Wahrscheinlich haben die, die das Thema Unterhaltsvorschuss direkt betrifft, gar nicht groß hingehört am Donnerstag, 2. Februar, als im Sächsischen Landtag genau über das Thema debattiert wurde. Nicht, weil es sie nicht interessierte, sondern weil sie ganz und gar damit beschäftigt sind, ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen. Da gab es erstaunliche Erkenntnisprozesse bis in die Regierung hinein.

Was auch diesmal an der SPD lag, die sich nicht wirklich nur auf alten Vorurteilen ausruht, sondern für viele Themen sich tatsächlich interessiert. Auch dafür, warum die Lösungen nicht funktionieren. Wie eben beim Unterhaltsvorschuss, den der Staat übernimmt, wenn ein Elternteil (meist die Väter) ihren Beitrag zur Versorgung der Kinder nicht leisten.

Wie sehr hier Vorurteile in Sachsen lange Jahre regelrecht festgezimmert waren, darauf kam in seiner Rede im Landtag der Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Volkmar Zschocke, zu sprechen: „Hier habe ich mich zunächst gefreut, dass die Koalition nicht den Begriff ‚Rabenväter‘ von Alexander Krauß verwendet. Aber in der Haushaltsdebatte habe ich ja gelernt, dass die SPD-Fraktion durchaus auf Distanz zu den stigmatisierenden Schimpfwörtern von Herrn Krauß gehen kann und bin doch beruhigt, dass Sie sich am Ende für den Begriff Unterhaltsschuldner entschieden haben. Die wollen Sie nun stärker heranziehen. Ich hatte auf den hohen Anteil alleinerziehender Familien, die von Arbeitslosengeld II abhängig sind, hingewiesen. Diesen Familien stecken oft jahrelang im Leistungsbezug fest.“

Aber nicht nur das Problem der miserablen Arbeitsmarktlage für Alleinerziehende spielt hier hinein.

Volkmar Zschocke: „Der Unterhaltsvorschuss soll aber keine reine Sozialleistung, sondern eine familienpolitische Leistung für Kinder von Alleinerziehenden sein. Sie bekommen den Unterhaltsvorschuss also zunächst nicht, weil sie arm sind, sondern weil der andere Elternteil nicht zahlt. Dieser Anspruch wird allerdings durch die Abschaffung der Vorrangigkeit ab dem 12. Lebensjahr des Kindes aufgelöst. Wenn viele Alleinerziehende, die Hartz IV-Leistungen beziehen, ihre Leistungen nun auch für ihre Kinder vollständig vom Jobcenter erhalten, erspart das zwar Bürokratie, verändert aber die rechtlichen Möglichkeiten zur Rückforderung des Unterhaltes. Säumige Unterhaltszahlende werden damit noch stärker als bisher aus ihrer Verantwortung genommen. Rückforderungen sind zwar auch im SGB II möglich, aber deutlich schwieriger.“

Ein Thema, das die Linksfraktion schon heftig beschäftigt hat. Denn wer in „Hartz IV“ feststeckt, hat eigentlich kein Geld übrig, auch noch Unterhaltsvorschuss zu leisten. Das wird alles mit den SGB-II-Leistungen verrechnet, führt aber  nach Ansicht von Susanne Schaper, der sozialpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Landtag, zu neuen Ungerechtigkeiten.

Zum Thema meldete sie sich, als der Bund im Herbst die jüngste Reform startete: „Es ist gut, dass Kinder und Jugendliche künftig bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben sollen und die Höchstbezugsdauer von sechs Jahren entfallen soll. Diese Reformen sind schon lange überfällig, ebenso wie die nunmehrige Erhöhung des Vorschusses. Allerdings ist es vollkommen unsinnig, den Unterhaltsvorschuss mit den Leistungen nach SGB II zu verrechnen! Fast alle Vorschussberechtigten erhalten Hartz IV. Familien mit nur einem Elternteil sind wesentlich stärker von Armut bedroht als Familien mit zwei Elternteilen.“

Für die Linke ein Dauerthema. Denn die hohe Kinderarmut in Sachsen hängt ja nun einmal mit der Erwerbslosigkeit bzw. den niedrigen Einkommen der Eltern zusammen. Man tut den Kindern aber nichts Gutes, wenn man die Zuwendungen an sie gleich wieder verrechnet.

