Whistelblower schlagen durch ihre Hinweise öffentlich Alarm. "Whistleblower wollen dubiose Grauzonen aufhellen und dem Licht der Kritik aussetzen", erläutert der Bundesverwaltungsrichter Dr. Dieter Deiseroth im L-IZ-Interview. Ihre Tipps seien für das Funktionieren einer Gesellschaft "unverzichtbar", so Deiseroth weiter.
Herr Dr. Deiseroth, wie bewerten Sie moralisch das Whistleblowing?
Es gibt Zeitgenossen, die halten Whistleblower für Netzbeschmutzer oder üble “Petzer”. Manche sprechen gar von Denunzianten. Dabei wird unterschwellig auf Hoffmann von Fallerslebens Redewendung aus dem 19. Jahrhundert angespielt: “Der größte Lump in diesem Land, das ist und bleibt der Denunziant.” Damit reißt man dieses berühmte Diktum des Verfassers unserer Nationalhymne, das im Kampf der demokratischen Kräfte gegen die “Demagogenverfolgungen” der Ära Metternich fiel, völlig aus seinem historischen Kontext.
Whistleblower liefern niemanden “ans Messer” der Schergen autoritärer Regime. Ganz im Gegenteil. Ihnen geht es um zentrale Werte einer offenen und transparenten rechtsstaatlichen demokratischen Gesellschaft. Whistleblower wenden sich als Insider in gutem Glauben gegen erkannte Missstände und Fehlentwicklungen in ihrem beruflichen, dienstlichen und persönlichen Umfeld. Sie wollen helfen, erhebliche Gefahren oder Risiken aufzudecken, die sich nachteilig oder gar schädlich auf Leben und Gesundheit sowie andere wichtige Grundrechte auswirken können.
Es kann aber auch um Gefahren und Risiken für die demokratische Meinungs- und Willensbildung, für gerechte sozio-ökonomische Lebensbedingungen, für die nachhaltige Sicherung und Entwicklung der Ökosysteme oder für das friedliche Zusammenleben der Menschen und Völker gehen. Whistleblower wollen in diesen Fällen dubiose Grauzonen aufhellen und dem Licht der Kritik aussetzen. Ihnen geht es, anders als Denunzianten, um die Herstellung von Transparenz und Öffentlichkeit. Whistleblower, die diesen Namen verdienen, verfolgen damit in aller Regel ethisch-moralische Anliegen. Zugleich erfüllen sie wichtige gesellschaftliche Funktionen und sind deshalb unverzichtbar.
Nun wird, frei nach einer wenig zurückhaltenden Redensart, die Tat der Informationspreisgabe zumeist hoch angesehen, die Person – jenseits des sozial Erwünschten – zumeist weniger. Literatur und Geschichte kennen viele dieser tragischen Helden. Wie lässt sich dieser Widerspruch aus Ihrer Sicht auflösen?
Da kann genaues Hinsehen und Analysieren helfen. Whistleblower betätigen die “Alarmpfeife”. Davon leitet sich der dem anglo-amerikanischen Sprachgebrauch entlehnte Begriff ab. Sie sind also “Alarmbläser”. Man könnte auch sagen: “Hinweisgeber”.
Moderne Gesellschaften sind auf Whistleblower angewiesen. Beschäftigte, die bei gravierenden Missständen, schweren Rechtsbrüchen, bei erkennbaren Fehlentwicklungen oder drohenden Risiken und Gefahren Alarm schlagen, können helfen, erhebliche Schäden zu vermeiden. Dafür gibt es vielfältige Beispiele aus allen Bereichen der Gesellschaft, der Wirtschaft, des öffentlichen Dienstes, der Wissenschaft und der Forschung.Helfen also Whistleblower, Unternehmen und Verwaltungen vor großen Schäden zu bewahren?
