/Brandenburg, der Hamburger Elbphilharmonie, Stuttgart 21 und den City-Tunnel Leipzig zwar nicht verhindert, aber die wahrlich kritikwürdigen Zustände aufgezeigt haben, meinte E in seinem in der LVZ abgedruckten Leserbrief.
Kleine Nachhilfe für E, Politiker und Medien zur Elbphilharmonie, zum Flughafen Berlin/Brandenburg sowie zu Stuttgart 21:
Elbphilharmonie
Eines der aktuellsten tollsten Beispiele für die Unfähigkeit eines Rechnungshofes ist die Hamburger Elbphilharmonie, für deren Kontrolle der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg zuständig ist. Er hat keine (!) Prüfungen mit der Begründung durchgeführt, weil die Hamburger Bürgerschaft (Parlament der Stadt Hamburg) einen Untersuchungsausschuss eingesetzt hatte. Schamloser kann man die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hamburg nicht veralbern. Man braucht nicht der “Finanzrevisor Pfiffig” zu sein, um zu erahnen, dass Verquickungen zwischen Wirtschaft, Finanzkapital, Politik, Behörden und Medien in Hamburg wesentlich zum “Nichtstun” beigetragen haben.
Flughafen Berlin/Brandenburg
Die Finanzierung erfolgt durch Mittel des Bundes, von Berlin sowie vom Land Brandenburg und wird über die Flughafen Berlin/Brandenburg GmbH abgewickelt. Zuständig für Prüfungen sind der Bundesrechnungshof, der Berliner Rechnungshof und der Brandenburger Rechnungshof. Am effektivsten wäre es gewesen, im Rahmen einer Vereinbarung zwischen diesen 3 Prüfungsbehörden die Finanzkontrollen zu regeln. Eine solche Vereinbarung kam nicht zustande! Welche Prüfungen wurden in der Berlin/Brandenburg GmbH durchgeführt? Wahrscheinlich keine, weil die GmbH eine Beteiligung des Bundes, von Berlin bzw. des Landes Brandenburg ist. Um in derartigen Beteiligungen zu prüfen bedarf es einer Ermächtigungsgrundlage, also einer gesetzlichen Regelung, die Prüfungen ermöglicht.
Weder beim Bund, noch in Berlin und auch nicht in Brandenburg existiert eine solche Regelung. Diese gibt es meines Wissen nur seit wenigen Jahren in Sachsen. Damit beschränkten sich die Prüfungen der Rechnungshöfe auf die jeweiligen Beteiligungsverwaltungen, was ein Witz ist. Damit wurden nach meiner Kenntnis nicht eine Vergabe, nicht eine Abschlagsrechnung, keine Schlussrechnung, von der Einhaltung kassenrechtlicher Regelungen sowie der wirtschaftlichen Verwendung der Mittel ganz zu schweigen, geprüft. Es wurden keine begleitenden Prüfungen durchgeführt (Kontrolle von Einzelmaßnahmen von der Ausschreibung bis zur Schlussrechnung). Beschlussfassungen spezieller Prüfungsrechte durch die jeweiligen Parlamente sind mir nicht bekannt. Nie wurden die von mir genannten Sachverhalte in den Medien und gleich gar nicht von Parteien und Politikern angesprochen. Nicht nur nebenbei bemerkt, ich habe einige Medien darauf hingewiesen!
Stuttgart 21
Gemäß § 11 des Finanzierungsvertrages zur Durchführung und Finanzierung von Planung und Bau des Projektes Stuttgart 21 haben die Eisenbahnstrukturunternehmen, die für die Durchführung verantwortlich sind, dem Land Baden-Württemberg jene Auskünfte und Unterlagen zu erteilen, die zur Prüfung der Verwendungsnachweise erforderlich sind. Finanziert wird die Maßnahme vorwiegend vom Land Baden-Württemberg, der Stadt Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart. Auskünfte und Unterlagen für Prüfungen sind dem Land Baden-Württemberg auszuhändigen. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Stuttgart wurde ausgeschlossen. Zuständig für die Finanzkontrolle ist die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg. Meine Anfragen zu deren “Aktivitäten”blieben, trotz mündlicher Zusage, unbeantwortet.
Jawohl E, Rechnungshöfe sind nicht nur deshalb überflüssig, weil sie diese desaströse Verteuerungen nicht verhindert haben, sondern weil bei diesen Objekten leicht erkenn- und nachweisbar ist, dass diese u.a. ihre Stellung missbraucht haben und überfordert sind.
Hochinteressant ist die Schlussfolgerung von E, dass die so Belehrenden (also die Medien) zum Glück keinen Druck auf die Politik ausüben, indem sie nicht auf die skandalöse Rolle der kommunalen Finanzkontrolle hinweisen. Ich bin (laut E) demnach ein Nachkomme des Baron Münchhausen. Da die Rechnungshöfe phantastische Prüfungsbehörden sind, berichten die Medien regelmäßig über deren Prüfungsergebnisse – natürlich auch die LVZ, was auf den ersten Blick logisch und überzeugend erscheint.