Susanne Schaper: „Sinn einer Erhöhung sollte es doch sein, dass die Betroffenen unterm Strich mehr Geld zur Verfügung haben. Am Ende soll der Unterhaltsvorschuss wie auch der Unterhalt ja den Kindern zugute kommen. Mir fehlt jegliches Verständnis dafür, dass diese Leistung dann als Einkommen des Kindes bewertet und von den Hartz-IV-Bezügen der Eltern abgezogen wird. Es ist allzu verständlich, dass sich die Kommunen bei dieser Vorgehensweise gegen die Reformen wehren. Am Ende sinken ihre Ausgaben für Leistungen nach SGB II, während sie für den Unterhaltsvorschuss tiefer in die Tasche greifen müssen. Die sächsische Staatsregierung sollte sich in Berlin dafür einsetzen, dass durch die notwendige Reform des Unterhaltsvorschusses tatsächlich mehr Geld bei den Familien ankommt und die Kommunen nicht überlastet werden.“

Und wie sehr die konservative Politik bislang mit ihrem geschönten Familienbild die Dramatik völlig falsch einschätzte, die in den von Armut betroffenen Familien herrscht, machte nun am Donnerstag Juliane Pfeil-Zabel, Sprecherin für Familienpolitik der SPD-Fraktion, deutlich: „Die Reform des Unterhaltsvorschusses ist eine richtig gute und sinnvolle Entscheidung. Nicht jedes Kind kann in einer glücklichen Partnerschaft aufwachsen.“

Kinder seien bei Trennungen in der Regel die Leidtragenden. Die Anpassung der bisherigen Regelungen zum Unterhaltsvorschuss an die Lebenswirklichkeit sei eine Notwendigkeit. „Der Unterhaltsvorschuss ist keine reine Sozialleistung, sondern eine familienpolitische Leistung  für die Kinder von Alleinerziehenden“, sagte sie.

Pfeil-Zabel ging auch auf das Thema Rückforderungen ein. Denn dass gerade in Städten wie Leipzig die Zahl der „Unterhaltsschuldner“ besonders hoch ist, hat eben nur in einer Minderheit der Fälle mit „Rabenvätern“ zu tun, wie Alexander Krauß meinte, sondern mit tausenden Eltern, die entweder in „Hartz IV“ oder in schlecht bezahlten Jobs feststecken und das zusätzliche Geld für die Kinder nicht verdienen.

„Solange wir sehr viele Unterhaltspflichtige haben, die im Niedriglohnbereich tätig sind, werden wir die Rückholquoten nicht wirklich optimieren können“, sagte Pfeil-Zabel. „An dieser Stelle müssen wir uns auch ehrlich machen: Wir können nur dann mehr Leistungsfähigkeit von den Müttern und Vätern erwarten, wenn in Sachsen höhere Löhne gezahlt werden.“

Und Henning Homann,  Sprecher für Kinder und Jugend der SPD-Fraktion, assistierte: „Diese 350 Millionen Euro sind gut investiertes Geld. Es ist richtig, dass mit dem neuen Unterhaltsvorschussgesetz diejenigen, die hart arbeiten müssen, um über die Runden zu kommen, Unterstützung vom Staat bekommen. Wir stellen genau diese Menschen in den Mittelpunkt unserer Politik.“

In eigener Sache: Lokaler Journalismus in Leipzig sucht Unterstützer

https://www.l-iz.de/bildung/medien/2017/01/in-eigener-sache-wir-knacken-gemeinsam-die-250-kaufen-den-melder-frei-154108

 

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Es gibt 6 Kommentare

Das wäre doch eine Idee, bedingungsloses Grundeinkommen wenigstens für Kinder und dafür die ganzen unsinnigen Steuervorteile samt Ehegattensplitting abschaffen. Damit wären wenigstens die Startvoraussetzungen annähernd gleich. Und nichts darf dann mit diesem Geld, dass den Kindern zusteht, verrechnet werden.

Die Sachlage sieht doch eher folgendermaßen prekär aus, das sehr viele alleinerziehende Partner schon jetzt aufgrund sozialer Bedürfnisse kaum zu einem „Vollen Arbeitsverhältnis“, aufgrund der Einschränkung der Kindererziehung fähig sind (Statistiker fragen!!!).
Somit ist eine steigende Kinderarmut und Hemmschwellen in der Bildung und individuellen Entfaltungsmöglichkeit der Kinder vorprogrammiert.
Behördenwege und zusehends größere Bürokratie machen es den alleinerziehenden Elternteil und den Kindern nicht gerade zukunftsorientiert einfacher. Viele scheuen schon jetzt vor der Flut von Anträgen , Bearbeitungs- u. Wartezeiten und ressignieren.
Ich würde mich sehr freuen, wenn eine Diskussionsgrundlage im Sinne der „Grundsicherung“ auch von behördlicher Sicht, ihre Hürden abbaut.Eine Sicherstellung zur Entfaltung eines jeden Kindes und ihrer Grundbedürfnisse so wie deren individuellen Talenteförderung im Fokus einer Diskussionsgrundlage fokussiert wird.