Durch rechtzeitige Hinweise von Whistleblowern können dem Arbeitgeber oder Dienstherrn erhebliche Folgekosten oder Regressansprüche erspart werden. Das gilt auch für den Bereich der Dienstleistungen. Strukturelle Missstände zum Beispiel in Einrichtungen der stationären Pflege, Mängel der Pflegequalität oder gravierende Pflegefehler, die der Hausleitung nicht rechtzeitig bekannt werden und die Pflegbedürftige schädigen, verursachen nicht nur großes Leid bei besonders hilfsbedürftigen Menschen. Sie können auch erhebliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Insoweit kann – rechtzeitiges – Whistleblowing eine Art Frühwarnmechanismus sein.
Korruption und Steuerflucht können aufgrund von Hinweisen von Whistleblowern wirksamer bekämpft werden. Hinzu kommt: Wenn Arbeitgeber einen von Mitarbeitern kritisierten innerbetrieblichen Missstand nicht abstellen und von ihren Mitarbeitern gleichzeitig Stillschweigen und weiteres Mitmachen verlangen, ist diese Art der Einforderung von Loyalität auch betriebswirtschaftlich risikoreich. Denn sie kann bei Beschäftigten zu einer “inneren Kündigungs”-Mentalität führen, die betriebswirtschaftlich äußerst kontraproduktiv ist.
Auf ehrliche Mitarbeiter wirkt sie letztlich demotivierend. Wo Mitarbeiter dagegen das berechtigte Vertrauen haben können, dass ihre Vorgesetzten und Chefs das Aufdecken von Missständen und Fehlentwicklungen und das Äußern begründeter Kritik ernst nehmen, weiterleiten und für Abhilfe sorgen, wenn also Mitarbeiter in der Lage sind, Korrekturen und Verbesserungen einzuleiten, wird konstruktives Mitdenken stimuliert und gefördert.
Eine diskursive “Betriebs- und Unternehmensethik” mit entsprechenden Strukturen ist zugleich auch unternehmensextern bedeutsam. Das Image eines Betriebes oder Unternehmens entscheidet in beachtlichem Ausmaß über seine Stellung am Markt und seinen Markterfolg. Zur Glaubwürdigkeit einer Unternehmensführung in der Öffentlichkeit gehört ihre “ethische Sensibilität”, die sie nicht nur den eigenen Mitarbeitern, sondern auch den Kunden und dem Markt wahrnehmbar vermitteln muss. Vertrauen in die Seriosität und die ethische Sensibilität sind letztlich Erfolgsfaktoren.
Was be- oder verhindert notwendiges Whistleblowing?Ich sehe vor allem fünf Faktoren, die Whistleblowing erschweren oder gar verhindern. Zum einen ist es die Furcht vor Repressalien, vor Mobbing aus dem Kreis der KollegInnen oder vor Bossing durch Arbeitgeber und Vorgesetzte. “Warum soll ich mir den Mund verbrennen”, könnte sich da mancher fragen.
Zweitens wird vielfach eine falsch verstandene Loyalität eingefordert und verinnerlicht nach dem Motto “Wes Brot ich ess, des Lied ich sing”. Hinzu kommt, dass in Deutschland – aber natürlich auch in anderen Ländern – eine historisch entwickelte und sozialpsychologisch durchaus erklärbare “Kultur” des Beschweigens von Missständen und des “Wegsehens” verbreitet ist. Eine Rolle spielt dabei auch die eingangs angesprochene mangelnde Unterscheidung zwischen “Denunziation” und verantwortlichem gutgläubigem Whistleblowing.
Schließlich wirkt auch die nach wie vor verbreitete Auffassung, dass man mit Whistleblowing ohnehin nichts ändern werde, weil man dem Whistleblower nicht glaube, weil Fehler von “denen da oben” ohnehin nicht zugegeben oder gar abgestellt würden oder weil vor Gericht keine schnelle oder keine hinreichende Hilfe zu erwarten sei. Zum Abbau dieser Hemmnisse bedarf es nicht nur einer Veränderung der geltenden Rechtslage, sondern auch eines Bewusstseinswandels in der Zivilgesellschaft.
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