Der Student_innenRat (StuRa) der Universität Leipzig hat die Einführung eines Referates für Inklusion beschlossen, um die Belange für Studierende mit Beeinträchtigungen zu stärken und gezielt in die hochschulpolitische Praxis zu verankern. Dem Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2009 folgend sowie dem Landeshochschulgesetz und Landesgleichstellungsgesetze ist die Hochschule dazu verpflichtet, Studierende mit Beeinträchtigungen in ihrem Studium weder zu benachteiligen und darüber hinaus die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung sicherzustellen.

“Wir freuen uns, dass das Plenum diesen wichtigen Beschluss gefällt hat und damit ein deutliches Zeichen gegen die Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigungen an der Universität Leipzig setzt. Nicht nur universitätsintern, auch darüber hinaus muss gesellschaftlich weiterhin viel getan werden, die Gleichstellung von Menschen mit körperlicher und psycho-sozialer Beeinträchtigungen zu etablieren”, sagt Kerstin Schmitt, Referentin für Gleichstellung und Lebensweisenpolitik des StuRa UL.

“Zielführend dabei ist auch der Abbau von Barrieren, um Menschen zu engagieren trotz ihrer Beeinträchtigung(en) ein Studium aufzunehmen und ihren Werdegang selbstbestimmt zu leben. Die Referent_in für Inklusion wird als Ansprechpartner_in verstanden, die sich auf individueller Ebene sowie in den universitären Gremien und außeruniversitären Strukturen einsetzt”, erklärt Daria Majewski, Referentin für Gleichstellung und Lebensweisenpolitik.

Die Einführung des Referates für Inklusion verweise auf den Grundsatz des StuRa UL: Gemeinsam und solidarisch für eine inklusive Hochschule sowie eine emanzipatorische Hochschulpolitik, die niemanden aufgrund von Kategorien wie Körper, Geschlecht, Beeinträchtigungen, Ethnizität oder sexueller Orientierung ausschließt und benachteiligt. In diesem Sinne: Empowerment rulez!

Das Wort Beeinträchtigung verwendet der StuRa kursiv-markiert, “um auf die gesellschaftliche Stigmatisierung aufmerksam zu machen, welche hierbei stets mit einhergeht. Des Weiteren soll ebenfalls der emanzipatorische Grundsatz deutlich werden: Mensch ist nicht behindert, sondern mensch wird es!”

www.stura.uni-leipzig.de

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