Das sächsische Regierungskabinett hat am Dienstag, 26. Juni, darüber entschieden, welche sächsischen Welterbekandidaten der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Aufnahme in die ab 2016 geltende Tentativliste am 1. August 2012 vorgeschlagen werden. Aus zehn sächsischen Projekten hat sie vier ausgewählt - darunter auch die Leipziger Notenspur.

Grundlage für die Entscheidung war die Empfehlung der eigens dafür eingesetzten Expertenkommission. Diese hat aus zehn hervorragenden Bewerbungen eine einvernehmliche Auswahl getroffen, wie die Landesregierung nun mitteilt.

Vor der Expertenkommission hatten die zehn Welterbekandidaten Gelegenheit, ihre Projekte zu präsentieren und sich den Fragen der Experten zu stellen. Die Experten prüften die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen der UNESCO sowie die Finanzierbarkeit des Projektes und die möglichen Auswirkungen auf die wirtschaftliche und infrastrukturelle Entwicklung der Region.

Innenminister Markus Ulbig: “Wir haben in Sachsen eine einzigartige Natur- und Kulturlandschaft. Die Kommission hatte die Aufgabe, aus zehn beeindruckenden Bewerbungen die erfolgversprechendsten Kandidaten auszuwählen. Diese Aufgabe war nicht leicht und die Auswahl wurde mit großer fachlicher Kompetenz getroffen. Auch für die Kandidaten, die nicht auf den ersten Plätzen sind, war das Verfahren zweifellos ein Gewinn. Zum einen gab es in den entsprechenden Orten ein großes Engagement für das jeweilige Projekt, zum anderen liegt jetzt eine fachliche Bewertung vor. Auf dieser Grundlage kann weiter gearbeitet werden.”

Das Kabinett ist mit seiner heutigen Entscheidung der Empfehlung der Expertenkommission gefolgt und wird die folgenden sächsischen Bewerber der KMK zur Aufnahme in die deutsche Tentativliste vorschlagen:

1. “Hellerau – Laboratorium einer neuen Menschheit” – bestehend aus der Gartenstadt, dem Festspielhaus und den historischen Werkstätten

Zwischen 1909 und 1914 wurde auf einem Gebiet von 140 Hektar Architektur- und Theatergeschichte geschrieben. Der damalige Direktor der Hellerauer Werkstätten gründete eine Siedlung mit 800 Gebäuden und einem Festspielhaus. Für einen kurzen aber intensiven Zeitraum war dort das Weltzentrum der Avantgarde.

“Es ist eine überaus gelungene Bewerbung”, teilt die Auswahljury mit. “Die immateriellen Themen wie Lebensreformbewegung, neuer Funktionalismus und der bühnenlose Theaterraum verbinden sich repräsentativ mit der Darstellung von Gebäuden. Wir haben hier in der Nähe ein lebendiges Welterbe an authentischen Orten und in authentischer Gestaltung. Gartenstadt und Gebäude des Theaters und der Werkstätten haben weitestgehend ursprünglichen Bestand. Die Gebietskulisse ist überschaubar und damit konfliktarm gestaltet. – Der Antrag lässt sich eindeutig dem materiellen Welterbe zuordnen. Die immateriellen Ideen und die sie repräsentierenden Gebäude stehen außergewöhnlich gut miteinander in Wirkungsbeziehung. Die Kulturdenkmale stehen im Vordergrund der Bewerbung.”

2. Die “Leipziger Notenspur”

Auf einem Rundweg von etwa 5 Kilometer Länge werden anhand von Wohn- und Wirkungsstätten großer Komponisten an 23 Stationen 300 Jahre Musikgeschichte erlebbar.

“Es ist einmalig, in welcher räumlichen Dichte die Schaffensstätten und Wohnhäuser weltweit bekannter Komponisten und Musiker sich befinden”, so die Auswahlkommission. “Das musikalische Wirken einer Vielzahl international bedeutsamer Komponisten in Leipzig, wie Telemann, Bach, Mozart, Mendelssohn, Clara und Robert Schumann, Wagner und Berlioz sowie Liszt, Grieg, Lortzing, Mahler und Reger wird deutlich im Antrag herausgearbeitet. – Die Experten haben jedoch darauf hingewiesen, dass die Welterbekonvention nur das materielle Welterbe regelt. Die Musik, die ein immaterielles Kulturgut darstellt, ist jedoch der Mittelpunkt des Antrages. Für einen erfolgreichen Welterbeantrag müssten vielmehr die den außergewöhnlichen universellen Wert der Notenspur repräsentierenden Gebäude im Vordergrund stehen.”

