Es war überraschend und es waren vielleicht die einzigen wahren Worte in einem Dresdner Prozess, der über weite Strecken eher an eine Treibjagd, bestehend aus falschen Darstellungen, Vorverurteilungen und Hausdurchsuchungen, auf ein Großwild, als an ein faires rechtstaatliches Verfahren erinnerte. Nun sähen auch die "Justizverfolgungsbehörden in Dresden ... keine `Schuld` des Pfarrers mehr, die eine weitere strafrechtliche Verfolgung rechtfertigen würde." Denn es hat sie nie gegeben.

Lothar König hat das, was ihm zur Last gelegt wurde, nie getan. Und nahm am Ende einen Vergleich an, der einer verrannten Dresdner Staatsanwaltschaft den Gesichtsverlust ersparen soll. Und ihm nach rund drei Jahren Verfolgung seine Ruhe zurückbringen. Öffentlich entschuldigt hat sich niemand bei ihm.

Ein übler, sumpfiger Nachgeschmack bleibt, wenn am heutigen 10. November 2014 ein Verfahren eingestellt wurde, was unhaltbare Vorwürfe gegen einen Jenaer Pfarrer zum Gegenstand hatte. Er habe “schweren Landfriedensbruch” begangen und andere zur Gewalt aufgestachelt, als er am 19. Februar 2011 mit seinem Transporter “Lauti” an der Demonstration gegen den alljährlichen Neonaziaufmarsch in Dresden teilnahm.

Eine Demonstration, welche längst in die Geschichtsbücher als der schlechteste Polizeieinsatz aller Zeiten, mit dem größten Übergriff auf alle Teilnehmer durch 40.000 Handyortungen und durch eine verfehlte Polizeitaktik als geradezu staatlich provozierter Gewalt in Sachsen eingegangen ist.

Den Dresdner Polizeichef kostete es damals den Job. Ein Bauernopfer wurde weggelobt, man versuchte den später festgestellten Rechtsbruch bei den Massenüberwachungen von Seiten des Staates so zumindest indirekt ihm allein in die Schuhe zu schieben. Weitere Beteiligte mussten sich jedenfalls bis heute nicht mit dem Verlust von Amt und Würden dafür verantwortlich erklären.

Die verantwortlichen Dresdner Staatsanwälte und Richter, welche die Maßnahmen genehmigt hatten, blieben im Amt. Eine Kultur des Umdenkens und vielleicht auch ein wenig Scham nach dem Übergriff auf die Grundrechte der tausenden, unbescholtenen Menschen in Dresden hätte dennoch einsetzen können.

Doch es kam anders. Offenbar getreu dem sächsischen Justiz-Motto in Dresden: wer sich aktiv gegen Faschisten stellt, muss ein Linksradikaler sein, ging kurz darauf das juristische Kesseltreiben gegen Lothar König und weitere Menschen los. Ein Mann, den viele Jenaer und Jenenser als streitbar und schon vor 1989 als unbeugsamen Theologen kennen, sah sich auf einmal Verdächtigungen gegenüber, die sich nun allesamt als unwahr erwiesen.

Verdächtigungen eines Mannes, den man wie wohl wenige mit einem aufrechten Gang schon durch die Zeiten einer DDR-Diktatur verbinden darf. Und der diesen bis heute beibehalten hat.

Und nun wurde ihm in einer Demokratie mittels Polizei, Prozessverschleppungen und medialer Aufmerksamkeit “im Namen des Volkes” erneut Unrecht angetan. So manchen Hetzkommentar rechtsradikaler und “besorgter” Mitmenschen gab es im Netz noch wohlfeil dazu. Eine schnelle Prozessführung, wie sonst bei so öffentlichkeitsstarken Prozessen üblich, gab es nicht.

Welch Geistes Kind hingegen Staatsanwälte und Richter sind, die eine Hausdurchsuchung in seelsorgerischen Amtsräumen anordnen, einem Pfarrer mit dem beschlagnahmten Transporter über Jahre das Eigentum seiner Gemeinde vorenthalten und sich ganz offensichtlich wenig bemühten, selbst das 200-Stunden-Rohmaterial vom 19. 2. 2011 aus ihnen bekannten Polizeikreisen zu beschaffen und bei den Anfangsermittlungen zu sichten, darf und muss man mittlerweile jedoch laut fragen.

Die, höflichst formuliert, nicht ganz korrekten Aussagen von Polizeibeamten mussten scheinbar genügen, um die Ermittlungsmaschine in Gang zu setzen und am Laufen zu halten. Von den Aufnahmen sind ihre Angaben mittlerweile widerlegt, was bleibt ist auch hier die Frage: Wie sollen zukünftig Aussagen von Polizeibeamten gewertet werden? Als rein parteiische Stimme ohne besonderes Gewicht in einem Prozess?