Richtig ist, dass seit der Gründung der BRD (auch nicht nach der Wiedervereinigung) am Ansehen der Rechnungshöfe nicht gerüttelt wurde. Die Strukturen der kommunalen Finanzkontrolle wurden nie infrage gestellt. Für alle Medien ist es immer wieder ein “gefundenes Fressen”, wenn der Bundesrechnungshof bzw. die Landesrechnungshöfe ihre jährlichen Berichte der Öffentlichkeit präsentieren. Diese enthalten meist durchaus interessante Beispiele, die sich gut als Schlagzeilen eignen, mit denen sich bequem Seiten füllen lassen.
Mein Buch ist im Juli 2012 erschienen. Seit September 2012 bemühe ich mich intensiv, die Medien davon zu überzeugen, dass es endlich an der Zeit ist, die gravierenden Probleme bei der Kontrolle der Steuergelder aufzuzeigen. Es gibt kaum eine namhafte Zeitung, die ich nicht darüber informiert habe. Auch politische Sendungen der öffentlich rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten. Mein Telefon und mein Laptop haben geglüht.
Nach etwas über zwei Jahren stelle ich mit viel Wut im Bauch fest, dass kein Interesse besteht, den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln, dass eine ordnungsgemäße Kontrolle der Steuergelder nicht gewährleistet ist. Keines der Medien hält es (scheinbar) für erforderlich das Versagen der Politik, speziell der CDU/CSU, der FDP und der SPD, aufzuzeigen. Sind die Medien in ihrer Berichterstattung doch nicht so frei, wie sie sonst bei jeder Gelegenheit einfordern, wenn ihr beispielsweise Auskünfte verweigert werden oder sie Berichte (mit allen Mitteln) zu rechtfertigen versucht, die weit unter der Gürtellinie sind. Wo war bzw. ist bei dieser Thematik die 4. Staatsgewalt? – In der Zwischenzeit habe ich sehr wohl begriffen, das der Satz “Die Pressefreiheit hört beim jeweiligen Chefredakteur auf” kein Scherz ist. Ich bin fest davon überzeugt, dass mir das ausführlich Interview in der L-IZ enorm helfen wird, die Medien zu bewegen sich dieser Thematik zu nähern. Meine Mühlen mahlen.
Bei öffentlichen Finanzen …
Immer dann, wenn Rechnungshöfe …
Alle Jahre erfreuen Rechnungshofberichte …
Ich kann froh sein, dass mich E nicht als Rechtsradikalen bezeichnet hat, weil ich darauf hingewiesen habe, dass die Strukturen der kommunalen Finanzkontrolle in Deutschland auf der Deutschen Gemeindeordnung von 1935 basieren, wo das Führerprinzip von Adolf Hitler umgesetzt wurde. Das wäre etwas zu viel des Bösen gewesen, denn die Richtigkeit dieser (historischen) Sichtweise ist leicht recherchierbar.
Bewusst habe ich mir Ausführungen zu den Behauptungen von E bis zum Schluss vorbehalten, wonach ich mich als verkanntes Genie dünke und klüger als die Väter des Grundgesetzes und Tausende gewählter Abgeordneter wäre. Er bezeichnet mich als Ignoranten, weil ich mich nicht seiner Auffassung unterordne, dass der Bundesrechnungshof, die Landesrechnungshöfe und die Rechnungsprüfungsämter eine Welten ausmachende höhere Qualität der demokratisch und unabhängig verankerten Prüfungsbehörden gegenüber der Finanzkontrolle der DDR verkörpern.
Was ist ein Ignorant? Vorwiegend wird dieses Wort im deutschen Sprachgebrauch als Schimpfwort oder Beleidigung für jemanden verwendet, der etwas absichtlich nicht zur Kenntnis nehmen will. Derjenige ist demzufolge gar nicht an Wissen, Erkenntnissen und Wahrnehmungen zu einer speziellen Thematik interessiert und macht trotzdem wissentlich falsche Behauptungen. Selbstverständlich darf E mich als Ignoranten bezeichnen, da gemäß Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes jeder das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild zu äußern. Leider prägen Personen wie E mit das Bild unser Gesellschaft. Sie gehören zum beruflichen und politischen Alltag. Selbst die Medien machen damit Kohle (Verzeihung: Schlagzeilen).
Charakteristisch für das Prüfungswesen in Deutschland sind Besitzstandswahrung, Vertuschung, Machtmissbrauch, Kleinstaaterei, Geldverschwendung, Verlogenheit und bestens gepflegte Reformunwilligkeit! Diese Mauern gilt es zu durchbrechen, wie es mit der Mauer bei der Wiedervereinigung geschah. Grundvoraussetzung ist jedoch ein sachliches, reales, wirtschaftliches und fortschrittliches öffentliches Diskutieren und politisches Handeln im Interesse des Gemeinwohls.
Ich wünsche dem Team sowie allen Leserinnen und Lesern der L-IZ ein angenehmes und besinnliches Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch in das Jahr 2015.
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