Es bleibt der von der Kultusministerkonferenz beabsichtigten Evaluierung durch eine international besetzte Expertenjury vorbehalten, den Vorschlag dem materiellen Kulturerbe im Sinne der UNESCO-Welterbekonvention oder dem immateriellen Kulturerbe im Sinne der UNESCO-Konvention zum immateriellen Erbe zuzuordnen.3. die Görlitzer Altstadt und gründerzeitliche Innenstadt

Falls eine Zuordnung der “Notenspur” zum immateriellen Erbe erfolgen wird, so werde für diesen Fall die “Görlitzer Altstadt und gründerzeitliche Innenstadt mit Fokussierung auf die Hallenhäuser mit der “via regia” vorgeschlagen.

Erläuterung: “Der Grundriss der Stadt Görlitz zeigt eine lückenlose zeitgeschichtliche städtische Bebauung an der Nahtstelle zwischen Ost- und Westeuropa und zwischen dem 12. und 20. Jahrhundert in verputzter Massivbauweise von ungewöhnlicher Einheitlichkeit. Die Stadt gehört zu einem der größten zusammenhängenden nationalen Flächendenkmale. Von singulärer Authentizität sind die Hallenhäuser. Sie sind die Wohnanlagen der Tuch- und Fernhändler, die dort in einer Vielzahl und mit reicher Ausstattung in spätgotischer-frühneuzeitlicher Zeit entstanden sind.”

Der Antragsgegenstand sollte freilich wegen der Überrepräsentanz der Kategorie “Historische Altstadtkerne” auf die Hallenhäuser in Verbindung mit der “via regia” fokussiert werden. Auch würden dadurch die bestehenden Konfliktpotentiale minimiert.

4. Schloss Hartenfels mit Schlosskapelle/Torgau

Schließlich wird auch das Welterbeprojekt “Schloss Hartenfels mit Schlosskapelle/Torgau” der Kultusministerkonferenz gemeldet. Als sogenannte serielle Anmeldung zum schon bestehenden Weltkulturerbe “Luthergedenkstätten in Eisleben und Wittenberg” in Sachsen-Anhalt könne sie ohne Belastung des Meldekontingents von zwei Stätten für die Tentativliste vorgeschlagen werden.

Begründung: “Schloss Hartenfels als Gesamtanlage ist das gebaute Manifest und das auf dem europäischen Kontinent wirkende Symbol der Lutherischen Reformation und des Humanismus. Die Schlosskapelle, die durch Martin Luther persönlich seiner Bestimmung übergeben wurde, ist das erste Kirchengebäude, das bereits als evangelisches Gotteshaus gebaut wurde.”

Nach Auffassung der Experten handelt es sich um eine sehr gute Bewerbung, die als Erweiterung des bestehenden Weltkulturerbes Eisleben und Wittenberg um das politische Zentrum der Reformation nachvollziehbar ist.

Für die verbleibenden Bewerber sprachen die Experten Empfehlungen für die Fortführung ihrer Welterbeprojekte mit dem Ziel einer späteren Welterbebewerbung aus. Im einzelnen sind das:

5. “Meißen: Albrechtsburg und Dom mit dem Alleinstellungsmerkmal “Meissener Porzellan”

6. die “Sächsisch-Böhmische Schweiz”

7. das “Sächsische Textilmuseum – Ehemalige Spinnerei und Weberei Pfau KG/Volltuchwerke Crimmitschau”

8. der “Topasfelsen Schneckenstein”

9. das “Umgebindeland” und

10. der “Versteinerte Wald Chemnitz”.Die Kultusministerkonferenz (KMK) wird nun die Vorschläge der Länder von einer international besetzten Expertenjury evaluieren lassen. Die KMK wird unter Berücksichtigung dieser Evaluierung im Jahr 2013 beschließen, welche Vorschläge auf die deutsche Tentativliste gesetzt werden. Mit der Aufnahme in die Tentativliste erfüllen die Welterbekandidaten nach der UNESCO-Welterbekonvention dann die Voraussetzung, um die Aufnahme in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbeliste) zu beantragen (Nominierung).

