Eine Berichterstattung von RTL Punkt 12, in dem es um die anstehenden Änderungen bezüglich des Kindergeldes ging, veranlasste besorgte Leipziger Eltern eine Sammel-SMS zu verfassen. Darin waren einige Informationen durchaus richtig, die Einordnung des Vorgangs führte jedoch dazu, dass die Telefone bei der Familienkasse öfter klingelten, als es letztlich notwendig gewesen wäre. Einige Informationen darin waren hingegen so falsch, dass die Reaktion fast nur Panik sein konnte.
Ab dem 01.01.2016 ist die Abgabe der Steueridentifikationsnummer zusätzliche Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld, teilte die Familienkasse in einer Pressemitteilung mit. Dies gelte für alle Kindergeld-Berechtigten und Kinder, unabhängig von deren Geburtsdatum. „Dadurch soll sichergestellt werden, dass Kindergeld für jedes Kind nur einmal ausgezahlt wird“, heißt es weiter.
In der „Eltern-SMS“ wurde geschrieben, dass die Steuer-ID bis Dezember der Familienkasse mitgeteilt werden müsse. Im Falle des Versäumnisses werde das Kindergeld gestrichen. Man müsse das Kindergeld zurückzahlen und einen neuen Antrag stellen. Zudem werde das Kindergeld nicht rückwirkend gezahlt.
Diesen Aussagen widerspricht die Bundesagentur für Arbeit. Die in verschiedenen aktuellen Publikationen verbreitete Meldung, dass eine Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1.1.2016 keine Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt, sei nicht zutreffend.
Die Besorgnis der Eltern, weist die Agentur als unbegründet zurück. Es sei aktuell nicht erforderlich die Steuer-ID mitzuteilen oder die Service-Rufnummern der Familienkasse anzurufen. „Durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren liegen den örtlichen Familienkassen bereits ein Großteil der Steuer-Identifikationsnummern vor“, heißt es in einer Presseinformation.
Sollte die Steuer-Identifikationsnummer noch nicht bei der Familienkasse vorliegen, werden sich die zuständigen Stellen bei den Kindergeldberechtigten im Laufe des Jahres 2016 melden. Kindergeld werde jedoch auch ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationnummer fortgezahlt. Wer jedoch trotz Aufforderung seine Steuer-ID bis Ende 2016 nicht einreicht, müsse damit rechnen, dass die Kindergeldbewilligung rückwirkend ab 01.01.2016 aufgehoben wird und das zu viel gezahlte Kindergeld zurückgefordert wird.
Bei Neuanträgen sollen die Eltern den Familienkassen die eigene und die Steuer-Identifikationsnummer der Kinder über den Kindergeldantrag mitteilen. Für Neugeborene erhalte der Berechtigte automatisch die Steuer-Identifikationsnummer. Eine Steuer-Identifikationsnummer wird automatisch jeder Person mitgeteilt, die in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist. Die Nummer findet man auch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder dem Einkommensteuerbescheid.
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