Welche Arbeitsauffassung herrscht bei jener Dresdner Staatsanwaltschaft, dass es nach Auftauchen des diesmal unbearbeiteten Filmmaterials bis heute dauern musste, den unwürdigen Prozessverlauf zu beenden? Wo ist das Ermitteln in jede Richtung, auch denen, die einen Angeklagten entlasten, wenn die Auswertung der überraschend durch einen Berliner Polizeibeamten “entdeckten” 200 Stunden Videobilder von der Demonstration am 19. Februar 2011 gemächlich vonstatten ging? Und man selbst vorher nie nach ihnen suchte.

Im Vergleich heißt es nun: Die Staatskasse trägt die Kosten. Damit zahlt der Steuerzahler den Verfolgungseifer ohne Ergebnis und die offensichtliche Voreingenommenheit einiger weniger Polizeibeamten und Juristen auch noch.

Man sollte die Begründung zum Vergleichsvorschlag von Lothar König sehr genau lesen, vor allem einige staatlich bezahlte Juristen in Dresden. Sie zeigt etwas, was ihnen offenbar fremd ist: Lebensverständnis, gereifte Güte und den christlichen Willen, anderen Menschen dabei zu helfen, ihr Gesicht zu wahren. In diesem Fall Juristen, welche sich völlig verrannt zu haben scheinen.

Es ist die Begründung eines Menschen, der des Schauspiels aggressiver Kleingeistigkeit endgültig müde war.

Er sah sich Juristen gegenüber, die sich offenkundig nur unter Zahlung einer Gebühr in Höhe von 3.000 Euro durch König bereit fanden, nun endlich wenigstens zuzugeben: da war nichts und da ist auch nichts.

Oder ganz einfach zu sagen: Der Mann ist unschuldig.

Dabei hatten sie ein Jahr Zeit, ihrerseits das Strafverfahren zu beenden und das Ergebnis zu verkünden. Stattdessen begann man erneut, Prozesstermin um Prozesstermin zu verschieben, ganz so, als ob es schon richtig wäre, dass Lothar König weiter vor Gericht erscheinen müsse.

Wenn es nicht an den Spruch eines genervten Vaters gegenüber seiner verbockten und in Sturheit erstarrten Nachkommenschaft erinnern würde, könnte man sagen: Schämt Euch! Denn das Argument, dass solche Beendigungen von Verfahren zeigen würden, dass der Rechtsstaat ja funktioniere, ist diesmal nicht angemessen.

Ohne das Filmmaterial, hellwache, nicht billige Verteidiger und die offenkundigen Verrenkungen der Zeugen der Staatsanwaltschaft wäre Lothar König sehr wahrscheinlich für etwas verurteilt worden, was nie stattgefunden hat.

Was bleibt, ist ein übler Geruch von Willkür und das Gefühl eines erodierenden Vertrauens in die Rechtschaffenheit und Fairness der sächsischen Justiz. So schnell also kann man jahrelang verfolgt, beobachtet und öffentlich angeklagt werden, wenn man etwas gegen Neonazis und Menschenfeinde hat.

Das Wort “Sumpf” macht mal wieder die Runde. Eine Entschuldigung gegenüber Lothar König, seiner Gemeinde und seiner Kirche wäre das Mindeste und der Anfang einer Umkehr.

Die Begründung Lothar Königs zum eingegangenen Vergleich im Strafprozess wegen Landfriedensbruchs” gegen ihn (übermittelt durch seine Anwälte): “Motiv für die Zustimmung des Angeklagten ist, dass er aufgrund christlicher Überzeugung nach der langen Phase des Haders und des Streits, unter der nach seiner Wahrnehmung nicht nur er gelitten hat, einen Beitrag zum Rechtsfrieden leisten will. Jurisdiktion ist Menschenwerk, das fehlsam ist. Der Angeklagte lässt sich bei seiner Entscheidung von seinem umfassenden seelsorgerischen Auftrag leiten, mit dem er sein gesamtes Leben verbindet.

Mit diesem Auftrag ist ein versöhnlicher Abschluss eines für alle Beteiligten massiv belastenden Ereignisses (Verfahrens) besser zu vereinbaren als “Rechthaberei”, die in diesem Falle die Suche nach irdischem Recht-Behalten wäre, obschon die Geschichte über die Ereignisse am 19. 2. 2011 – Gott sei Dank – längst hinweggegangen ist.”

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