Ein Platz auf der Tentativliste ist Voraussetzung für die Beantragung der Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste auf der Grundlage des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Kultur-und Naturerbes der Welt (UNESCO-Welterbekonvention).

Die aktuelle, seit 1998 geltende deutsche Tentativliste läuft voraussichtlich 2015 aus. Die KMK hatte am 4. März 2010 entschieden, dass ihr für die Fortschreibung der deutschen Tentativliste bis zum 1. August 2012 jedes Bundesland grundsätzlich zwei Vorschläge vorlegen kann.

Dass Leipzig mit der “Notenspur” – aber einem recht dicken Fragezeichen – als sächsischer Vorschlag zur Tentativliste eingereicht wurde, löst natürlich entsprechenden Jubel bei den Verantwortlichen aus.

Oberbürgermeister Burkhard Jung: “Die Staatsregierung hat die richtige Entscheidung getroffen. Sachsen könnte nicht besser vertreten sein als mit Leipzigs Musikerbe und unserer Notenspur. Unsere Anstrengungen, diese einmaligen authentischen Wirkungsstätten der Liste vorzuschlagen, haben sich gelohnt. Jetzt müssen wir weiter daran arbeiten, um auch bundesweit Erfolg zu haben.”

Kulturbürgermeister Michael Faber: “Seit 2009 haben wir gemeinsam mit der Notenspur-Initiative, mit der Hochschule für Musik und Theater “Felix Mendelssohn Bartholdy”, mit dem Bach-Archiv Leipzig, der Kulturstiftung Leipzig und vielen anderen Leipziger Musikeinrichtungen an der Erstellung des Vorantrages gearbeitet und ich freue mich außerordentlich über diesen Erfolg. Denn die Entscheidung der Staatsregierung zeigt, dass Leipzig eine Musikstadt von weltweiter Bedeutung ist. Auf diesem Ergebnis werden wir uns jedoch keineswegs ausruhen. Bis zum 1. August wollen wir unseren Antrag weiter qualifizieren und den Empfehlungen der Staatsregierung folgen.”

Der Leipziger Antrag umfasst die Stätten europäischer Musikgeschichte Thomaskirche, Nikolaikirche, Bosehaus, Mendelssohnhaus, Hauptgebäude der Hochschule für Musik und Theater “Felix Mendelssohn Bartholdy”, Schumann-Haus, Verlagshaus C.F. Peters mit der Grieg-Begegnungsstätte und das Haus “Zum Arabischen Coffe Baum”.

Bereits im Oktober 2011 hat sich die Stadt Leipzig um die Aufnahme auf die Sächsische Tentativliste beworben und ihre Bewerbungsunterlagen im Januar 2012 dem Sächsischen Staatsministerium des Innern übergeben. Auf Einladung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern stellte im März 2012 eine Delegation unter der Leitung des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig den Antrag dem Expertengremium vor. In Zusammenarbeit mit der LTM GmbH sowie der Musikschule Leipzig “Johann Sebastian Bach” wurde im Zuge der Präsentation des Antrages ein kurzer Trailer zu den Stätten europäischer Musikgeschichte erstellt.

Der Initiator der “Leipziger Notenspur”, Prof. Dr. Werner Schneider, ist sich des Spagats der Bewerbung durchaus bewusst. In der nächsten Bewerbungsrunde müssen die erhaltenen Bauwerke, die die Leipziger Musikgeschichte repräsentieren, wesentlich deutlicher in den Fokus rücken. Die Musikpflege in Leipzig kann durch einen Weltkulturerbetitel nicht geschützt werden. Das müssen die Leipziger Jahr für Jahr und aus eigenem Engagement selber leisten.

Nach Einschätzung von Werner Schneider sind die Chancen auf internationaler Ebene für die Leipziger Bewerbung als hoch einzuschätzen, weil bisher überhaupt noch keine Baudenkmäler auf der UNESCO-Welterbeliste vertreten sind, die wegen ihrer Bedeutung für das musikalische Erbe Aufnahme gefunden hätten und an denen man – wie in Leipzig – die Entwicklung der Musik über 800 Jahre, 300 Jahre davon herausgehoben durch Komponisten von Weltrang, verfolgen könnte.

www.notenspur-leipzig.de

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