Ich sehe, es ist ein nicht so einfaches, aber interessantes Thema.
Die Vielfalt der Themenbereiche sprechen unterschiedliche Sprachen und fordern zwangsläufig auch unterschiedliche Betrachtungsweisen.
Grundsätzlich ist es zu befürworten, das alleinerziehende Elternteile zu unterstützen sind.
Zum Wohle des Kindes(er) alles möglich zu machen, diese vor der drohenden sozialen Benachteiligung zu bewahren. Aber der Begriff :“Unterhaltsvorschuß“ ist nach meiner Meinung misslungen.
Bsp.: Getrennt lebend seit 12 Jahren /Kinder z.Z. 12 u. 18 J.(in Ausbildung).
Gemeldet bei der Mutter.
Wohnhaft in einem Haus (Beispielhaft) in getrennten Wohnungen.
Kinder können jederzeit das „Wechselmodel“ bei Bedarf und Notwendigkeit (Schichtdienst der Partnerin) nutzen.
Vater in ALGII (Aufstocker und in sicheren Arbeitsverhältnis auf geringfügiger Arbeit) ((reale Chancen auf dem Arbeitsmarkt)).
Armut trotz Arbeit.
Da stellt sich mir eher die Frage, ob ein „… Vorschuss“ sich nicht als Schuss nach hinten manifestiert?
Das AA (Behörden) sind nach Rechtslage noch lange nicht an dem Punkt, mit solchen Rechtsverhältnissen und ständig veränderten Individualitäten um zu gehen.
Letztenendes bleibt da der Partner auf der Strecke (doppelte Haushaltsführung / Verpflegung usw.)
Ich bin mir sicher, das in diesem Thema noch ein großer Aufholbedarf besteht.
Anderes Extrem: Selbständige gehen (mitunter wegen zusehenden Verschuldens) in die Insolvenz.
Das ist doch auch nicht der Stein der Weißen?
Es würde vielmehr allen helfen (Eltern und Kinder) wenn die Bürokratie an Hemmschwellen verliert und Hilfe für die, die es wirklich (gerade jetzt) dringend brauchen, den Kindern, einen Weg über die zermürbenden Mühlen der Behördenwege (welche alleinerziehende Elternteile zuweilen scheuen/warum auch???) eine zuverlässige Hilfe angeboten wird.
Was ist schlimmer, als die Zukunft und die Bildung unserer Kinder , die Fürsorge und Liebe (beider Elternteile) in Zahlen und Währung aufzuwiegen? Elternliebe ist nicht in Zahlen und Währungen umzurechnen möglich.

Ganz grundsätzlich ist aber die politische Entscheidung zum Wegfall der unsinnigen Altersgrenze und Berenzung der Bezugsdauer zu begrüßen!

Der Umgang mit dem Unterhaltsvorschuss hier in Sachsen war für mich schon seit Jahren bemerkenswert. Der Vater meines Kindes ist prinzipiell gewillt, Unterhalt zu zahlen. Manchmal kam es zu längeren Engpässen und ich habe dann den Vorschuss beantragt. Was hier schon eine Odyssee ist, wenn man selbst Vollzeit berufstätig ist, da eine schriftliche Beantragung nicht gern gesehen ist und man zu den Bürozeiten persönlich vorsprechen soll (also dann, wenn man selbst eigentlich arbeiten muss). Nimmt der unterhaltspflichtige Elternteil dann die Zahlungen wieder auf, wird er umgehend mit der Rückforderung des Amtes konfrontiert. Folge: Der Unterhalt kann dann wieder nicht bezahlt werden, weil ja erst einmal die Schulden beim Amt beglichen werden müssen. Dann geht die Odyssee für den Unterhaltsempfänger von vorn los…
Klar, sollten Unterhaltspflichtige entsprechend in die Verantwortung genommen werden, aber wenn Unterhalt gerade so zusammen gestottert wird und der Wille prinzipiell da ist, sollte das Amt mit mehr Augenmaß
helfen. In anderen Gemeinden geht das auch. Wir haben da in BaWü sehr, sehr positive Erfahrung gemacht und viel Unterstützung für beide Seiten erfahren. Dort stand man auch nicht wie der letzte Bittsteller da, wenn man Vorschuss beantragt.

Mein Mann ist Vollzeitbeschäftigt und zahlt Unterhalt an seine zwei studierenden Kinder und hat dadurch weniger Geld für sich zum Leben, als ihm eigentlich zusteht. Arm trotz Arbeit!

Schreiben Sie einen Kommentar