Der 20. August naht. Am Schulanfang wollen Neo-Nazis aufmarschieren und am Völkerschlachtdenkmal ein Rechtsrock-Konzert besuchen. Gegenveranstaltungen sind dazu auch geplant. Das Leipziger Ordnungsamt hat nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die die öffentliche Sicherheit gewährleisten soll.
Anlässlich der Durchführung von Versammlungen am 20. August 2011 erlässt die Stadt Leipzig für diesen Tag von 6 Uhr bis 24 Uhr eine Allgemeinverfügung. Auf der Grundlage des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (Bekanntmachung vom 13. August 1999 SächsGVBl. S. 466) wird unter anderem der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit sowie das Mitführen von Alkohol, Glasflaschen und Getränkedosen untersagt. Der räumliche Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst abschnittsweise die Zwickauer Straße, die Semmelweisstraße, die Philipp-Rosenthal-Straße, die Prager Straße und den Weg um das Völkerschlachtdenkmal einschließlich Wall.
Details werden zum gegebenen Zeitpunkt bekannt gegeben.
Komplett zu lesen ist die Allgemeinverfügung im Amtsblatt Nr. 14 vom 13. August und auch auf der Internetseite der Stadt Leipzig
www.leipzig.de
Der Plan zur Allgemeinverfügung
www.leipzig.de/leipzig-ordnungsamt-karte-raeumlicher-gestaltungsbereich-versammlungen-am-20-august-2011-allgemeinverfuegung.pdf
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